Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Die Rürup-Rente wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes entwickelt. Sie sollte den nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehörenden Selbstständigen die Möglichkeit schaffen, analog zur GRV eine steuerwirksame Altersvorsorge aufzubauen. Das Konstrukt der Rürup- oder Basisrente gleicht der gesetzlichen Altersrente. Das bedeutet: Sie ist nicht vererbbar, kann nicht beliehen oder übertragen werden. Die Auszahlung ist nur als Verrentung möglich. Der maximale, steuerlich abzugsfähige Beitrag beläuft sich auf 20.000 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten.

Die Steuerkomponente

Der während der Ansparphase jährlich steuerlich abzugsfähige Beitragsanteil begann im Jahr 2005 mit 60 Prozent und steigt kontinuierlich bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent in Zwei-Prozentschritten an. Die Besteuerung der Rente lag im Jahr 2005 bei 50 Prozent steuerpflichtigen Anteils. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2020 um zwei Prozent pro Jahr. Bis zum Jahr 2040 erfolgt eine einprozentige Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rentenzahlung ebenfalls bis auf 100 %. Die Rendite der Rürup-Rente hängt damit eindeutig nicht nur von der Qualität der Versicherungsgesellschaft, sondern auch von der persönlichen steuerlichen Situation sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase ab. Experten gehen davon aus, dass sich dieses Modell für gutverdienende Selbstständige eignet, wegen des nur begrenzt abzugsfähigen Betrages nicht jedoch für Spitzenverdiener.

Die Vertragsgestaltung

Die Rürup-Rente kann sowohl mit gleichbleibenden Beiträgen als auch mit Sonderzahlungen oder Einmalzahlungen gespeist werden. Für Selbstständige bietet sich die Option, erst am Jahresende über den zu zahlenden Beitrag zu entscheiden, an. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder einer Hinterbliebenenversorgung ist möglich, allerdings darf der Beitragsanteil für diese Erweiterung 49 Prozent des Gesamtbeitrages nicht übersteigen, um die steuerliche Abzugsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Die Weiterzahlung einer reduzierten Rentenleistung an den Ehepartner ist für einen bestimmten Zeitraum möglich, geht aber zulasten der Rendite der Ursprungsrente. Die Weiterzahlung an eine andere Person ist ausgeschlossen. Der Beginn der Rentenzahlung darf bei Verträgen mit Beginn nach dem 31.12.2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Bei vor 2012 geschlossenen Verträgen liegt die Altersgrenze für den Rentenbeginn bei 60 Jahren .

Die Basisrente kann sowohl als klassischer Vertrag als auch als fondsgebundene Variante gezeichnet werden. Seit Kurzem ist für die Dauer der Ansparphase auch ein Fondssparplan möglich.  Rechenexempel belegen, dass die Rürup-Rente nicht nur für Bezieher hoher Einkommen interessant ist, sondern auch mit niedrigeren Beiträgen und geringerer Steuerlast durchaus Vorteile bietet. Singles, auch Angestellte, sollten die Rürup-Rente durchaus einmal durchrechnen, wie sich die Rendite unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes darstellt. De Restriktionen, die mit diesem Altersvorsorgeprodukt einhergehen, dürfen aber nicht aus den Augen gelassen werden.
Wie bei jedem Altersvorsorgeprodukt hat der Versicherungsnehmer entweder die Wahl, einen bestimmten Betrag zu investieren und zu schauen, welche Leistung sich daraus ergibt, oder er definiert die Leistung und vergleicht, bei welchem Anbieter er dafür den niedrigsten Beitrag zahlen muss.

 Weitere Besonderheiten

  • Ein Rürup-Rentenvertrag ist während der Ansparphase nicht kündbar, kann aber beitragsfrei gestellt werden.
  • Die Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden, während der Leistungsphase ist eine Pfändung nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen möglich.
  • Der Wert des Vertrages darf nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes II einbezogen werden.
 

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