ABC der Versicherungsbegriffe
Begriff | Definition |
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Ultimo | UltimoDer Begriff Ultimo ist bereits aus der Antike bekannt und bezeichnete früher lediglich den letzten Tag eines Monats. Im Finanzwesen bezeichnet man damit allerdings den letzten Börsentag des Monats. Insbesondere bei Wertpapier- und Termingeschäften spielt der Ultimo oftmals eine große Rolle, da Kauf- und Verkaufsaufträge häufig auf diesen Termin datiert werden. Auch beim An- und Verkauf von Aktien kann eine sogenannte Ultimo-Order aufgegeben werden, hier ist allerdings der letzte Börsentag gemeint. Aufträge, die an diesem Tag eingehen und nicht mehr bearbeitet werden können, werden bei der Ultimo-Order automatisch für den nächsten Monat vorgemerkt.
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Unfall | UnfallWenn eine versicherte Person durch ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper eine Gesundheitsschädigung erleidet, entspricht dies gemäß den Bedingungen der privaten Unfallversicherung einem Unfall. Innere Erkrankungen sind dieser Definition entsprechend ausgeschlossen. Als Unfall werden allerdings auch andere Umstände zugelassen wie zum Beispiel Muskelrisse, Bänderrisse oder auch verrenkte Gelenke durch eine erhöhte Kraftanstrengung.
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Unlimitierte Order | Unlimitierte OrderWerden Wertpapiere gekauft, so kann der Anleger den Kaufauftrag dafür - die sogenannte Order - mit einer Limitierung versehen. Er kann beispielsweise festlegen, dass das Wertpapier ausschließlich zu einem Preis gekauft wird, der unter einer bestimmten Grenze liegt. Weiterhin kann einen frei wählbaren Zeitraum vorgeben, innerhalb dem das Wertpapier gekauft werden muss. Ebenso verhält es sich bei Verkaufsaufträgen. Auch diese können nach den Wünschen des Anlegers limitiert werden. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch unlimitierte Aufträge. Diese werden in jedem Fall ausgeführt - egal, wie hoch oder niedrig der Preis beziehungsweise wie kurz oder lang der Zeitraum diesbezüglich ausfällt.
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Unterversicherung | UnterversicherungWenn in der Schadenversicherung die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert, spricht man von einer Unterversicherung. Wenn eine Entschädigung gezahlt werden muss, errechnet sie sich in diesem Fall nach folgender Formel:
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