ABC der Versicherungsbegriffe
Begriff | Definition |
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Zeitwert | ZeitwertDer Zeitwert einer Sache wird ermittelt, indem vom Neuwert ein Betrag für Abnutzung, Alter und Gebrauch abgezogen wird.
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Zweitmarkt | ZweitmarktBei kapitalbildenden Lebensversicherungen kündigt die Mehrheit aller Versicherungskunden ihren Vertrag vor Ablauf der Laufzeit. Wird eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, zahlt das Versicherungsunternehmen einen Rückkaufswert an den Versicherten aus, der in der Regel geringer als das bislang angesammelte Guthaben ist. Um dem sich daraus ergebenden Verlust entgegen zu wirken, bieten Versicherer mittlerweile sogenannte „notleidende Lebensversicherungen“ auf dem Zweitmarkt an. Bei dieser speziellen Lebensversicherungsform wird dem Versicherten bis zu 20 % mehr als der eigentliche Rückkaufswert ausbezahlt, und der Vertrag läuft bis zum Laufzeitende weiter. Für die Zweitmarkt-Firmen lohnt sich dieses Geschäft, denn wenn die Laufzeit einer Lebensversicherung zu Ende geht, wird durch die Erstversicherer eine beträchtliche Summe an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet, die dann an die Firma aus dem Zweitmarkt geht. Die Bundesregierung hat am 01.01.2009 die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt, da der deutsche Zweitmarkt stark wuchs.
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Zwingende Vorschrift | Zwingende VorschriftVon den im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) genannten zwingenden Vorschriften darf auf keinen Fall abgewichen werden. Dabei ist es unerheblich, ob dies zum Vor- oder Nachteil des Versicherungsnehmers ausfallen würde. Bei einer Abweichung, die gesetzwidrig ist, kann entweder ein einzelner Punkt oder gleich der ganze Versicherungsvertrag hinfällig sein.
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