ABC der Versicherungsbegriffe
Begriff | Definition |
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Lebensversicherung | LebensversicherungWird als Risiko-, Kapital- und fondsgebundene Versicherung angeboten und kann neben der Absicherung für den Todesfall auch durch Ansparen eine Vorsorge für das Alter sein. Sie wird für unterschiedliche Versicherungsfälle (z. B. Todes- oder Erlebensfallversicherung), verschiedene Arten der Kapitalbildung sowie entsprechend einer Bestimmung der Versicherungsleistung angeboten.
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Leibrenten | LeibrentenLebenslang gewährte Zahlungen, die weder vererbt noch verkauft werden können. Leibrenten sind nicht nur im Versicherungsbereich zu finden, sondern auch beim Immobilienverkauf (hier wird eine lebenslang zu zahlende Rente anstelle eines Kaufpreises bezahlt). Leibrenten können seit dem Jahr 2005 nachgelagert besteuert werden. Dazu gehören:
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Leistungsfreiheit | LeistungsfreiheitDer Begriff steht im Versicherungsgewerbe dafür, dass der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Pflicht zur Erbringung der versicherten Leistung befreit sein kann. Wenn zum Beispiel eine Obliegenheitsverletzung (der Versicherte kommt den Verpflichtungen des Versicherungsvertrages nicht nach) oder der Zahlungsverzug der Prämien vorliegen oder aber eine Anklagefrist verstrichen ist, kann der Versicherer die Leistungsfreiheit geltend machen.
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Leistungsort | LeistungsortNach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Wohnsitz oder die Niederlassung des Versicherten auch zeitgleich der Leistungsort. Bei der Versicherungsprämie handelt es sich um eine sogenannte Schickschuld, was bedeutet, dass die Versicherungsprämie sowohl auf Kosten (Überweisungsgebühren etc.) als auch auf eigene Gefahr (Risiko einer Fehlbuchung usw.) an das Versicherungsunternehmen zu überweisen ist. Wird die Prämienzahlung per Abbuchung (Lastschriftverfahren) vereinbart, geht die Erfüllung an das Versicherungsunternehmen über (Holschuld durch rechtzeitige Abbuchung der Prämie).
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Leitungswasser | LeitungswasserAls Leitungswasser bezeichnet man im Versicherungswesen solches Wasser, das entgegen seiner eigentlichen Bestimmung ausgetreten ist aus
In Sachversicherungen sind wärmetragende Flüssigkeiten (Öle, Kälte- und Kühlmittel, Sole) und Wasserdampf dem Leitungswasser gleichgestellt.
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Leitzins | LeitzinsDer Leitzins ist ein Zinssatz, der durch die Europäische Zentralbank festgelegt wird. Dieser Zinssatz dient vorrangig zur Steuerung der Kapitalmärkte der einzelnen Länder. So gibt der Leitzins Ausschlag darüber, zu welchem Zinssatz sich die Kreditinstitute der einzelnen Länder Kapital von der Europäischen Zentralbank leihen können. Durch eine Veränderung des Leitzinses kann die Europäische Zentralbank Einfluss auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung eines Landes nehmen.
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Liebhaberwert | LiebhaberwertIm Bereich der Sachversicherungen gibt es Einschränkungen, welche Gegenstände oder Werte versichert werden können. Subjektive Werte, also nicht spezifische Gegenstandswerte, werden Liebhaberwert genannt (z. B. alte Erbstücke mit ideellem Wert) und sind nicht Gegenstand der Versicherung. Versicherbar ist nur der reale Sachwert. Es gilt der Wert, der zur Wiederbeschaffung der funktional gleichen Sache ermittelt wird.
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Limit | LimitInsbesondere im Wertpapierbereich spielt das Limit eine große Rolle, wenn es darum geht, einen Kauf- oder Verkaufsauftrag für ein bestimmtes Wertpapier aus Sicherheitsgründen zu begrenzen. Der Anleger kann also ein Limit festlegen, unter dem beispielsweise eine Aktie nicht verkauft beziehungsweise nicht gekauft wird. Dabei spricht man auch von einer limitierten Order. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, eine automatische Kapitalbegrenzung für den Anleger zu schaffen, sodass dieser Wertpapiere bei automatischen Kauf- beziehungsweise Verkaufsaufträgen nicht zu jedem beliebigen Preis erwerben muss.
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