Ratgeber Versicherungen und Finanzen

30 Jahre nach dem Ausspruch des damaligen Arbeitsministers Norbert Blüm „Denn eins ist sicher: die Rente“ dürfte sich herumgesprochen haben, dass zwar die gesetzliche Rente auch künftig noch gezahlt werden, ihre Höhe aber auch nach vielen Arbeitsjahren für zahlreiche Menschen so gering ausfallen wird, dass es mit diesem Einkommen kein Auskommen mehr geben kann. Es muss also Vorsorge betrieben werden. Kaum eine Möglichkeit ist dabei attraktiver als eine betriebliche Altersversorgung (bAV).

Was versteht man unter einer betrieblichen Altersversorgung?

Bei der bAV handelt es sich um einen Oberbegriff für sämtliche finanziellen Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für

  • deren Altersversorgung,
  • die Versorgung der nächsten Angehörigen im Falle des Todes eines Arbeitnehmers sowie
  • eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversorgung im Falle von Invalidität

zusagen.

Die Durchführung regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben seit 2002 das Recht, von ihrem Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in eine bAV umwandelt. Dieses Vorgehen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Zu einer anderen Art der Altersvorsorge können Arbeitgeber nicht verpflichtet werden. Die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen gibt die Bundesregierung im Herbst eines Jahres für das Folgejahr bekannt. Sie können unter www.bundesregierung.de abgerufen werden.

Zum Kreis der berechtigten Arbeitnehmer gehören

  • sowohl befristet als auch unbefristet eingestellte Arbeiter und Angestellte,
  • geringfügig Beschäftigte („450-Euro-Jobs“, „Mini-Jobber“),
  • Teilzeitbeschäftigte,
  • Auszubildende,
  • nicht beherrschende Gesellschafter einer GmbH (i. d. R. mit weniger als 50 % der Stimmrechte) und
  • Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

Wie muss man sich eine Entgeltumwandlung in der Praxis vorstellen?

Arbeitnehmer haben mit dem Abtreten von einem Teil ihres Bruttogehalts ihren Teil getan. Der Arbeitgeber entscheidet dann über die Anlageform und zahlt das Geld seiner Mitarbeiter selbst dort ein.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die bAV über eine Pensionskasse oder einen –fonds durchgeführt werden. Anderenfalls können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Auch andere Anlageformen wie z. B. über eine Unterstützungskasse kommen hierfür infrage (siehe unten).

Diese Möglichkeiten stehen Unternehmen für eine betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung

Die Unternehmen können aus fünf Formen der bAV auswählen:

  • Pensionszusage oder Direktzusage
    Wird den Arbeitnehmern eine Pensions- oder Direktzusage gegeben, erhalten sie eine vereinbarte finanzielle Leistung, sobald sie das Rentenalter erreichen. In der Regel handelt es sich dabei um eine monatliche Betriebsrente. Sollte der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
  • bAV mithilfe einer Unterstützungskasse
    Wird die bAV mithilfe einer Unterstützungskasse abgewickelt, handelt es sich dabei um ein als Stiftung, Verein oder GmbH geführtes unabhängiges und rechtsfähiges Sondervermögen eines Betriebs oder mehrerer Firmen. Die Einzahlungen erfolgen entweder direkt durch den Arbeitgeber oder auf dem Wege der Entgeltumwandlung.
  • Lebensversicherung
    Mit einer besonderen Form der Lebensversicherung ist ebenfalls eine bAV möglich. Bei dieser als Direktversicherung bezeichneten Variante tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner auf, die Begünstigten sind jedoch seine Mitarbeiter oder deren Hinterbliebene. In diesem Fall können Unternehmen die entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Das dürfte einer der Gründe sein, warum sich diese Form der bAV bei Betrieben einer großen Beliebtheit erfreut. Da Direktversicherungen der Anlagenregulierung und damit der staatlichen Aufsicht durch die BaFin unterliegen, dürfen nur höchstens 35 % der eingezahlten Beiträge in Aktien investiert werden, um das Anlagerisiko zu minimieren. Diese Vorsorgeform ist nur in bestimmten Fällen durch den PSVaG abgesichert.
  • Pensionskasse
    Relativ häufig ist auch die Einrichtung einer Pensionskasse. Pensionskassen werden als selbstständige Unternehmen geführt, unterliegen der Versicherungsaufsicht durch die BaFin und können auch von mehreren Unternehmen getragen werden. Sie sind angehalten, ihr Vermögen konservativ anzulegen. Sie unterliegen nicht der Insolvenzsicherungspflicht und müssen deshalb keine Beiträge an den PSVaG zahlen. Die Leistungsverpflichtungen werden dann vom externen Versorgungsträger, also der Pensionskasse, übernommen.
  • Pensionsfond
    Ein Pensionsfond ist ebenfalls rechtlich selbstständig und ein relativ flexibles Modell. Er muss sich nicht an die vergleichsweise strengen Vorgaben halten, die für Renten- oder Lebensversicherungen gelten und kann das Vermögen im größeren Umfang in Aktien anlegen. Das geht allerdings wegen der Kursschwankungen auch mit höheren Risiken einher. Pensionsfonds sind gegen Insolvenzausfälle über den PSVaG geschützt.
    Sollte der seltene Fall eintreten, dass eine für die bAV in Anspruch genommene Lebensversicherung Insolvenz anmeldet, sind ihre Kunden sowohl über den gesetzlichen Sicherungsfond als auch die freiwillige Sicherungseinrichtung der Versicherungswirtschaft, die Protektor Lebensversicherungs-AG, geschützt. Fast alle Pensionskassen sind dem gesetzlichen Sicherungsfond freiwillig beigetreten.

Was haben Arbeitnehmer von einer betrieblichen Altersvorsorge?

Da der Beitrag zur bAV aus dem Bruttolohn gezahlt wird, verringert sich dieser entsprechend. Dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben. Der Nachteil: Durch die geringere Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung reduzieren sich auch die späteren Ansprüche. Davon ist nicht nur die Rente betroffen: Die Reduzierung des Bruttogehalts wirkt sich auch auf die Höhe des Eltern-, Kranken- und ggf. Arbeitslosengeldes aus. Deshalb sollte immer, bevor mit Einzahlungen in die bAV begonnen wird, geprüft werden, ob diese Verluste bei der gesetzlichen Rente  durch die betrieblich erzielte Rente zumindest wieder ausgeglichen werden können. Aber wie immer gibt es auch hier zwei Seiten einer Medaille: Während in der Zeit der aktiven Berufstätigkeit der Steuervorteil verbucht werden kann, muss die auf der Basis der bAV erzielte Rente vollständig mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz versteuert werden. Selbstverständlich werden aufgrund dieser Rente auch entsprechende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer den Betrieb vorzeitig verlassen?

Zunächst kommt es darauf an, ob die Beiträge zur bAV vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aufgebracht worden sind. Sofern es sich um eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusage handelt, kann ein Arbeitnehmer seinen Versorgungsanspruch nur behalten, wenn er zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Firma mindestens 25 Jahre alt ist und die Einzahlungen mindestens fünf Jahre geleistet wurden.
Wenn jedoch der Arbeitnehmer im Zuge der Entgeltumwandlung Beiträge geleistet hat, können die entsprechenden erworbenen Ansprüche nicht verfallen. Dies wird auch als unverfallbar bezeichnet. Der Arbeitnehmer hat gem. BetrAVG sogar das Recht, den Vertrag mit privat gezahlten Beiträgen aufrechtzuerhalten und fortzuführen, wenn es sich um eine Direktversicherung, einen Pensionsfond oder eine Pensionskasse handelt. Die meisten Verträge, die auf durch den Arbeitgeber finanzierten Direktversicherungen oder Pensionskassen beruhen, sehen außerdem vor, dass ehemalige Beschäftigte diese auf eigene Kosten fortführen können.

Wenn Arbeitnehmer den Betrieb wechseln, ist grundsätzlich auch eine Übertragung der erworbenen Rentenansprüche auf die bAV des neuen Arbeitgebers möglich. Hierzu wird ein sog. Übertragungswert ermittelt, der dann in das Versorgungssystem des neuen Unternehmens eingepflegt wird. Der neue Arbeitgeber muss dann jedoch nur eine Zusage im gleichen Wert geben, wie es der frühere Betrieb getan hat, er ist aber nicht an die frühere Ausgestaltung gebunden. Für alle seit dem 1. Januar 2005 erteilten Zusagen gilt, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Übertragung haben, sofern die bAV über eine Direktversicherung, einen Pensionsfond oder eine Pensionskasse durchgeführt wurde. In dieser Konstellation werden keine neuen Abschlusskosten erhoben und keine weitere Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Was passiert, wenn Hartz IV (Arbeitslosengeld II) bezogen wird?

Die bereits aus einer für die bAV erworbenen Ansprüche sind ohne Rücksicht auf die Dauer der Arbeitslosigkeit geschützt. Die Genehmigung von Arbeitslosengeld darf außerdem nicht von der Heranziehung von unverfallbaren Anwartschaften abhängig gemacht werden.

Kann die betriebliche Altersvorsorge während der entgeltfreien Phasen fortgesetzt werden?

Zu den entgeltfreien oder auch ruhenden Arbeitsverhältnissen werden beispielsweise die Elternzeit oder sehr lange Krankheitsphasen gezählt. In diesen Zeiten können Arbeitnehmer privat die Beiträge weiterzahlen, wenn es sich um eine bAV im Wege einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds handelt.

Bekommen Arbeitnehmer auch dann eine betriebliche Rente, wenn sie in Frührente gehen?

Auch in solchen Fällen können Arbeitnehmer die Zahlung einer Betriebsrente verlangen, müssen allerdings Kürzungen hinnehmen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie auch unsere Ausführungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ab 2018

 

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