Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Was für den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, ist für den Beamten die Dienstunfähigkeitsversicherung. Zumindest auf den ersten Blick. Doch der zweite Blick zeigt einige Unterschiede, allem in der Auswirkung einer Dienstunfähigkeit auf den Betroffenen.

Welche Personengruppen sind im Fokus?

Jeder Beamte kann dienstunfähig werden. Einige Berufe sind besonders gefährdet, zum Beispiel:

  • Polizisten,
  • Feuerwehrleute,
  • Soldaten,
  • Sportlehrer.

Warum sind diese Gruppen besonders gefährdet?

Die oben genannten Beamten müssen für ihren Beruf eine erhöhte körperliche Fitness vorweisen. Vor allem in der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr bringt der Beruf Gefahren mit sich. Ergibt sich eine Dienstunfähigkeit aus einem Unfall im Dienst, ist der Beamte ähnlich abgesichert wie der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, der eine Unfallrente und Leistungen der Berufsgenossenschaft erhält. Problematisch wird es, wenn die Dienstunfähigkeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall im Privatleben eintritt.

Die ersten Jahre als Beamte*r sind die gefährlichsten

Wer eine Beamtenlaufbahn einschlägt, beginnt seine oder ihre Karriere im öffentlichen Dienst mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Beamter auf Widerruf ist, wer die Ausbildung für den gewählten Beruf noch nicht abgeschlossen hat.

Wer von der Universität kommt oder wegen besonderer Fähigkeiten und Erfahrungen ohne eine Ausbildung verbeamtet werden soll, wird direkt Beamter auf Probe. Gleiches gilt für Beamte auf Widerruf, wenn sie die Ausbildung oder das duale Studium abgeschlossen haben.

Nach Ablauf der Probezeit stellt der Dienstherr fest, ob der oder die Beamt*in auf Probe für den Dienst tauglich ist. Falls ja, ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich. Diese bringt viele Vorteile und Sicherheit.

Was passiert bei einer Dienstunfähigkeit vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit?

Wenn ein*e Beamt*in auf Widerruf oder auf Probe dienstunfähig wird, hat der Dienstherr es vergleichsweise leicht. Beide lassen sich aus dem aktiven Dienst entlassen, wenn sie ihrem Beruf nicht gewachsen sind. Genauer gesagt: Wenn sie ihre Eignung nicht abschließend nachweisen.

Für die Dauer des Beamtenverhältnisses hat der Dienstherr in einem solchen Fall eine Nachversicherung in der Sozialversicherung abzuschließen. Das bedeutet, dass der Dienstherr eventuell aufkommende Strafzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung tragen muss, sodass der ehemalige Beamte sich wieder gesetzlich versichern kann. Außerdem muss er den ehemaligen Beamten in der Rentenversicherung nachversichern.

Der Beamte verliert alle Ansprüche auf Pension, soweit bereits welche begründet waren. Er kann künftig nicht von der Beihilfe profitieren.

Der ehemalige Beamte ist in dieser Lage arbeitslos. Da in den Jahren zuvor keine Arbeitslosenversicherung gezahlt wurde und diese Versicherung nicht zu den Nachversicherungspflichten des Dienstherrn zählt, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Für den gelernten Beruf gilt er als dienstunfähig. Eine neue Anstellung in einem anderen Beruf zu finden, ist schwierig für einen ungelernten Quereinsteiger mit gesundheitlichen Schwierigkeiten. Es ist ein kurzer Weg hin zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, besser bekannt als Hartz IV.

Was passiert mit Beamten auf Lebenszeit im Fall einer dauerhaften Dienstunfähigkeit?

Die Pension eines Beamten beträgt, wenn er 40 Jahre im Dienst gestanden hat, 71,75 % des letzten Gehalts. Wird ein Beamter aber aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitige n Ruhestand versetzt – und genau das passiert mit einem Beamten auf Lebenszeit, der dauerhaft Dienstunfähig ist, reduzieren sich seine Ansprüche pro Jahr, das ihm bis zu seinem 63. Lebensjahr fehlt, um 3,6 %. Der maximale Abzugsbetrag liegt hier bei 10,8 %.
Es gibt nur zwei Gründe, aus denen auf einen Abschlag verzichtet wird.

  • Wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wurde.
  • Wenn der Beamte 63 Jahre alt ist und mindestens 40 Dienstjahre geleistet hat.

Auch in diesem Fall muss also mit erheblichen finanziellen Einbußen gerechnet werden, wenn auch nicht mit so starken finanziellen Einschnitten wie im Fall eines Beamten auf Widerruf oder zur Probe.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sichert effektiv ab

Es gibt eine Hand voll Versicherer, die sich auf die Belange des öffentlichen Dienstes spezialisiert haben und Beamten teilweise sehr gute Dienstunfähigkeitsversicherungen anbieten. Bei der Auswahl einer solchen Versicherung, sollte man allerdings auf drei Dinge achten:

  1. Manche Versicherungen behalten sich das Recht eines Verweises auf einen anderen Beruf vor. Das bedeutet im Klartext so viel wie, dass diese Versicherung prüft ob man in einem Beruf arbeiten könnte und in diesem Fall die Leistungen reduziert oder gar ganz einstellt. Vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte man sichergehen, dass hier keine solche Klausel vorhanden ist.
  2. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung bietet dem Versicherten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auch ohne eine neue Gesundheitsprüfung oder Ähnliches in verschiedenen Fällen anzuheben. Fälle, in denen das wichtig ist, sind beispielsweise:
    a. Eine Hochzeit
    b. Die Geburt eines Kindes
    c. Der Kauf oder Bau eines Hauses
    d. Eine Höhergruppierung
  3. Wichtig ist, dass man einen Dienstunfähigkeitsschutz hat, der dem eigenen Einkommen angepasst ist. Andernfalls wäre die Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, sollte es zum schlimmstmöglichen Szenario kommen.

Was die Dienstunfähigkeitsversicherung von einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet

Nur in Fällen, in denen ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder zur Probe begründet wurde, führt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zur Arbeitslosigkeit des Beamten. Damit ist das Leistungsrisiko und die generelle Leistungshöhe der Dienstunfähigkeitsversicherung oftmals niedriger, als das der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus diesem Grund sind Dienstunfähigkeitsversicherungen bei Versicherern, die auf den öffentlichen Dienst spezialisiert sind, in der Regel günstiger, als eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Allgemeinen. Ziel und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung decken sich allerdings mit dem Ziel und dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn ein Beamter dienstunfähig wird, kann man das durchaus mit der Berufsunfähigkeit eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vergleichen. Die Folgen einer solchen Dienstunfähigkeit sind allerdings gänzlich andere. Denn während ein klassischer Arbeitnehmer im Fall einer reinen Berufsunfähigkeit ohne weitere staatliche Absicherung auskommen muss, abgesehen von Leistungen wie ggfls. Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung für Arbeitssuchende,  werden Beamte auf Lebenszeit nach der Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt in den vorgezogenen Ruhestand versetzt. So erfolgt wenigstens eine teilweise Absicherung.

 

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