Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Die Stiftung Warentest beurteilt die private Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Neben der privaten Haftpflichtversicherung trägt sie dazu bei, dass bei einem Schadensfall die versicherte Person nicht in ein finanzielles und damit soziales Abseits abrutscht. Immerhin scheiden jährlich rund 25 Prozent der Erwerbstätigen vor dem Erreichen der Regelaltersrente aus dem Erwerbsleben aus. Diese Zahl ist erschreckend und macht die Wichtigkeit dieser Absicherung deutlich. Weshalb trotz staatlicher Absicherung Handlungsbedarf für den Einzelnen oder die Einzelne besteht, zeigt die Erläuterung der staatlichen Rentenleistung.

Erwerbsminderungsrente – das Fragment in der Rentenversicherung

Seit einigen Jahren kennen die gesetzlichen Rentenversicherungsträger die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Geblieben ist nur noch die Erwerbsminderungsrente. Diese sieht eine Rentenleistung nur dann vor, wenn der Versicherte keinem Erwerb mehr nachgehen kann. Dabei wird noch unterschieden zwischen

  • voller Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden täglich) und
  • teilweiser Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit über drei bis unter sechs Stunden täglich).

Der kleine, aber feine Unterschied liegt in Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.

Erwerbsgemindert ist, wer keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann, ohne Rücksicht auf Ausbildung oder Fähigkeit oder soziales Ansehen des letzten Berufes. Bei einem gichtkranken Konzertpianisten wird z. B. geprüft, ob er noch als Pförtner arbeiten kann. Ist dies zumutbar, besteht kein Rentenanspruch und er muss sich eine Stelle als Pförtner suchen. Benötigt der Arbeitsmarkt keine Arbeitskräfte wie den kranken Pianisten, greift mittelfristig die Grundsicherung  - Hartz IV.
Die Problematik wurde deutlich? Böse Zungen formulieren es so: Der Anspruch einer Erwerbsminderungsrente setzt den Kopf unter dem Arm voraus.

Eine Berufsunfähigkeit tritt früher ein, als die meisten denken

Viele Arbeitnehmer verbinden mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit einen Zeitpunkt, zu dem ein Arbeitnehmer den größten Teil seines Berufslebens bereits hinter sich gebracht hat und ihm nur noch wenige Jahre bis zur Rente fehlen. Doch das ist ein Irrtum: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) liegt das durchschnittliche Alter für eine Berufsunfähigkeit bei 47 Jahren. Frauen, die berufsunfähig werden, sind sogar erst im Durchschnitt 46 Jahre alt, während Männer zwei Jahre später als sie davon betroffen sind. Das ist eine alarmierende Zahl: In dieser Lebensphase glauben zahlreiche Arbeitnehmer, noch alle Chancen auf eine berufliche Karriere zu haben. Viele sind noch über die alltägliche Lebensführung hinaus mit finanziellen Verpflichtungen belastet: Die Kredite für das Eigenheim oder das Auto laufen noch etliche Jahre oder die Kinder befinden sich noch in einer Ausbildung, die ihre Eltern Geld kostet.

Das sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Der GDV hat anhand von Daten aus dem Jahr 2015 ermittelt, dass sich die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Frauen und Männern unterscheiden: Frauen sind weitaus häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen, bei Männern liegen diese zusammen mit Erkrankungen des Bewegungsapparats etwa gleichauf. Unfälle spielen für eine Berufsunfähigkeit bei allen Versicherten eine vergleichsweise geringe Rolle, sie ziehen jedoch mit einem Durchschnittsalter von nur 40 Jahren eine deutlich frühere Berufsunfähigkeit nach sich. Das Risiko, nach einem Unfall berufsunfähig zu werden, ist bei Männern dreimal größer als bei Frauen.

Private Berufsunfähigkeitsabsicherung – die Lösung   

Eine gute, preiswerte, aber nicht billige private Berufsunfähigkeitsabsicherung bietet andere Leistungsvoraussetzungen. Maßgeblich steht für einen Leistungsanspruch der zuletzt ausgeübte Beruf, dessen soziales Ansehen und die notwendige Ausbildung. Im Falle des oben als Beispiel angeführten Konzertpianisten wäre noch nicht einmal der Hinweis auf eine Tätigkeit als Musiklehrer gegeben – passive Klavierlehrer gibt es nicht. Der Leistungsanspruch besteht bei den meisten Versicherern, wenn der ausgeübte Beruf für mehr als sechs Monate nicht mehr bewältigt werden kann und die Einstufung zur Berufsunfähigkeit mehr als 50 Prozent beträgt.

Die abstrakte Verweisung

Lange Zeit war der Begriff der „abstrakten Verweisung“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung das Schreckgespenst der Verbraucherschützer. Die abstrakte Verweisung sah vor, dass kein Leistungsanspruch bestand, wenn die versicherte Person in einem ähnlichen oder gleichartigen oder gleichwertigen Beruf weiter arbeiten kann. Der Versicherungsaußendienstler kann in den Innendienst wechseln, der Lagerarbeiter kann mit entsprechender Nachqualifikation als Disponent arbeiten.
Die guten Berufsunfähigkeitsversicherungen haben die abstrakte Verweisung aus ihrem Bedingungswerk gestrichen. Wer heute als Versicherer in dem Marktsegment Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich bestehen will, kann sich eine Leistungsverweigerung mit dem Hinweis auf andere Tätigkeiten nicht erlauben.

Die Vertragsausgestaltung – worauf man achten muss

Neben dem Ausschluss der abstrakten Verweisung gibt es noch weitere Details, auf die ein Versicherungsnehmer achten muss. Dazu zählt beispielsweise die Berücksichtigung des Kaufkraftverlustes. Dazu ein Beispiel: Ein 30jähriger zeichnet einen Vertrag und wird im Alter von 32 Jahren berufsunfähig. Die vereinbarte Rentenleistung von 2.000 Euro im Monat mag in den ersten zwei Jahren noch ausreichend sein, spätestens ab dem dritten Rentenbezugsjahr wirkt sich jedoch die Inflation auf die Rentenzahlung aus. Wurde die Leistung statisch vereinbart, ist bis zum Eintritt des Bezuges der Regelaltersrente nicht mehr viel von der Versicherungsleistung übrig. Versicherungsnehmer sollten deshalb für den Rentenbezug auf jeden Fall einen Inflationsausgleich einschließen.

Bei der Höhe der vereinbarten Rente darf nicht vergessen werden, dass durch das Ausscheiden aus dem Berufsleben keine Beiträge in die Rentenversicherung mehr gezahlt werden. Die Leistung der BU endet jedoch mit Eintritt des Rentenalters. Ein wenig eigene Vorsorge ist auch in diesem Fall nötig, wenn der Bezug von Grundsicherung im Alter vermieden werden soll. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständiger Vertrag oder als Einschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Es gibt Gesellschaften, die relativ hohe Prämien ansetzen. Andere Gesellschaften kalkulieren bei identischen Leistungen günstigere Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Guter Versicherungsschutz in diesem sensiblen Marktsegment kann auch durch einen preiswerten Anbieter erreicht werden.

 

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