Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Garantiezertifikat

Garantiezertifikat

Ein Garantiezertifikat gehört zu den besonders sicheren Kapitalanlagen und garantiert dem Anleger den Rückerhalt des kompletten eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit. Dabei ist es unerheblich, ob der dem Zertifikat zugrunde liegende Index beziehungsweise Wert während der Laufzeit eine positive oder negative Entwicklung erfährt. Grundsätzlich besteht ein Garantiezertifikat dabei aus zwei Teilen, einer Anleihe und den Optionsscheinen. Der Hauptteil des Anlagekapitals wird in die Anleihe investiert, die Optionsscheine sorgen dann für entsprechende Renditen. Allerdings benötigt der Ausgebende bei einem Garantiezertifikat einen Teil des eingesetzten Kapitals zu seiner Absicherung, wodurch sich die Renditechancen für den Anleger etwas verringern.

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Gebündelte Versicherung

Gebündelte Versicherung

Rechtlich eigenständige Versicherungsverträge werden als gebündelte Sicherung zu einem Vertrag zusammengefasst, was in einem einzelnen Versicherungsschein dokumentiert wird. Häufig werden beispielsweise sogenannte „Familienpakete“ aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung angeboten. Für den erfolgreichen Abschluss solcher „Vertragsbündel“ gewähren die meisten Versicherer sogenannte „Bündelrabatte“.

Hinweis
Auch bei einem Vertragsbündel mit „Bündelrabatt“ bleibt die Möglichkeit, einzelne Positionen Versicherungen zu kündigen, bestehen.

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Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung

Bei der Gefährdungshaftung geht es nicht um schuldhaftes Handeln (also durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz), sondern um die Haftung allein wegen des Betriebs oder Besitzes einer Sache wie z. B. einem Auto oder einem Hund. Für Risiken, die durch den Besitz der versicherten Gegenstände entstehen, gibt es spezielle Versicherungen wie die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Beispiel
Beißt ein Hund ins Bein eines Postboten, ist es rechtlich nicht relevant, ob der Besitzer des  Hundes tatsächliche Schuld an diesem Vorfall trägt. Er haftet automatisch als Besitzer des Hundes.

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Generationenvertrag

Generationenvertrag

Die Menschen der jüngeren Generationen, die sich in abgabenpflichtigen Arbeitsverhältnissen befinden, bezahlen regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Rentenversicherung bezahlt aus den Beiträgen der jüngeren Arbeitnehmer die Renten an die älteren Menschen. Die demografische Entwicklung hat die Schwächen des aktuell verwendeten Umlageverfahrens (Rentenversicherungsbeiträge werden sofort für anstehende Rentenzahlungen verwendet) deutlich gemacht. Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation (Arbeitslosigkeit und viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) trägt durch ihre geringe Beitragskraft zu ständig wachsenden Finanzierungslücken bei. Bislang werden diese über Bundeszuschüsse ausgeglichen.

Es wurden bereits Reformen beschlossen und teilweise umgesetzt, die dieser Finanzierungsproblematik entgegenwirken sollen:

  • Senkung des Rentenniveaus hin zu einer Mindestrente
  • deutliche Anhebung des regulären Renteneintrittsalters
  • Veränderungen der Berufsunfähigkeitsversorgung
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Geschlossener Fonds

Geschlossener Fonds

Bei Investmentfonds muss man zunächst zwischen einer offenen und einer geschlossenen Variante unterscheiden. Die offenen Fonds sind dabei weit bekannter. Hier kann der Anleger jederzeit Kapital investieren, das heißt Fondsanteile kaufen, und diese auch jederzeit wieder veräußern. Bei geschlossenen Fonds verhält es sich allerdings anders. Hier wird zunächst ein bestimmtes Ziel festgelegt, für das im Anschluss das benötigte Kapital von den Anlegern eingesammelt wird. Ist der Kapitalbetrag vollständig, so wird der Fonds geschlossen und es werden keine neuen Anleger mehr aufgenommen. Mit seinem Fondsanteil begibt sich der Anleger in die Rolle eines Kommanditisten, er wird also faktisch mit zum Unternehmer. Dies ist bei offenen Fonds nicht der Fall.

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Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung

In der Finanzfachsprache kennt man die Gewinnbeteiligung vor allem unter dem Begriff Dividende. Hiermit wird der Anteil von Unternehmensgewinnen bezeichnet, der anschließend an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Dabei besteht kein gesetzliches Recht darauf, als Aktionär eine Dividende zu erhalten. Sollte das Unternehmen keine oder zu geringe Gewinne erwirtschaftet haben, beziehungsweise die generierten Gewinne für die Sicherung der Zukunft - z. B. durch Investitionen - benötigen, so kann für ein oder mehrere Jahre keine Dividende ausgezahlt werden. Der Aktionär hat also keine Garantie auf die Auszahlung der Dividende.

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Synonyme - Dividende
Gliedertaxe

Gliedertaxe

Mit der Gliedertaxe wird bei einer privaten Unfallversicherung der Invaliditätsgrad beurteilt. Bei ständiger Funktionsuntüchtigkeit oder bei Verlust der in der Gliedertaxe aufgeführten Sinnesorgane und Körperteile wird ausschließlich der dort festgelegte Grad der Invalidität herangezogen. Anhand der Einordnung der Dysfunktion werden sämtliche Leistungen der privaten Unfallversicherung bemessen. Für die Ausschüttung von 100 % der versicherten Summe wird in der Regel 100 % Invalidität vorausgesetzt. Die Gliedertaxe wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand von standardisierten Richtwerten festgelegt

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Grundfähigkeitsabsicherung

Grundfähigkeitsabsicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung kann als Alternative oder Ergänzung zur Dread-Disease-Versicherung, Pflegeversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Der Leistungsfall tritt bei dieser Versicherung dann ein, wenn bestimmte Grundfertigkeiten wie Gehen oder Autofahren verloren gehen. Manche Versicherer leisten erst bei einer Einstufung in die Pflegestufe 2. Bei der Einschätzung spielt es keine Rolle, ob der Versicherte noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

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