Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Für Verbraucherschützer gilt, dass die private Haftpflichtversicherung der wichtigste nicht gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist. Die Grundlage für diese Aussage findet sich in Paragraf 823, Abs. 1 BGB:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Daraus leitet sich auch die unbegrenzte Regresspflicht des Schädigers ab. Ein durch das Fahrrad verursachter Kratzer im Auto eines anderen ist ärgerlich, kostet Geld, bringt aber den Verursacher nicht in existenzielle Gefahr. Anders verhält es sich, wenn eine Person so schwer verletzt wird, etwa durch einen Zusammenstoß zwischen Fahrradfahrer und Fußgänger, dass eine lebenslange Beeinträchtigung besteht.

Noch sind die Schadensersatzforderungen in Deutschland nicht so hoch wie in den USA. Die Gerichte entscheiden aber zunehmend zugunsten steigender Kompensationen. Eine lebenslange Rentenzahlung kann beispielsweise die Folge eines Unfalls sein. Aus diesem Grund gilt, dass Versicherungsnehmern eine möglichst hohe Deckungssumme wichtiger sein sollte als die Höhe des Versicherungsbeitrags. Ältere Policen mit 500.000 Euro Deckung, die noch in mancher Schublade schlummern, sind schon lange nicht mehr zeitgemäß. Die Leistung gilt weltweit bis zu einem Auslandsaufenthalt von einem Jahr.

Private Haftpflichtversicherung mit Deckungserweiterungen

Die private Haftpflichtversicherung bietet zahlreiche Deckungserweiterungen, mit denen ein Vertrag an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden kann. Kostenfrei mitversichert ist in den meisten Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für eine oder zwei Wohneinheiten.

Zu den populärsten kostenpflichtigen Deckungserweiterungen zählen

Schlüsselrisiko bei Verlust fremder Schlüssel

Die Versicherung des Schlüsselrisikos bietet sich an, wenn der Versicherungsnehmer in einem Haus mit zentraler Schließanlage wohnt oder Schlüssel für die Schließanlage des Unternehmens mit sich führt. Der Austausch einer Schließanlage kostet schnell einige tausend Euro.

Mitversicherung deliktunfähiger Kinder

Die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder kann durchaus sinnvoll sein. Auch wenn ein Kleinkind brav an der Hand geht, kann es passieren, dass der Stein in der freien Hand des Kindes seine Spuren am Auto des Nachbarn hinterlässt. Die Eltern sind dann zwar nicht in der Haftung, das Verhältnis in der Nachbarschaft untereinander dürfte aber nachhaltig gestört sein.

Umweltschadenhaftpflicht / Öltankversicherung für Hausbesitzer

Wer einen Öltank besitzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass dieser ein Umweltrisiko ist. Eine Dekontaminierung des Erdreichs und anschließende Wiederherstellung kostet ebenfalls mehrere tausend Euro.

Tätigkeit als Tagesmutter

Als bezahlte Tagesmutter übernimmt man eine sehr hohe Verantwortung. Zum einen gegenüber den zu betreuenden Kindern, zum anderen gegenüber Dritten. Kommt ein Kind während der Betreuungszeit zu Schaden, muss die Tagesmutter in unbegrenzter Höhe dafür einstehen. Kommt ein Dritter durch ein Kind, während es sich in Obhut der Tagesmutter befindet, zu Schaden, ist die Tagesmutter ebenfalls im Regress. Dieser Einschluss in die private Haftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall auch die Mitversicherung nicht deliktfähiger Kinder berücksichtigen. Selbst wenn der Gesetzgeber hier keine Haftung vorsieht, kann diese Klausel sehr viel Ärger ersparen.

Surfbrett (häufig kostenfrei mitversichert)

Ein Surfbrett gilt versicherungsrechtlich nicht als Wasserfahrzeug, da es nicht motorgetrieben funktioniert. Auf der anderen Seite sind Schäden, die durch die Nutzung eines Surfbretts entstehen, nur versichert, wenn dies explizit in der Police vermerkt ist. Dies gilt bei beiden Varianten, also bei einer kostenpflichtigen Deckungserweiterung ebenso wie bei einem kostenlosen Vertragsbestandteil.

Diensthaftpflicht für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (Erzieher, Lehrer)

Beamte werden in einigen Bereichen immer noch Privilegien eingeräumt. Hierzu zählen günstigere Kredite oder Versicherungsprämien. Andererseits sind sie jedoch auch höheren Risiken ausgesetzt. Verletzt sich z. B. der Kunde einer Blumenhandlung, weil der Auszubildende grob fahrlässig handelte, muss der Geschäftsinhaber oder seine Betriebshaftpflicht dafür geradestehen. Verletzt sich hingegen ein Kind auf dem Schulhof, haftet dafür nicht die Schule oder das Land als Dienstherr: Der Aufsicht führende Lehrer ist persönlich regresspflichtig. Ähnlich ist es, wenn einem Behördenleiter bei der Planung einer Sanierungsmaßnahme ein Fehler unterläuft, aufgrund dessen der Auftrag deutlich überteuert abgerechnet wird. Der Beamte haftet dafür mit seinem Privatvermögen. Alle Beamten sind gegenüber ihrem Dienstherrn gegenüber zu Schadensersatzleistungen in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Die Diensthaftpflichtklausel in der Privathaftpflichtversicherung ist daher unabdingbar.

Mietsachschäden (größtenteils kostenfrei mitversichert)

Moderne Policen schließen auch die Beschädigung an einer gemieteten, unbeweglichen Sache ein. Dies trifft auf ältere Policen noch nicht zu. Als klassischer Mietsachschaden gilt die Beschädigung in der Mietwohnung, beispielsweise am Waschbecken. In der Regel sind in diese Policen aber auch Schäden eingeschlossen, die der Versicherte in Hotelzimmern oder Ferienunterkünften verursacht. Ausdrücklich ausgeschlossen sind alle Beschädigungen, die auf einen üblichen Verschleiß zurückgehen.

Gefälligkeitsschäden

Wenn ein Versicherter freiwillig und ohne Bezahlung einer anderen Person ohne ein Vertragsverhältnis aushilft und dabei einen Schaden verursacht, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Ein typisches Beispiel ist die Hilfe beim Umzug von Freunden. Wenn dabei ein Möbelstück aus der Hand rutscht und beschädigt wird oder beim Einpacken das Porzellan zerbricht, liegt eindeutig ein Gefälligkeitsschaden vor. Dabei bleibt es auch, wenn der Helfer anschließend zum Dank eine Einladung zum Essen oder eine kleine finanzielle Aufmerksamkeit erhält. Bei einem Gefälligkeitsschaden haftet der Verursacher nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Da sich oft die Grenze zwischen einer leichten und groben Fahrlässigkeit schwer ziehen lässt, werden solche Fälle häufig vor Gericht entschieden. Es lohnt sich also, beim Vergleich auch auf diese Deckungserweiterung zu achten.

Diese Aufzählung gilt nicht für alle Anbieter, sondern variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Spezielle Tarife in der Haftpflichtversicherung

Ältere Kinder

Mit dem Ende der Schulzeit endet bei den meisten Kindern noch nicht die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern. Während der ersten Ausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Für Studierende gilt als Obergrenze der Abschluss des Studiums oder das 25. Lebensjahr. Erst mit dem Ende der ersten Ausbildung, mit der Heirat oder der Aufnahme einer Berufstätigkeit und der damit verbundenen wirtschaftlichen Eigenständigkeit endet die kostenlose Mitversicherung.

Singles mit oder ohne Kinder

Die Versicherungswirtschaft hat sich auf die veränderten Lebensumstände vieler Menschen eingestellt und bietet neben der klassischen Privatfamilienhaftpflicht auch spezielle, günstigere Singletarife an. Auch auf den großen Anteil an Alleinerziehenden wurde mit besonderen Tarifen reagiert.

Senioren

Seniorentarife für Versicherungsnehmer ab dem 65. Lebensjahr stehen ebenfalls zu niedrigeren Prämien zur Verfügung.

Die Prämienberechnung

Die Prämie für die Privathaftpflicht ergibt sich aus der Höhe der Versicherungssumme und möglichen zusätzlichen Einschlüssen. Sachversicherungen, auch die private Haftpflichtversicherung, sollten nur mit einjähriger Laufzeit geschlossen werden. Einige Unternehmen bieten immer noch Verträge mit drei oder fünf Jahren Laufzeit an. Der vorgebliche Vorteil des Laufzeitrabattes ist jedoch hinfällig, wenn man sich anschaut, wie preiswert Privathaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden können. Dabei hat der Preis von günstigen Versicherungen keine Auswirkung auf die Leistung. Die Preisdiskrepanz zwischen einer preisgünstigen Privathaftpflicht und einem teuren Vertrag kann durchaus das Doppelte ausmachen.

 

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