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Vorzugsaktien

Begriff Definition
Vorzugsaktien

Vorzugsaktien

Bei der Ausgabe von Aktien muss grundsätzlich zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden werden. Der größte Teil der ausgegebenen Aktien besteht in der Regel aus Stammaktien, während die Vorzugsaktien nur in einer recht kleinen Anzahl ausgegeben werden. Der Unterschied zwischen den beiden Aktienformen besteht darin, dass Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmens gewähren. Dafür werden sie bei der Auszahlung der Dividenden bevorzugt, z. B. durch eine spezielle Vorausdividende, die ausschließlich die Inhaber von Vorzugsaktien erhalten. Auch Zusatzdividenden sowie Dividendennachzahlungen sind für die Aktionäre von Vorzugsaktien oftmals vorgesehen.

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