Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Effektivzins

Effektivzins

Viele Verbraucher wundern sich, warum bei den Angeboten von Krediten durch Banken oder andere Finanzdienstleister regelmäßig die Angabe „effektiver Jahreszins“ beigefügt ist. Was ist überhaupt der effektive Jahreszins, auch Effektivzins genannt? Die Antwort: Der Effektivzins ist ein Zinssatz, in dem alle Nebenkosten für das Darlehen bereits enthalten sind. Damit möchte man erreichen, dass der Verbraucher Kreditangebote besser untereinander vergleichen kann. Früher war es gang und gäbe, lediglich den Nennzins anzugeben und die Nebenkosten extra zu berechnen. Dadurch ergab sich allerdings ein schier unübersichtliches Gewirr von Angeboten, bei denen der Verbraucher kaum erkennen konnte, welches für ihn das günstigste darstellt. Durch die Einführung der Pflicht zur Angabe des Effektivzinses ist dieses Problem behoben.

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Einstandskurs

Einstandskurs

Der Einstandskurs ist ein Fachbegriff aus dem Wertpapierbereich. Mit ihm wird der Kurs eines Wertpapiers dargestellt, der aus dem Kaufpreis sowie aus allen anfallenden Nebenkosten besteht. Vergleichbar ist dies mit der Angabe des Effektivzinses bei Krediten. Bei Wertpapieren entstehen Nebenkosten vor allem dadurch, dass sie durch ein Kreditinstitut oder einen speziellen Finanzdienstleister verwaltet und ausgegeben werden müssen. Durch die Nebenkosten unterscheidet sich der Einstandskurs eines Wertpapiers oftmals deutlich vom späteren Handelskurs.

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Emission

Emission

Die Ausgabe von Wertpapieren bezeichnet man in Deutschland als Emission. Dabei ist zwischen einer herkömmlichen Emission und einer Neuemission zu unterscheiden. Eine Neuemission besteht dann, wenn das ausgebende Unternehmen zum ersten Mal an die Börse geht. Darüber hinaus muss zwischen einer Selbstemission und einer Fremdemission unterschieden werden. Selbstemissionen sind weitaus seltener und werden - wie der Name schon verrät - durch das Unternehmen selbst durchgeführt. Weitaus häufiger sind heute die Fremdemissionen, bei denen ein Kreditinstitut die Ausgabe und Verwaltung der Aktien für das Unternehmen übernimmt.

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Erstprämie

Erstprämie

Es handelt sich um eine Prämie, ohne deren fristgerechte Zahlung der Versicherungsschutz nicht eintritt. Sie ist damit das Gegenmodell zur Deckungszusage.

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Erstprämienverzug

Erstprämienverzug

Dieser Fall tritt ein, wenn der Kunde die Erstprämie nicht fristgerecht bezahlt und deshalb die Versicherung die Möglichkeiten hat, vom Vertrag zurückzutreten oder die Prämienzahlung auf gerichtlichem Weg durchzusetzen. Bei einem Rücktritt kann der Versicherer den Vertrag nach einer Wartezeit von drei Monaten automatisch auslaufen lassen oder einen ausdrücklichen Rücktritt erklären.

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Erstrisikoversicherung

Erstrisikoversicherung

Hier wird bei einer Schadenversicherung das sog. „erste Risiko“ bis zu einer vereinbarten Schadenshöhe übernommen und somit eine Begrenzung der Versicherungsleistung durchgeführt. Bekannte Beispiele sind die Haftpflichtversicherung und die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

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Erweiterte Einlösungsklausel

Erweiterte Einlösungsklausel

Wenn die erweiterte Einlösungsklausel in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) vereinbart worden ist, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Vertrag vereinbarten Termin, sofern die zu zahlende Prämie durch den Versicherten spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt wird. Dadurch ist es möglich, Lücken im Versicherungsschutz zu umgehen. In vielen Versicherungsbedingungen ist diese Klausel standardmäßig enthalten. Ist dies nicht der Fall muss der Versicherungsvermittler einen Kunden auf diese Option oder auf die Vereinbarung einer möglichen vorläufigen Deckungszusage hinweisen.

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Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für alle Versicherten, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Beruflich qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, hatten bis Ende 2000 einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese Möglichkeit gab es für ungelernte Arbeitskräften nicht.
Ob die heutige Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder nicht hängt heute von der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit ab, dabei ist der ausgeübte Beruf belanglos. Für den Fall, dass ein qualifizierter Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, muss dieser gegebenenfalls auch einen Job annehmen, der deutlich unter seinen Qualifikationen liegt. Das liegt daran, dass die Erwerbsfähigkeit im Ausbildungsberuf zwar nicht mehr vorhanden ist, eine grundsätzliche Erwerbsunfähigkeit aber nicht besteht.

Erwerbsminderungsstufen

Bei einem Leistungsvermögen von

  • unter drei Stunden
    wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

  • drei bis unter sechs Stunden
    erhält der Versicherte die halbe Erwerbsminderungsrente.

  • sechs und mehr Stunden
    wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Hinweis
Arbeitnehmer, die zwar mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, jedoch keinen Teilzeitarbeitsplatz finden, erhalten dennoch die volle Erwerbsminderungsrente.

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Europäische Zentralbank

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank - kurz: EZB - ist keine Verbraucherbank, sondern stellt die Bank der Staaten der Europäischen Gemeinschaft dar. Sie ist damit also praktisch die Zentralbank der Zentralbanken der einzelnen Länder. Die Europäische Zentralbank besteht seit dem 1. Januar 1999 und ist für vielfältige Aufgaben verantwortlich. Insbesondere die Kontrolle und Ausgabe der Gemeinschaftswährung Europas („Euro“) gehört zu ihrem Zuständigkeitsbereich. Politisch ist die EZB völlig unabhängig, ihr Hauptsitz befindet sich seit der Gründung in Frankfurt am Main, Deutschland.

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Synonyme - EZB
Expertise

Expertise

Eine Expertise ist ein Gutachten in einem Schadensfall, das von einem Sachverständigen erstellt wird. Das sogenannte Schiedsverfahren kann in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein, in das diverse Sachverständige involviert sind. Das ist häufig notwendig, um Streitereien im Leistungsfall mit Sachkenntnis zu beenden.

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