Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Vielen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen reichen deren Pflichtleistungen nicht aus, auch wenn sie oft bereits um einige zusätzliche Leistungen erweitert worden sind. Besonders Behandlungen, die wie z. B. die Anfertigung einer Zahnprothese leicht mehrere Tausend Euro kosten können, sollten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung abgesichert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten diese Versicherung in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern an, treten also als Vermittler auf. Grundsätzlich haben Interessenten die Möglichkeit, unter mehreren Varianten zu wählen:

  • Sie schließen einen auf ihren Namen lautenden Vertrag ab (Einzelversicherung),
  • sie schließen sich als Arbeitnehmer dem Gruppenvertrag ihres Arbeitgebers an oder
  • sie profitieren von speziellen Angeboten, falls sie freiberuflich tätig sind.

Für Arbeitnehmer bietet sich in der Regel die Teilnahme an der Gruppenversicherung an, weil hier nicht nur die Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung günstiger sind, sondern sie üblicherweise keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Gruppenversicherungen sind ab 500 Mitarbeitern möglich. Sollte ein Arbeitnehmer bereits eine Einzelversicherung abgeschlossen haben, lässt sich diese auf die Gruppenversicherung umstellen. Auch die Mitversicherung der eigenen Familie ist kein Problem.
Wichtig: So gut wie immer ist vorab eine Gesundheitsprüfung nötig. Versicherten wird geraten, die Fragen auf jeden Fall wahrheitsgemäß zu beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im schlimmsten Fall können Assekuranzen den Vertrag sogar noch Jahre nach dem Abschluss kündigen.

Das angebotene Spektrum konzentriert sich auf diese Zusatzversicherungen:

  • Zahnzusatzversicherung
    Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, ist nicht ganz einfach zu entscheiden. Sollten nur relativ kleine Eingriffe des Zahnarztes wie z. B. eine Brücke oder eine Krone nötig werden, ist dieser Versicherungstyp der teurere Weg: Wenn man einen Vertrag mit einem guten Leistungsspektrum abschließt, muss mit Versicherungsbeiträgen zwischen 350 und 400 Euro pro Jahr gerechnet werden. In solchen Fällen ist es ratsamer, jeden Monat einen kleinen Betrag anzusparen.
    Wer allerdings irgendwann ein Implantat benötigt, ist mit einer solchen Versicherung auf der sicheren Seite: Für Implantate zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zwar feste Zuschüsse, deren Höhe von der individuellen Kiefersituation abhängig ist; allerdings ist der „Löwenanteil“ vom Patienten aufzubringen. Die endgültigen Kosten für ein Implantat lassen sich jedoch nur schwer vorhersehen: Sie reichen von ca. 1.800 Euro für ein einzelnes Implantat eines Seitenzahns bis zu mindestens 15.000 Euro pro Kiefer, wenn bei völliger Zahnlosigkeit mithilfe von festsitzenden Implantaten eine Versorgung hergestellt wird.
    Versicherungskunden sollten unbedingt darauf achten, dass ihr Vertrag auch die Kostenübernahme von Inlays umfasst: Diese individuell angefertigten Zahnfüllungen aus Keramik, Kunststoff, Titan oder Gold zählen nicht als Zahnersatz, sind aber oft in den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung eingeschlossen.
    Die Versicherungen sind unterschiedlich ausgestaltet, einige von ihnen bieten eine Abdeckung der Zahnbehandlungskosten von 100 %. In dieser Größenordnung sind die Versicherungsbeiträge jedoch so hoch, dass Fachleute dazu raten, eine Versicherung mit einer geringeren Kostenübernahme zu wählen. Bewährt hat sich dabei eine Kostendeckung von 75 bis 90 %, inklusive des von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Anteils. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt maßgeblich vom Eintrittsalter, dem Risiko für den Versicherer (Vorerkrankungen) sowie dem gewählten Versicherungsumfang ab. Eine Zahnzusatzversicherung ist für diejenigen Versicherten zu empfehlen, die sich einen medizinisch und kosmetisch hochwertigen Zahnersatz wünschen.
  • Krankenhaus- Zusatzversicherung
    Mit dieser Zusatzversicherung wird der in der GKV Versicherte zum Privatpatienten: Sie springt ein für die Kosten eines Ein- oder Zweibettzimmers, die Behandlung durch den Chefarzt oder die Möglichkeit der freien Klinikwahl. Versicherte sollten darauf achten, wo die Grenze für die Kostenerstattung für Arzthonorare liegt: Die meisten Krankenhaus-Zusatzversicherungen decken den 3,5-fachen Honorarsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, alle darüber liegenden Honorarbestandteile müssen dann vom Versicherten selbst beglichen werden. Dieser Versicherungstyp ist zu empfehlen, wenn man auf die Behandlung durch einen teureren Spezialisten Wert legt. Wenn es nur um die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer geht, ist es oft kostengünstiger, auf die Versicherung zu verzichten und den Differenzbetrag, der zur Leistung der GKV entsteht, selbst zu bezahlen. Das ist leichter, als den meisten bewusst ist. Im Durchschnitt verbringen Patienten sieben Tage im Krankenhaus (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2017). Der Differenzbetrag zwischen den Kosten eines von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlten Dreibettzimmers und einem Zweibettzimmer lässt sich von den meisten Versicherten gut zurücklegen, wenn man davon ausgeht, dass nur selten ein Klinikaufenthalt nötig ist: Die meisten Krankenhäuser erheben für das Zweibettzimmer pro Patient und Tag zwischen 80 und 90 Euro. Krankenhauszusatzversicherungen kosten je nach Versicherungsumfang derzeit zwischen 180 und 960 Euro jährlich. Je älter ein Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist, umso teurer ist die Police. Ab dem 40. Lebensjahr ist der Beitragsanstieg am deutlichsten.
    Versicherungskunden sollten auch darauf achten, dass ihr Vertrag Altersrückstellungen vorsieht. Das bedeutet, dass ein Teil des Beitrags dazu verwendet wird, Preissteigerungen in späteren Jahren aufzufangen oder abzumildern. Darauf sollte nur dann verzichtet werden, wenn man eine Krankenhauszusatzversicherung nicht bis ins hohe Alter, sondern nur für eine bestimmte Lebensphase abschließen will.
    Achtung: Die Krankenhauszusatzversicherungen heben zwar die Versicherungsleistungen auf das Niveau von Privatpatienten, die Assekuranzen gehen jedoch davon aus, dass ihre Kunden sich in Kliniken behandeln lassen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sofern der Wunsch nach einer Behandlung in einer Privatklinik ohne Kassenzulassung besteht, müssen Versicherungsnehmer entweder die Kosten komplett selbst zahlen oder hoffen, dass die Versicherung wenigstens den Anteil übernimmt, den sie für eine Vertragsklinik gezahlt hätte.
  • Krankenhaustagegeld
    Diese Versicherung wird von Fachleuten als eher unwichtig eingeschätzt: Sie tritt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein und zahlt pro Behandlungstag einen festen vereinbarten Betrag. Das Geld ist für die Bezahlung von Extras im Krankenhaus (z. B. TV- oder Telefongebühren) gedacht, seine Verwendung wird aber nicht überprüft. Das Krankenhaustagegeld hat wegen seiner Höhe nicht die Funktion, die eigene wirtschaftliche Existenz im Krankheitsfall abzusichern.
  • Krankentagegeld
    Erkrankt ein Arbeitnehmer, erhält er zunächst eine Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber, die gem. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für sechs Wochen geleistet wird. Danach schließt sich die Zahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse für bis zu 72 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an, wenn es sich immer um dieselbe Krankheit handelt. Es ist in seiner Höhe auf 70 % des Brutto-Einkommens, aber maximal 90 % des Netto-Einkommens begrenzt. Davon werden die Anteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Damit sind Arbeitnehmer finanziell abgesichert und können aus dieser Zusatzversicherung keinen ausreichend großen Nutzen ziehen, der die gezahlten Versicherungsbeiträge aufwiegen würde. Für Selbstständige und Freiberufler, deren Brutto-Einkünfte deutlich höher als die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (2019: 4.537,50 Euro monatlich) sind, schließt eine Krankentagegeld-Versicherung die durch Krankheit entstehende Einkommenslücke und ist deswegen sehr sinnvoll.
  • Ambulante Zusatzversicherungen
    Versicherungskunden können hier wählen: Die Ambulanten Ergänzungstarife werden in der Mehrzahl in Versicherungspaketen angeboten. Damit können bis zu einem Maximalbetrag oder festgelegten Prozentsatz Kosten für Hilfsmittel und die gesetzlichen Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente versichert werden.Mit dem Kostenerstattungstarif entscheiden sich gesetzlich Krankenversicherte für die Kostenerstattung, die dann an die Stelle der üblichen Sachleistung tritt. Das muss nicht für alle Leistungen gelten, sondern wird separat für Arzneimittel, die ärztliche / zahnärztliche Behandlung und den Krankenhausaufenthalt festgelegt.
  • Auslandsreisekrankenversicherung
    Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihren Versicherten zwar Behandlungskosten in Staaten der Europäischen Union oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Allerdings werden die Krankenkosten nur in der Höhe erstattet, wie sie denVersicherten in Deutschland zustehen würden. Nur in Notfällen werden für die Vor-Ort-Behandlung die im Reiseland üblichen Kosten übernommen. Die Kosten für den Rücktransport müssen die Patienten selbst aufbringen. Führt eine Reise in ein Land außerhalb der EU oder in eines, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen für den Krankheitsfall besteht (z. B. USA, China oder Australien), übernehmen die Krankenkassen gar keine Krankenkosten. Hier ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die Kosten hierfür sind gering: Als Einzelversicherung werden für eine weltweit gültige Police ab 10 Euro pro Jahr verlangt.. Ihr Leistungsspektrum umfasst in der Regel stationäre und ambulante ärztliche Behandlungen, einfachere zahnärztliche Behandlungen, Verbands- und Heilmittel sowie Medikamente. Sollte ein Transport in ein Krankenhaus oder nach Hause nötig sein, werden auch diese Kosten mit einer Auslandskrankenversicherung übernommen. Es ist üblich, dass der Versicherte zunächst die Rechnungen selbst bezahlt und sie nach seiner Rückkehr von seiner Versicherung erstattet bekommt. Nur größere Beträge werden vom Versicherungsunternehmen direkt mit dem Arzt oder dem Krankenhaus abgerechnet.
  • Zusatzversicherung für Kontaktlinsen und Brillen
    Sie tritt ein, wenn die Brillen oder Kontaktlinsen beschädigt werden oder verloren gehen. Wegen des in diesen Fällen und oft auch erst nach Jahren entstehenden geringen Schadens lohnt sich dieser Versicherungstyp in den wenigsten Fällen.
  • weitere Zusatzversicherungen
    Wer hier für sich einen Bedarf sieht, kann Zusatzversicherungen für die Behandlung durch einen Heilpraktiker (inkl. der von ihm verordneten Verband-, Arznei- und Heilmittel) oder für Kuraufenthalte abschließen. Die Leistungen aus einer Heilpraktikerversicherung sind auf Höchstbeträge zwischen 250 und 1.000 Euro jährlich begrenzt. Die Zusatzversicherung für Kuren wird als Ergänzung angeboten und übernimmt diejenigen Kosten, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt. Bei ambulanten Kuren wird ein Tagegeld gezahlt.

Der Versicherungsvergleich für Zusatzversicherungen

Für einen Laien ist die Vielfalt der einzelnen Leistungen und Tarife der Zusatzversicherungen kaum zu durchschauen. Eine sehr gute Hilfe bietet jedoch der online-Vergleich: Interessenten können hier ihre Anforderungen an die Zusatzversicherung sowie die maximale Beitragshöhe vorab eingeben und sich so die für sie besten Angebote zeigen lassen. So ist es ohne Aufwand möglich, die optimale Versicherung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

 

 Auch über diese Zusatzversicherungen sollten Sie unbedingt nachdenken:

Zusatzversicherungen zur Pflegeversicherung

Die für alle Krankenversicherten obligatorische Pflegeversicherung deckt nie alle Kosten ab, die entstehen, wenn der Versicherte in einen der fünf Pflegegrade eingestuft wird. Besonders schwierig wird die finanzielle Situation, wenn eine Unterbringung in einem Pflegeheim nötig wird: Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Regelfall nur etwa die Hälfte der Pflegeheimkosten. Der fehlende Betrag muss vom Versicherten übernommen werden. Ist er dazu nicht in der Lage, müssen die nächsten Angehörigen einspringen. Erst wenn auch der Ehepartner und die Kinder nicht in der Lage sind, (ausreichend) für den Unterhalt zu sorgen und die anteiligen Heimkosten zu bezahlen, springt der Sozialhilfeträger ein. Dieser Situation versuchen viele Versicherte mit einer der privaten Zusatzversicherungen zur Pflegeversicherung zu begegnen.
Am Beispiel des Pflegeheims wird deutlich, dass die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung auch an dessen Standort festgemacht werden kann. Die Durchschnittssätze für einen Platz in einem Pflegeheim weichen so weit voneinander ab, dass trotz einer Pflegezusatzversicherung monatlich noch viel Geld aufgebracht werden muss. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) hat genauer hingesehen: Er analysierte die Vergütungsvereinbarungen von rd. 11.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen zum Stichtag 1. Juni 2018 und stellte fest, dass der Eigenanteil der vollstationär untergebrachten Heimbewohner im Durchschnitt 1.780 Euro beträgt (ohne Sondereinrichtungen wie z. B. Behindertenheime). Dabei stellte der Verband gravierende Unterschiede fest: Während Pflegeheimbewohner in Mecklenburg-Vorpommern monatlich durchschnittlich 1.168 Euro selbst aufbringen müssen, werden sie in Nordrhein-Westfalen mit 2.285 Euro pro Monat am stärksten belastet. Die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt jedoch einheitlich für ganz Deutschland. Zum Vergleich: Im Mai 2017 betrug der monatliche Eigenanteil noch durchschnittlich 1.696,84 Euro. Ein Ende des Aufwärtstrends ist nicht in Sicht.
Klar ist: Eine Pflegezusatzversicherung kann nicht vollständig davor schützen, durch hohe Heimkosten belastet zu werden, sie kann das finanzielle Risiko aber zumindest abmildern. Diese privaten Pflegezusatzversicherungen stehen zur Wahl:

  • Die Versicherten erhalten aus einer Pflegetagegeldversicherung immer dann Geld, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach einer Aktenprüfung oder Begutachtung den Pflegefall festgestellt hat. Die Versicherungsleistung besteht dabei aus einem Tagegeld, dessen Höhe vorab vertraglich vereinbart worden ist. Der volle Tagessatz wird erst ab dem Pflegegrad 4 oder 5 gezahlt. Es ist hier völlig unerheblich, wie hoch der Bedarf des pflegebedürftigen Versicherten tatsächlich ist. Deshalb muss die Verwendung des Tagegeldes auch nicht nachgewiesen werden.
  • Die Versicherungsunternehmen bieten auch Pflegekostenversicherungen an. Wenn der Pflegefall festgestellt wird (s. o.), wird ein vorher vereinbarter Prozentsatz der tatsächlich entstehenden Pflegekosten übernommen. Bei diesem Modell wird die Pflege zu Hause schlechter vergütet als die Heimpflege, da beispielsweise der Pflegesatz für die häusliche Pflege im Pflegegrad 2 derzeit bei nur 316 EUR liegt; im höchsten Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung für die häusliche Pflege monatlich 901 Euro. Sollten Angehörige die Pflege übernehmen, wird ein festgelegter Tagessatz gezahlt. Da die entstandenen Pflegekosten immer mit Rechnungen belegt werden müssen, eignet sich dieser Versicherungstyp im Grunde nur, wenn professionelle Pflege in Anspruch genommen wird.
  • Die dritte Variante ist die Pflegerentenversicherung. Sie springt erst ein, wenn der Pflegegrad 2 festgestellt wurde und erreicht den vollen Tagessatz bei Pflegegrad 5. Die Höhe der Pflegerente hängt nicht davon ab, wer die Pflege des Versicherten übernimmt. Die Pflegerentenversicherung ist im Grunde nichts anderes als eine Lebensversicherung, die dem Ansparen von Kapital dient, aus dem dann später die Pflegerente ausbezahlt wird. Die Pflegerentenversicherung gehört zu den teuren Möglichkeiten der Pflege- Zusatzversicherungen und wird von Experten als nur schwer zu durchschauende Vermengung aus einem nicht rentablem Sparen und einem Versicherungsschutz eingestuft.

Wie bei allen (Zusatz-)Versicherungen bestimmt sich die Höhe des Beitrags nach dem Lebensalter des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, seinem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang. Wenn die Pflegekosten steigen, können zwar nicht die Leistungen gekürzt werden, bei der Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung macht sich so eine Entwicklung allerdings durch steigende Prämien bemerkbar. Außerdem werden die Leistungen nur erbracht, wenn durchgehend Beiträge gezahlt wurden. Ist dies zwischenzeitlich nicht möglich, weil z. B. wegen Arbeitslosigkeit die Prämien nicht aufgebracht werden können, sind nicht nur die oft jahrelang gezahlten Beiträge, sondern auch der Versicherungsschutz verloren. Die meisten Policen müssen auch mit dem Eintritt des Versicherungsfalls (Pflegeeinstufung) weiter bedient werden. Ein Versicherungsvergleich für die private Pflegezusatzversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Die einzige Vorsorgemöglichkeit für den Pflegfall, die keine Gesundheitsprüfung voraussetzt, ist der sog. „Pflege-Bahr“. Hierbei handelt es sich um eine private Pflegetagegeld-Versicherung, die staatlich mit einer Zulage gefördert wird. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden. Zum Wegfall der Gesundheitsprüfung kommt die Verpflichtung des Versicherers, die Police ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse mit jedem daran Interessierten abzuschließen. Außerdem darf die Wartezeit maximal fünf Jahre betragen und das Tagegeld muss je nach Pflegegrad eine Mindesthöhe erreichen. Darüber hinaus werden weitere Anforderungen gestellt, die leider auch zu hohen Risikoaufschlägen bei der Beitragsberechnung führen. Dagegen ist die staatliche Förderung mit monatlich 5 Euro eher gering. Wenn überhaupt eignet sich der Pflege-Bahr daher nur für Menschen, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen keine der anderen Pflege-Zusatzversicherungen abschließen können oder mit hohen Aufschlägen rechnen müssten.

Wer absehen kann, im Alter Grundsicherung zu beziehen wird und dessen Angehörige keinen Beitrag zum Unterhalt leisten können, sollte auf eine Pflegezusatzversicherung verzichten. Der Zweck all dieser Tarife ist es schließlich, das eigene Vermögen davor zu schützen, durch hohe Eigenleistungen zu den Pflegekosten aufgezehrt zu werden.

Sterbegeldversicherung

Seit 2004 das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, kann es auf dem Wege einer Vorsorgeversicherung bezogen werden. Verstirbt der Versicherte, wird die Versicherungssumme an die im Vertrag genannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt, um damit die Bestattungskosten zu begleichen. Alternativ erhält ein in der Police genanntes Bestattungsunternehmen die Leistung und begleicht damit wie vorab vereinbart die Kosten für die Beisetzung, die Traueranzeigen oder die Grabpflege. Die Sterbegeldversicherung wird meistens mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren und mit einer Versicherungssumme zwischen 5.000 und 10.000 EUR vereinbart, Wartezeiten sind dabei üblich. In seltenen Fällen wird zwar auf eine Wartezeit verzichtet, es muss dann allerdings eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Die Sterbegeldversicherung zahlt in der Regel nur eingeschränkt oder gar nicht, wenn der Tod des Versicherten gewaltsam durch einen im Vertrag Begünstigten herbeigeführt wurde, er durch Terror oder Krieg verstirbt oder die Vertragsbedingungen (insbesondere die Beitragszahlung) verletzt. Die Leistung wird gekürzt gezahlt, wenn ein Suizid vorliegt oder der Versicherte während der Wartezeit verstirbt. Verbraucherschützer raten von diesem Versicherungstyp wegen seiner schlechten Rendite jedoch ab.

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung springt ein, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls zum Invaliden wird. Mit dem ausgezahlten Geld können z. B. bauliche Anpassungen (Rampen, angepasste Bodenbeläge oder Türen etc.) oder Pflegekosten bezahlt werden. Sie kommt für Menschen infrage, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (Kinder, Rentner, Berufstätige mit Vorerkrankungen). Bei der Entscheidung, ob eine Unfallversicherung benötigt wird, sollte berücksichtigt werden, dass ein Unfall nur in sehr seltenen Fällen ein Grund für eine Behinderung ist. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich für eine private Unfallversicherung sollte unbedingt die enthaltenen Leistungen und Versicherungsbedingungen mit berücksichtigen. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt vom Grad der durch den Unfall ausgelösten Invalidität ab. Stiftung Warentest empfiehlt hier mindestens 500.000 Euro bei einer Vollinvalidität und 100.000 Euro bei einem Invaliditätsgrad von 50 %. Aktuell erfüllen über 25 Millionen Policen diese Mindestanforderung nicht. Ein Blick ins Kleingedruckte ist bei diesem Versicherungstyp ebenfalls wichtig: Einige Assekuranzen lehnen die Auszahlung der Versicherungsleistung ab, wenn der Versicherte bei der Ausübung einer gefährlichen Sportart verunglückt und zum Invaliden geworden ist.
Über eine Unfallversicherung können zusätzlich sogenannte Assistance-Leistungen versichert werden. Im Schadensfall wird kein Geld ausgezahlt, sondern es wird schnell und ohne großen formalen Aufwand Hilfe organisiert. Das Spektrum dieser Unterstützungen reicht hierbei von einer Haushaltshilfe (gerade, wenn die Krankenkasse diese nicht bezahlt) über Fahrdienste bis zu Menü-Bringdiensten. Wer sich für diese Option interessiert, sollte auf die Maximalleistungen und die Laufzeit, in der dieser Service zur Verfügung steht, achten.
Hinweis: Der Grad der Invalidität, der für die Höhe der Versicherungsleistung maßgeblich ist, hat nichts mit dem durch einen Amtsarzt festgestellten Grad der Behinderung zu tun.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Vor allem zwei Gruppen profitieren im Ernstfall von einer Berufsunfähigkeitsversicherung: junge Arbeitnehmer und Selbstständige.
Junge Berufstätige haben wegen ihrer geringen Beitragsjahre in der Rentenkasse in den ersten fünf Arbeitsjahren bei einer Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf staatliche Rentenzahlungen. Danach fallen diese so gering aus, dass sie davon nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Da Selbständige keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, gehen sie bei einem Berufsunfall ebenfalls leer aus. Die Berufsunfähigkeitsrente soll die entstehende Einkommenslücke auffüllen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt immer dann, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich nicht mehr dauerhaft (in der Regel in den nächsten drei Jahren, kürzere Zeiträume sind möglich) ausgeübt werden kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Versicherter in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuführen. Die Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 Prozent betragen, der Auslöser (Erkrankung, Unfall) ist unerheblich. Um einschätzen zu können, zu welchen Konditionen eine solche Versicherung abgeschlossen werden sollte, gilt die Faustregel: Die Versicherungsleistung zuzüglich der gesetzlichen Rente sollen zusammen so hoch sein wie das zuletzt erzielte Netto-Einkommen. Der Versicherungsvergleich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den ersten Überblick sinnvoll, jedoch sollten Sie sich vor dem Abschluss dieser Versicherung unabhängig beraten lassen. Es ist empfehlenswert, eine Laufzeit zu wählen, die bis zum geplanten Renteneintrittsalter reicht, damit im Ernstfall keine Versorgungslücke auftritt.
Viele grundsätzlich an einer solchen Absicherung Interessierte schrecken angesichts der relativ hohen Beiträge vor einer Berufsunfähigkeitsversicherung zurück. Gerade in Berufen, die von den Assekuranzen als gefährlicher eingestuft werden, können pro Jahr leicht 800 Euro und mehr an Beiträgen zusammenkommen

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