Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Kaum ein Altersvorsorgeprodukt polarisiert nicht nur die Experten, sondern auch die Verbraucher so sehr wie die Riester-Rente. Benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister Riester, stand sie schon mit Einführung in dem Ruf, nur für Geringverdiener mit vielen Kindern geeignet zu sein. Zahlreiche Modifikationen führten inzwischen dazu, dass es bei der Riester-Rente durchaus auch positive Aspekte gibt.

Einer der Hauptkritikpunkte an den Versicherungsgesellschaften bezieht sich auf die Höhe der Verwaltungskosten. Analysen hatten ergeben, dass diese bei einigen Unternehmen die Förderquote des Versicherungsnehmers überstieg. Die Rendite war damit mehr als fraglich. Aufgrund der verschiedenen Anlageformen bestehen allerdings auch Möglichkeiten, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen, welche gänzlich kostenfrei ist. 

Die Anlageformen in der Übersicht:

  • Rentenversicherung, klassisch oder fondsbasiert
  • Fondssparpläne
  • Zertifizierte Bausparverträge
  • Direkte Nutzung zur Tilgung der Baufinanzierung einer selbst genutzten Immobilie
  • Zertifizierte Banksparpläne
  • Pensionskasse nach 3.63 EStG

Voraussetzungen für die Riesterrente

Der Sparer muss vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, aber höchstens 2.100 Euro pro Jahr in eine der genannten Anlageformen investieren, um seinen vollen Zulagenanspruch zu wahren. Zulagenberechtigt sind alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Beamte, Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie die nicht erwerbstätigen Ehepartner dieser Berufsgruppen.

Riesterrente und deren Förderung

Wer entsprechend der Vorgaben seinen maximalen Beitrag anlegt, erhält eine Förderung von 154 Euro. Für nicht verdienende Ehepartner gilt ein Mindestanlagebetrag von fünf Euro pro Monat, um die Förderung zu erhalten. Pro Kind werden noch einmal 185 Euro an Zulage gezahlt. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage 300 Euro. Der Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Jahr, in dem mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld bestand.
Berufseinsteiger erhalten einen zusätzlichen Bonus. Die Grundzulage im ersten Jahr wird um 200 Euro erhöht. Voraussetzung ist, dass die Berufseinsteiger am 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag geschlossen wird, noch nicht 25 Jahre alt sind und nach 1982 geboren wurden. Alternativ zur Förderung kann das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung die Riesterförderung auch im Rahmen einer Steuererleichterung durchführen. Geprüft wird im Rahmen der Steuererklärung, welche Variante dem Sparer die höhere Förderung einbringt.

Die Alternative zu einer Rentenversicherung

Die Kostenquote bei den Riesterverträgen gilt immer wieder als Stein des Anstoßes. Gerade diejenigen Sparer, welche bei Vertragsabschluss schon älter sind, werden kaum noch eine attraktive Rendite erzielen. Auch billige Versicherungen sind mit Stückkosten und Einrichtungskosten für den Vertrag belastet. Wird der Vertrag nicht über einen Direktversicherer abgeschlossen, fallen zusätzlich Abschlusskosten an. Als Alternative dazu bieten sich Riester-Banksparpläne an. Diese zählen zu den Einlagen und werden gebührenfrei geführt. Dieses Nischenprodukt wird nur von wenigen Banken angeboten, denn die Abschlussprovision für Rentenversicherungen istt sich für die Mehrzahl der Banken und Sparkassen zu verlockend.

Wohnriester – Modifizierung führte zu Vereinfachung

Nach der Streichung fast aller staatlicher Förderungen für selbst genutzten Wohnraum (übrig blieben nur die Wohnungsbauprämie, die steuerliche Förderung für Denkmalimmobilien und einige regionale Förderprogramme der Kommunen oder Bundesländern) kommt Wohnriester eine wichtige Rolle zu. Neben speziellen zertifizierten Bausparverträgen kann die jährliche Förderung auch direkt für die Tilgung des Darlehens verwendet werden. Es waren jedoch einige Gesetzesänderungen notwendig, bis der Vertrieb der Gesellschaften und die Verbraucher Wohnriester verstanden hatten. Sofern es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt, kann die Förderung verwendet werden für ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, ein Dauerwohnrecht sowie Genossenschaftswohnungen.

Besteuerung bei Rentenbezug

Kritiker weisen immer wieder darauf hin, dass Riestersparer doppelt besteuert werden. Die Sparleistung stammt aus dem bereits versteuerten Einkommen. Der Rentenbezug selbst muss aber auch noch einmal in voller Höhe, nicht anteilig, versteuert werden. Während die Besteuerung der Rentenzahlungen aus Sparplänen oder Versicherungsleistungen unkompliziert ist, stellte dies den Gesetzgeber in Bezug auf Wohnriester vor eine echte Herausforderung. Die Lösung fand sich in einem fiktiven Beitragskonto, dem Wohnförderkonto. Dieses wird für den Vertrag geführt und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Aus der Summe der geförderten Beiträge und der Zinsen ergibt sich zum Renteneintritt die Höhe des zu versteuernden Betrages. Die Steuerschuld kann entweder in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr abgetragen werden oder mit einer einmaligen Zahlung zu Beginn. Bei der Einmalzahlung reduziert sich die Steuerschuld auf 70 Prozent des Guthabens auf dem Wohnförderkonto.

Rentenbezug in der Kritik

Immer wieder standen die Voraussetzungen für einen zulagenunschädlichen Rentenbezug in der Kritik. Viele Senioren ziehen es vor, den dritten Lebensabschnitt in wärmeren Gefilden als in Deutschland zu verbringen. Immerhin wird die Zulage auch dann gezahlt, wenn sich diese Zielgruppe für ein Land innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums entscheidet. Bei einem Wohnsitz in den USA oder Thailand muss die erhaltene Zulage aber zurückgezahlt werden.

 

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