Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Abschlagszahlung

Abschlagszahlung

Ein als Vorschuss ausgezahlter Anteil der eigentlich veranschlagten Versicherungsleistung oder –summe. Die Abschlagszahlung kommt in Betracht, wenn die Ermittlung des Schadens oder die allgemeine Bearbeitung des Versicherungsfalles einen größeren Zeitrahmen beanspruchen oder eine Wartezeit für die finale Auszahlung vereinbart wurde. Exemplarisch sei die Unfallversicherung in Bezug auf die Feststellung einer Invalidität genannt: Bis diese endgültig festgestellt ist (längere Untersuchungsintervalle, Behandlungserfolge werden erst spät sichtbar etc.), werden in der Regel Abschlagszahlungen geleistet.

Aufgrund der genannten und weiteren Faktoren zahlen Versicherer die volle Invaliditätsleistung frühestens ein Jahr nach dem verursachenden Schadensfall aus. Als Versicherungskunde hat man, abhängig vom abgeschlossenen Vertrag, in der Regel nach einem bis drei Monaten ab dem Schadenszeitpunkt einen Anspruch auf eine angemessene  Abschlagsleistung. Diese entspricht in der gängigen Versicherungspraxis ca. der vertraglich fixierten Todesfallleistung.

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Abschlussagent

Abschlussagent

Ein Abschlussagent ist ein Versicherungsvermittler, der von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen bevollmächtigt wurde, nicht nur Kundenanträge anzunehmen, sondern auch Versicherungsverträge auszufertigen und vorläufige Deckungszusagen zu erteilen. Da auch in der Versicherungsbranche die fortschreitende Technisierung Einzug hält, drucken Abschlussagenten mittlerweile immer häufiger Versicherungsscheine direkt beim Kunden aus. Das geschieht vor allem im einfachen Sach- und Kraftfahrzeuggeschäft.

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Abschlussprovision

Abschlussprovision

Wenn ein Versicherungsvertrag durch die Arbeit eines Vermittlers zustande kommt, erhält dieser eine Entlohnung in Form einer Abschlussprovision. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe dieser Provisionszahlung werden in der Regel der Jahresbeitrag und die vereinbarte Versicherungssumme oder die Laufzeit herangezogen (Renten- und Lebensversicherungen). Aus dem errechneten Gesamtvolumen erhält der Vermittler festgelegte Promille-Sätze oder eine bestimmte Anzahl von Monatsbeiträgen. Die Abschlussprovision wird dem Vermittler in der Regel über eine Einmalzahlung nach Vertragsabschluss ausgezahlt. Auch eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist möglich und wird häufig bei der sog. „Riesterrente“ so gehandhabt.

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Aktie

Aktie

Bei einer Aktie handelt es sich um ein Wertpapier, das seinem Besitzer einen bestimmten Anteil am Kapital eines als Aktiengesellschaft firmierenden Unternehmens verbrieft. Konkret bedeutet das: Der Besitzer der Aktie besitzt mit dem Papier auch gleichzeitig den darin verbrieften Anteil am Unternehmen. Die Aktie berechtigt ihn somit dazu, auch am Unternehmensgewinn teilzuhaben. Dieser Unternehmensgewinn wird in Form einer Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen verschiedenen Formen von Aktien, insbesondere Stammaktien sowie Vorzugsaktien. Der Unterschied ist folgender: Stammaktien gewähren dem Inhaber ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmens, während Vorzugsaktien dieses Recht nicht beinhalten, dem Inhaber aber dafür eine höhere Dividende garantieren. Sowohl bei Stamm- als auch bei Vorzugsaktien muss weiterhin zwischen Namens- und Inhaberaktien unterschieden werden. Während Inhaberaktien ohne Probleme auf andere Personen übertragen werden können (durch einfaches Weitergeben beziehungsweise Verkaufen), sind Namensaktien auf den jeweiligen Namen des Inhabers ausgestellt und können nur weitergegeben werden, wenn die Aktiengesellschaft ihr Einverständnis dazu gibt.

Weitere Informationen finden Sie hier: vv360.de/ratgeber/aktien.html

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Synonyme - Anteilsschein, Share, Wertpapier
Aktienfonds

Aktienfonds

Ein Aktienfonds ist eine Form des Investments, bei dem verschiedenste Aktien unter einem Dach zusammengefasst sind. Der Anleger investiert hierbei also nicht in einzelne Wertpapiere, sondern zahlt sein Geld in einen Fonds ein. Dieser verteilt dann das Kapital der Anleger auf die verschiedenen, im Fonds enthaltenen Aktien. Damit wird eine deutliche Streuung beziehungsweise Diversifizierung des Risikos erreicht. Das Anlegerkapital ist somit sicherer. In welche Aktien der Fonds investiert, ist höchst unterschiedlich. Es gibt sogenannte Mischfonds, die Aktien aus nahezu allen Bereichen sowie aus dem In- und Ausland in sich vereinen, aber auch speziell ausgerichtete Fonds, die beispielsweise ausschließlich Aktien von Unternehmen des Neuen Marktes beinhalten.

 

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Synonyme - Investmentfonds
Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft

Unter einer Aktiengesellschaft versteht man eine bestimmte Unternehmensform. Genauer gesagt: eine Kapitalgesellschaft, bei der die Aktionäre die Gesellschafter des Unternehmens bilden, aber nicht mit ihrem persönlich eingebrachten Kapital haften. Eine Haftung besteht lediglich mit dem Wert der erworbenen Aktien. Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, wird zunächst das Grundkapital des Unternehmens auf die Anzahl der Aktien aufgeteilt, die in der Folge ausgegeben werden sollen. Nun haben Kapitalanleger die Möglichkeit, diese Aktien zu erwerben und sich somit auch gleichzeitige Anteile am Unternehmen anzueignen. Die Aktiengesellschaft kann dabei selbst entscheiden, in welcher Form ihre Aktien ausgegeben werden sollen. Zur Wahl stehen beispielsweise Inhaber- oder Namensaktien.

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Synonyme - AG
Aktienindex

Aktienindex

Ein Aktienindex ist ein statistisches Werkzeug zur Beurteilung der Wertentwicklung einer Aktie. Er wird durch eine Kennziffer dargestellt. Grundlage für die Ermittlung eines Aktienindex ist in die laufende Analyse und Beobachtung der entsprechenden Aktien. Aus den daraus gewonnenen Zahlen und Werten wird schließlich ein Mittelwert abgeleitet, der im Anschluss die Kennziffer des Aktienindex darstellt. Durch die Reduzierung auf den Mittelwert ist es möglich, dass einzelne Aktien im Index einen negativen Trend aufweisen, während der Gesamtindex steigt. Der in Deutschland bekannteste Aktienindex ist der DAX (Deutscher Aktien Index).

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Altersrückstellung

Altersrückstellung

Die Altersrückstellung (auch: Alterungsrückstellung) ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit Krankenversicherungen steht. Je älter ein Versicherungsnehmer ist, desto größer ist das Risiko des Versicherers, dass der Versicherte höhere Kosten verursacht. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen untersagen allerdings eine Leistungsminderung oder Beitragserhöhung aufgrund des zunehmenden Alters. Die Altersrückstellung wird vom Krankenversicherer aufgrund dieses erhöhten Risikos frühzeitig gebildet. Bei noch jungen Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung wird davon ausgegangen, dass sie gesund sind und relativ geringe Krankenkosten verursachen. Der von ihnen nicht aufgebrachte Beitrag wird zum Teil in Form von verzinsten Altersrückstellungen angespart. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Altersrückstellung bei einem Wechsel des privaten Versicherungsunternehmens mitgenommen werden kann. Dies war bis einschließlich 2008 nicht möglich: Die aufgelaufene Summe der Altersrückstellung verfiel bis dahin.

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Synonyme - Alterungsrückstellung
Anleihe

Anleihe

Die Anleihe ist ein festverzinslicher Vermögenstitel. Dieser Titel verbrieft einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung eines bestimmten, festgelegten Zinssatzes sowie einer dementsprechenden Tilgung. Daher bezeichnet man eine Anleihe oft auch als Schuldverschreibung oder Obligation. Im Gegensatz zu einer Aktie erwirbt der Anleger mit einer Anleihe allerdings keinen Anteil am betreffenden Unternehmen, sondern stellt diesem lediglich Fremdkapital - z. B. zur Investitionen in neue Fertigungstechnologien - zur Verfügung. Trotzdem werden auch Anleihen an den Börsen gehandelt und sind mit bestimmten Rechten für den Besitzer verbunden.

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Annahme

Annahme

Der Begriff ist im Zusammenhang mit empfangsbedürftigen und einseitigen Willenserklärungen von Bedeutung. Im Versicherungsgeschäft kann die Annahme auf zwei Arten erfolgen:

  • durch die Annahmeerklärung
  • durch den Zugang der Versicherungspolice

Zu beachten ist, dass sowohl Versicherer als auch Versicherungskunde in die Rolle des Annehmenden eintreten können (vgl. Modell „Invitatio).

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Anwartschaft

Anwartschaft

Hierunter werden zwei Varianten verstanden:

  1. Sicherung des aktuellen „Status Quo“ bei privaten Krankenversicherungen
    Durch den Abschluss der Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung wird die Möglichkeit eröffnet, sowohl das Eintrittsalter als auch den Gesundheitszustand des zu Versichernden zu Beginn der Anwartschaft festzuschreiben. Bei einem späteren vollständigen Wechsel in die private Krankenversicherung werden verschlechterte Gesundheitszustände nicht nachträglich negativ bewertet – eine Erhöhung des Beitragssatzes entfällt dadurch.

  2. Über den Erwerb einer Rechtsposition für spätere Leistungen
    In diesem Fall hat der Bezugsberechtigte einen unwiderruflichen Anspruch auf die Anwartschaft bezogen auf eine definierte Versicherungssumme im Erlebens- und/oder Todesfall bei einer Lebensversicherung.
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Außenversicherung

Außenversicherung

Der Versicherungsschutz für versicherte Sachen kann zum Beispiel durch besondere Vereinbarungen oder spezielle Klauseln dahingehend erweitert werden, dass diese auch an anderen als den eigentlich  versicherten Orten versichert sind. Meist werden derartige besondere Klauseln allerdings mit einer Einschränkung der versicherten Summe versehen. Klassisch für derartige Außenversicherungen Hausrat, der auch auf Reisen versichert sein kann.

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Ausgabeaufschlag

Ausgabeaufschlag

Die Auflage und Ausgabe von Aktienfonds wird in der Regel durch eine Bank organisiert und durchgeführt. In diesem Zusammenhang fallen für das Kreditinstitut natürlich entsprechende Kosten an, zum Beispiel für die Verwaltung des Fonds, aber auch für die Beratung der Anleger und für den Vertrieb der Fondsanteile. Diese Kosten lässt sich die Bank in der Regel durch das Erheben eines sogenannten Ausgabeaufschlags bezahlen. Dieser Aufschlag ist von den Käufern der Fondsanteile zu entrichten und beträgt meist zwischen 2,5 und 5 Prozent. Dem Anleger muss dabei klar sein, dass sich durch die Zahlung des Ausgabeaufschlags seine Gewinnerwartungen um den entsprechenden Anteil verringern.

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