Ratgeber Versicherungen und Finanzen

In Deutschland nur wenig verbreitet, hat das Prinzip der Dread-Disease-Versicherung seinen Ursprung in Südafrika und hat in den angelsächsischen Ländern einen recht hohen Stellenwert. Die Übersetzung des Begriffs mit „schwere Krankheiten Versicherung“ trifft den Punkt nicht ganz. Der Vergleich mit der hierzulande bekannten Berufsunfähigkeitsversicherung hinkt ebenfalls.

Definierter Krankheitskatalog als Grundlage

Die Dread-Disease-Versicherung leistet nicht grundsätzlich, sondern nur, wenn eine im Leistungskatalog des Versicherers aufgeführte Erkrankung eintritt. Dazu gehören beispielsweise Krebs, Parkinson, Multiple Sklerose oder Arthritis. Über Erkrankungen hinaus besteht aber auch im Falle eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls Versicherungsschutz. Der Leistungskatalog, also die abgesicherten Krankheiten, bietet bei den deutschen Assekuranzen kein einheitliches Bild, sondern variiert von Anbieter zu Anbieter. Eine Gegenüberstellung verdeutlicht, welche Versicherungsunternehmen Verbraucher als zu teuer, preisgünstig oder aufgrund ihrer eingeschränkten Leistungsbandbreite als zu billig einstufen können.

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rentenleistung vorsieht, sichert die Dread-Disease-Versicherung eine vereinbarte Kapitalzahlung zu. Während dieses in Deutschland seit 1993 zugelassene Produkt bei Privathaushalten wenig Verbreitung findet, greifen Unternehmen im Rahmen einer Keyman-Police immer öfter darauf zurück. Sollte eine Schlüsselperson im Unternehmen ersetzt werden müssen, finanziert die Versicherungssumme anfänglich das Gehalt des Nachfolgers.

Ein wesentlicher Unterschied im Leistungskatalog zwischen Dread Disease Versicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung liegt in den Bereichen psychischer und orthopädischer Leiden. Diese werden von der Dread-Disease-Versicherung nur marginal abgedeckt, stellen im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit aber den Löwenanteil der Versicherungsfälle. Auf der anderen Seite ist die Feststellung des Schadensfalls bei einer Dread-Disease-Versicherung durch die Diagnose sehr viel einfacher als die Feststellung der andauernden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig von der Arbeitsfähigkeit des Versicherten ausgezahlt.

Die Berechnungsgrundlage der Prämie

Neben dem Alter spielt die Laufzeit ebenso eine Rolle wie die vereinbarte Versicherungssumme und der Sachverhalt, ob die versicherte Person raucht oder nicht. Die Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer müssen nicht identisch sein. Der Versicherungsschutz kann, abhängig vom jeweiligen Anbieter, bis zum 100. Lebensjahr vereinbart werden. Auf die Auszahlung der Versicherungssumme fallen keine Steuern an.

 

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