Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Beim Schritt in die Selbstständigkeit gibt es unzählige Dinge zu beachten und zu regeln. Da kann die Frage nach der richtigen Gewerbeversicherung leicht aus dem Blickfeld geraten. Bei näherem Hinsehen ergibt sich, dass es nicht „die“ Gewerbeversicherung gibt, sondern es sich immer um Versicherungspakete handelt, die speziell auf die Bedürfnisse einer bestimmten Firma zugeschnitten sind. Es ist jedoch sinnvoll, nicht ohne ausreichende Vorkenntnisse ein Gespräch mit einem Versicherungsvertreter anzuberaumen. Um das zu erleichtern, stellen wir nachfolgend vor, auf welche Weise Firmengründer und -inhaber vorgehen sollten, um herauszufinden, welche Gewerbeversicherungen sie tatsächlich benötigen.

  1. Firmenrisiken
    Im ersten Schritt muss festgestellt werden, welchen Risiken die Firma als solche unmittelbar ausgesetzt ist. Als typische Risiken gelten hier Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit und Tod.
  2. Vermögen
    Unabhängig davon, wie groß eine Firma ist, kann sie unabwendbaren Schadensfällen ausgesetzt sein, sodass die Arbeit für einen begrenzten Zeitraum ganz oder teilweise eingestellt werden muss. Dazu zählen Wasser- oder Brandschäden, Einbrüche oder der Ausfall der Computer- und/oder Telefonanlage. Diese Ereignisse ziehen immer finanzielle Schäden nach sich und zwingen in der Regel zu einer betrieblichen Pause, die das Unternehmen ebenfalls zusätzlich Geld kostet.
  3. Angestellte
    Sobald es sich nicht mehr um eine Ein-Personen-Firma handelt, entstehen ungeplante Kosten, die deutlich über die eigentlichen Personalkosten hinausgehen können. Erkranken Mitarbeiter langfristig, haben sie sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch Todesfälle und Unfälle sind ebenso wie eine Berufsunfähigkeit Risiken, die sowohl von den Mitarbeitern als auch von den Führungskräften ausgehen können. Ein weiteres denkbares wirtschaftliches Risiko, das im Zusammenhang mit den Mitarbeitern stehen kann, ist die betriebliche Altersvorsorge. Bereits seit Januar 2002 gibt es für Arbeitgeber die Verpflichtung, diese ihren Angestellten über die sogenannte Entgeltumwandlung anzubieten.
  4. Dritte (Nicht-Firmenangehörige)
    Manchmal entstehen Schadensfälle aus Gründen, die von Personen verursacht werden, die mit der eigenen Firma nichts zu tun haben. Dabei kann es sich um die Nichteinhaltung eines Vertrags handeln, aber auch um mangelhafte Beratungsleistungen, die das Unternehmen teuer zu stehen kommen.

Die existenziellen und nicht existenziellen Firmenrisiken

Versicherungsfachleute strukturieren zunächst die jeweiligen Firmenrisiken, ehe sie ihren Kunden maßgeschneiderte Gewerbeversicherungen anbieten. Sie teilen dabei in der Regel die zu versichernden Risiken in drei Gruppen auf:

  • existenzielle Risiken
    Die existenziellen Risiken sollten unbedingt durch eine passende Police abgesichert werden. Sie sind als so gravierend einzuschätzen, dass sie beim Eintreten eines Schadensfalls den Fortbestand des Betriebs infrage stellen können. Für manche Berufsgruppen sind von vornherein ganz bestimmte Versicherungsarten vorgeschrieben, ohne die ein Unternehmen gar nicht erst geführt werden darf. Dazu gehören die Berufshaftpflicht-, die Betriebshaftpflicht- sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
  • Risiken mit hoher finanzieller Belastung
    Die zweite Risikoebene beschäftigt sich mit Schadensfällen, die zwar nicht existenzbedrohend für die Firma sind, die jedoch das Firmenbudget so stark belasten können, dass die Weiterführung der Geschäftstätigkeit zumindest spürbar erschwert wird. Das Spektrum reicht hier von Einbruchdiebstahl über Unwetter- bis hin zu Feuerschäden.
  • Weniger schwerwiegende Risiken
    Hier finden sich die Schadensereignisse, die weder existenzbedrohend sind noch die betrieblichen Abläufe aufgrund finanzieller Engpässe behindern. Versicherungsexperten nennen hier gern die Glasversicherung; sofern jedoch z. B. größere Fensterflächen eines Betriebes verglast sind, kann diese Versicherungsart in ihrer Wichtigkeit durchaus in die zweite Gruppe aufrücken.

Selbstverständlich ist der Umfang einer Gewerbeversicherung nicht nur von der Wahrscheinlichkeit oder Wichtigkeit der einzelnen denkbaren Schadensfälle abhängig, sondern auch vom finanziellen Spielraum eines Unternehmens. Gerade bei Firmenneugründungen müssen Inhaber darauf achten, sich nicht wirtschaftlich zu „verzetteln“. Sie sollten jedoch regelmäßig - am besten alle zwei Jahre - ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich hier auf jeden Fall.

 

Neuer Versicherungstarif für Gewerbetreibende

Die Bayerische Beamten Lebensversicherung hat ihre Produktlinie bei den Gewerbe-Policen erweitert: Mit dem Tarif „BusinessAll-Risk“ bietet sie eine All-Risk-Deckung an. Das bedeutet: Abgesehen von denjenigen Schäden, die im Vertrag ausdrücklich als ausgeschlossen bezeichnet werden, sind grundsätzlich alle anderen versichert. Das ist die Umkehrung des ansonsten üblichen Prinzips bei Versicherungen, wonach nur das versichert ist, was konkret genannt wird. Kunden können sich optional außerdem gegen Schäden bei kleinen oder mittleren Betriebsunterbrechungen sowie in erweitertem Umfang gegen Überschwemmungen absichern.

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