Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Raub

Raub

Wenn eine Person durch Androhung oder verübte Gewalt am Ort der Versicherung um Sachwerte bestohlen wird, erfüllt dies den Straftatbestand des Raubes. Zu einem Raub gehört, dass der Versicherte durch Gewaltandrohung oder gewalttätiges Handeln in eine Lage gebracht wird, keinen Widerstand leisten zu können. Um einen solchen Vorgang als Raub identifizieren zu können, muss zwischen dem Brechen der Widerstandskraft des Versicherten und der Wegnahme des geraubten Gegenstandes eine unmittelbare Zeitspanne zugrunde liegen, da andernfalls der Versicherer nicht mehr in der Leistungspflicht der Hausratversicherung ist.

Diebstahl oder auch Trickdiebstahl sind in einer gewöhnlichen Hausratversicherung nicht eingeschlossen, da der Täter keine Gewalt ausübt oder androht und es deshalb keinen Widerstand durch die Versicherten gibt. Wichtig ist, dass der Raub am Ort der Versicherung erfolgen muss, um den Versicherer in die Leistungspflicht nehmen zu können. Gegenstände, die durch den Versicherten zunächst an einen anderen Ort gebracht werden müssen (auf Verlangen des Täters), sind nicht versichert (z. B. bei einer Entführung oder Erpressung).

Zugriffe - 4172
Räuberischer Diebstahl

Räuberischer Diebstahl

Wenn ein Täter innerhalb eines Raumes angetroffen wird, während er gerade einen Diebstahl begeht und daraufhin gewalttätig wird oder mit Gewalt droht, handelt es sich um einen räuberischen Diebstahl. Wird der Raum allerdings mit regulären Schlüsseln geöffnet, besteht Versicherungsschutz ausschließlich dann, wenn der Täter diese Schlüssel zuvor durch Einbruchdiebstahl, Raub oder einfachen Diebstahl unrechtmäßig dem Besitzer entwendet wurden. Räuberischer Diebstahl ist in der Regel als Sachverhalt in der Hausratversicherung mit abgedeckt.

Zugriffe - 3935
Rendite

Rendite

Spricht man von dem Gewinn, der durch eine Kapitalanlage erwirtschaftet wird, so kann man diesen auch als Rendite bezeichnen. Dabei ist sowohl möglich, die Rendite in einem Prozentsatz auszudrücken, man kann sie aber auch in einem absoluten Kapitalbetrag angeben. Üblich ist jedoch die Angabe als Prozentsatz. Damit bildet die Rendite die wichtigste Kennzahl, um den Erfolg eines Investments über einen bestimmten Zeitraum beurteilen zu können. Weiterhin kann die Rendite als absoluter Wert festgelegt werden, aber auch als Durchschnittswert. In diesem Fall betrachtet man die Entwicklung aller Investments und ermittelt daraus den besagten Durchschnittswert.

Zugriffe - 4413
Rentenfonds

Rentenfonds

Zunächst muss festgestellt werden, dass die Bezeichnung Rentenfonds viele Verbraucher in die Irre führt. Hiermit wird nicht etwa ein spezieller Investmentfonds bezeichnet, der für die Altersversorgung eines Verbrauchers konzipiert wurde. Vielmehr investiert ein Rentenfonds ausschließlich in Wertpapiere, die auch als Rentenpapiere bezeichnet werden. Dies sind insbesondere verzinsliche Wertpapiere sowie Teilschuldverschreibungen, aber auch Schuldbuchforderungen, Schuldscheine etc. Außerdem zählen auch verbriefte Titel wie beispielsweise Sammelurkunden zu den Rentenpapieren, die wiederum zu Rentenfonds zusammengefasst werden können.

Zugriffe - 3999
Rentenmarkt

Rentenmarkt

Mit dem Begriff Rentenmarkt bezeichnet man einen speziellen Finanzhandelsplatz, auf dem ausschließlich verzinsliche Wertpapiere, Teilschuldverschreibungen sowie verbriefte und unverbriefte Finanzinstrumente gehandelt werden. Also alle Investments, die man in Deutschland auch als Rentenpapiere bezeichnet. Für diese Wertpapiere gibt es nicht nur einen eigenen Markt in Deutschland, sondern auch verschiedene Indizes, die den weitaus bekannteren Aktienindizes ähneln. Der Bekannteste hiervon ist der Deutsche Rentenindex.

Zugriffe - 3686
Restschuldversicherung

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung sichert einen Kreditnehmer und/oder dessen Angehörige bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit ab. Sie wird von vielen Kreditinstituten als Absicherung des Kreditnehmers verlangt.

Zugriffe - 4351
Riester-Rente

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein Instrument zur Förderung der privaten Altersvorsorge und wurde zum 01.01.2002 eingeführt. In der Regel entspricht sie einer kapitalgedeckten betrieblichen oder privaten Altersvorsorge und wird staatlich gefördert. Die staatliche Förderung besteht aus einem steuerlichen Sonderausgabenabzug und einer Zulage. Im Wesentlichen sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Richter, Beamte, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Ehegatten dieser Personengruppen förderungsberechtigt und können in den Genuss der Riester-Rentenversicherung kommen.

Zugriffe - 4793
Rückdatierung

Rückdatierung

Mit einer Rückdatierung ist in der Versicherungsbranche gemeint, dass der technische vor den formellen Versicherungsbeginn gezogen wird. Dadurch werden beispielsweise Wartezeiten erfüllt oder ein etwas günstigeres Eintrittsalter erreicht. Der Eintritt eines Versicherungsfalles zwischen diesen beiden Zeitpunkten ist nicht möglich.

Zugriffe - 3900
Rücknahmepreis

Rücknahmepreis

Der sogenannte Rücknahmepreis wird dem Anleger insbesondere bei der Investition seines Kapitals in Investmentfonds begegnen. Er steht für den Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Fondsanteile von der Fondsgesellschaft erhält. Dabei kann die Fondsgesellschaft diesen Rücknahmepreis nicht willkürlich festlegen, er wird zumeist von der depotverwaltenden Bank beziehungsweise dem entsprechenden Finanzdienstleister bestimmt. Dieser muss sich laut Gesetz in Deutschland von der Fondsgesellschaft unterscheiden. Ermittelt wird der Rücknahmepreis, indem die momentanen Kurse aller im Fonds enthalten Investments zusammengerechnet werden, und dazu noch die eventuell zurückbehaltene Barreserve addiert wird. Auf der Soll-Seite werden nun die durch die Fondsverwaltung entstandenen Kosten entgegengerechnet. Die entstandene Summe muss nun noch durch die Anzahl der Fondsanteile geteilt werden.

Zugriffe - 3711
Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung

Der materielle und technische Beginn liegen beide vor dem formellen Beginn eines Versicherungsvertrags. Für den zurückliegenden Zeitraum besteht kein Leistungsanspruch. Die Rückwärtsversicherung wählt man, wenn rückwirkender Versicherungsschutz notwendig ist.

Zugriffe - 4028
Rürup-Rente

Rürup-Rente

Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Form der privaten Rentenversicherung, die staatlich gefördert wird, steuerfrei und freiwillig ist, allerdings auch Auflagen mit sich bringt. Die Beiträge, die für den Aufbau einer Rürup-Rente entrichtet werden müssen, können im Rahmen der gesetzlich avisierten Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Rentenbeginn darf nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres liegen.
  • Ausschließlich die Zahlung einer lebenslangen, monatlichen Leibrente darf im Versicherungsvertrag fixiert sein.
  • Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf eine vorzeitige Auszahlung.
  • Die aus dem Versicherungsvertrag hervorgehenden Ansprüche dürfen nicht kapitalisierbar, beleihbar, veräußerbar oder vererbbar sein.

Der Sonderausgabenabzug beträgt für gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete 44.344 Euro, für Ledige 22.172 Euro (ab 2015). Im Jahr 2005 waren davon 60 % steuerlich abzugsfähig. Dieser Wert steigt kontinuierlich an und mündet in einer zu 100 % absetzbaren Beitragshöhe im Jahr 2025. Bei Arbeitnehmern wird allerdings der Arbeitgeberanteil dieses Betrags herausgerechnet. Beamten und auch anderen Personen, die teilweise oder ganz Anspruch ohne eine eigene Beitragsleistung haben, wird ein fiktiver Arbeitgeberanteil abgezogen.

Zugriffe - 4544
Synonyme - Basisrente

© 2022 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite