Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Sturm - Dachziegel - Kopf. Mit diesen drei Wörtern ist fast erklärt, warum Hauseigentümer eine eigene Versicherung brauchen. Weitere Stichwörter sind "Glatteis", "loser Zaunpfahl", "einstürzendes Carport" und "tiefes Loch auf der Wiese". Die Haus-und-Grund-Haftpflicht schützt Sie als Eigentümer vor Schäden, die von Ihren Immobilien ausgehen.

Kommen Menschen zu Schaden, kann deren Forderung mehrere Millionen Euro betragen und eine lebenslange Rente nach sich ziehen. Lesen Sie unten im Artikel, wie ein einzelnes Unglück nicht Ihr weiteres Leben bestimmt. Oder berechnen Sie direkt am Artikelende, welche Versicherungen für Sie passen.

Was genau leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?

Macht jemand einen Schaden geltend, der von Ihrem Haus oder Grundstück ausgegangen ist? Oder ausgegangen sein soll? Dann prüft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, ob tatsächlich ein Haftungsfall vorliegt. Falls ja, zahlt sie den berechtigten Schadensersatz. Als Eigentümer bleiben Sie vor einem wirtschaftlichen Totalschaden geschützt.

Sollte die Forderung unbegründet sein, weist Ihre Versicherung die Forderung in Ihrem Namen zurück. Falls der Gegner vor Gericht klagt, führt die Versicherung den Prozess für Sie, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Fazit: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hält Ihnen mindestens rechtlich den Rücken frei. Dadurch spart sie Ihnen Zeit und Anwaltskosten. Bei einer berechtigten Forderung bewahrt sie Sie davor, dass der Schaden Ihr restliches (wirtschaftliches) Leben bestimmt.

Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Von einem Haus gehen Gefahren aus. Ein Sturm kann Dachziegel herunterfegen. Treffen diese ein Auto, kommt es "nur" zu einem Sachschaden, der finanziell schmerzt. Verletzen die Ziegel einen Menschen, handelt es sich in der Versicherungssprache um einen "Personenschaden".

Dieses unpersönliche, distanzierende Wort täuscht über die Folgen hinweg: Sowohl der Geschädigte als auch der Verantwortliche (hier: der Ziegel-Eigentümer, nicht der Sturm) leiden möglicherweise ihr restliches Leben unter dem Unfall. Der unversicherte Hauseigentümer hat zum Beispiel für die Behandlung des Unfallopfers aufzukommen, für die Rehabilitation, für den Rollstuhl, für einen Wohnungsumbau wegen des Rollstuhls, für Betreuung und Assistenz etc. Vor allem bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung ist mit einer lebenslangen, regelmäßigen Zahlungspflicht zu rechnen.

Sie können die Frage nach dem Sinn einer Hausbesitzer-Haftpflicht auch mit folgenden Hilfsfragen beantworten. Wenn Sie einen Unfall verursachen, egal ob unabsichtlich und indirekt durch Ihr Eigentum:

  • Möchten Sie, dass das Unfallopfer für den Rest seines oder ihres Lebens bestmöglich versorgt ist?
  • Möchten Sie Ihr Leben lang dafür arbeiten, um die laufende Versorgung "Ihres" Unfallopfers zu bezahlen (und womöglich reicht diese Zahlung nicht aus)? Um sich Ihre eigenen Lebenswünsche zu erfüllen, müssten Sie also monatlich mehr Geld über diese Zahlung hinaus erwirtschaften.
  • Möchten Sie einen Kredit für die Schadensersatzzahlung aufnehmen und diesen über die nächsten Jahrzehnte abbezahlen? Also wie bei der vorigen Frage anstatt sich Ihre Lebenswünsche zu erfüllen oder fürs Alter vorzusorgen?

Ihr Problem als Hausbesitzer ist, dass Sie manche Gefahren kaum abwenden können. Gefriert nachts der Boden, kann der Zeitungsbote auf der Auffahrt ausrutschen. Verletzt er sich dabei ernst, haften Sie als Hauseigentümer, da der Unfall auf Ihrem Weg geschah und die Auffahrt nicht geräumt und vom Eis befreit war.

Beispiele für Haftungsfälle durch Ihre Immobilien:

In folgenden Beispielfällen könnte eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Sie vor einer existenzgefährdenden Haftung bewahren:

  • Ein Sturm weht Ziegel, Satellitenschüssel oder andere befestigte Teile vom Dach. Die Teile treffen ein anderes Haus, ein Auto, einen Menschen, ein Tier etc.
  • Jemand rutscht auf Schnee, Glatteis oder Bodenfrost auf Ihrem Grundstück aus.
  • Sturm weht Laub auf Ihre Wege, Regen macht die Blätter besonders glitschig, jemand rutscht darauf aus.
  • Bei einem Unwetter fällt ein Zaunpfahl oder ein ganzer Zaun um und beschädigt das Eigentum eines Nachbarn.
  • Ihnen gehört ein großes, öffentlich zugängliches Stück Land. Ein Erdloch öffnet sich und irgendwann stürzt jemand hinein.

Haben Sie weitere Beispielfälle, in denen eine Haus-und-Grund-Versicherung Sie vor einer Schadensersatzforderung bewahrt hätte (oder hat)? Gerne veröffentlichen wir hier jeden noch so unwahrscheinlich erscheinenden, aber dokumentierten Fall. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

Warum berufe ich mich nicht auf höhere Gewalt?

Beim Glatteis-Beispiel oben spielt es keine Rolle, dass Sie kaum eine Chance hatten, mitten in der Nacht die notwendigen Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen. Auch beim fliegenden Dachziegel können Sie sich nicht auf "höhere Gewalt" wegen des Sturms berufen. Ebensowenig beim umkippenden Zaunpfahl. Sie haften für den Schaden, weil er von Ihrem Eigentum ausging.

(Klugscheißer-Modus: Die umgangssprachliche Bedeutung von "höhere Gewalt" aus obiger Frage unterscheidet sich ohnehin von der rechtlichen Definition. Tatsächlich handelt es sich um ein Ereignis, das nicht vorhersehbar und durch Vernunft nicht abwendbar ist. Ob das auf den Dachziegel-Tornado zutrifft, ist zweifelhaft. Zudem lässt sich gerade höhere Gewalt nicht versichern (bis auf wenige, sehr spezielle Ausnahmen)).

Liegt Fahrlässigkeit vor?

Einzig im Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung kann die Frage aufkommen, ob Sie persönlich eine Schuld oder Mitschuld am Unfall tragen. Die Versicherung wird zum Beispiel je nach Schadenssumme prüfen, ob der umgekippte Zaunpfahl verkehrssicher aufgestellt war und ob Sie seine Standfestigkeit regelmäßig geprüft haben. Oder in welchem Zustand das Dach vor dem Sturm war. Beim Beispiel mit Glatteis oder rutschigem Laub wird sie prüfen, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind (Hintergrund: Es ist rechtlich geregelt, zu welchen Tageszeiten und in welchen Zeitabständen es zumutbar ist, sein Grundstück auf solche Gefahren zu prüfen und diese zu beseitigen).

Je nach Grad einer Fahrlässigkeit kann es sein, dass Sie trotz Versicherung finanziell haften, zumindest zum Teil.

Tipp: Informieren Sie sich über alle Sicherungspflichten im Zusammenhang mit Ihren Immobilien. Prüfen Sie die Gebäude regelmäßig auf mögliche Gefahren, lassen Sie sie regelmäßig warten und umgehend reparieren. Bewahren Sie Nachweise über alle Prüfungen und Reparaturen auf.

Worauf sollte man unbedingt bei der Auswahl der richtigen Versicherung achten?

Wichtig sind hier wie bei den meisten Haftpflichtversicherungen die Deckungssummen. Von ihr hängt ab, ob die Versicherung die volle Forderung übernimmt oder nur einen Teil. Wegen möglicher Personenschäden sollten Sie eine möglichst hohe Deckungssumme wählen. Andernfalls zahlen Sie Ihr Leben lang dafür, "Ihr" Unfallopfer medizinisch zu versorgen.

Spar-Tipp: Senken Sie die Höhe Ihrer laufenden Versicherungsbeiträge, indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. "Selbstbeteiligung" bedeutet, dass Sie bei jedem Schadensfall einen vorher festgelegten Betrag selbst bezahlen. Die Selbstbeteiligung sollte hoch genug liegen, dass Sie nennenswert weniger Versicherungsbeiträge zahlen. Gleichzeitig sollte sie so niedrig ausfallen, dass Sie im Schadensfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Versicherungen rechnen eine Selbstbeteiligung in der Regel nicht 1:1 in die laufenden Beiträge um, sondern belohnen den Versicherungsnehmer darüber hinaus. Ihre Annahme: Je höher die Selbstbeteiligung, desto stärker wird sich der Kunde bemühen, einen Schadensfall zu verhindern.

Reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus?

Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Nein: Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer nur gegen Haftungsfälle, die er oder sie direkt verursacht. Sie greift nicht bei Schäden durch Gegenstände oder Vermögenswerten, die ihm gehören. Für solche Haftungsfälle ist eine gesonderte Versicherung für Haus und Grund erforderlich.

Brauche ich die Haus-und-Grund-Versicherung?

Hier ist die Antwort für alle Immobilienbesitzer ein klares Ja. Wir benutzen bewusst den abstrakten Oberbegriff "Immobilien" und an anderer Stelle "Haus und Grundbesitz". Denn es geht nicht bloß um Gebäude: Selbst von einem unbebauten Grundstück kann Gefahr ausgehen, siehe das Glatteis-Beispiel.

Zwar ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht keine Pflichtversicherung wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht. Dennoch ist sie für Hausbesitzer ein absolutes Muss. Wenn ein einziger loser Dachziegel auf ein teures Auto fällt, kann dieser Schaden finanziell für mehrere Jahre an Ihnen kleben. Trifft der Ziegel einen menschlichen Kopf oder bloß eine Hand, sprechen Versicherungsexperten von einem existenzbedrohenden Schaden: Das gesamte restliche Leben könnte davon geprägt sein, für die Behandlung des Unfallopfers aufzukommen - oder für dessen Hinterbliebene.

Informieren Sie sich hier über passende Versicherungen für Ihr Haus und Grund:

 

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