Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Halbzwingende Vorschrift

Halbzwingende Vorschrift

Das Statut der halbzwingenden Vorschrift besagt, dass von bestimmten Vorschriften, die im Vertragsversicherungsgesetz festgelegt sind, nur dann abgewichen werden kann, wenn die geplante Abweichung zum Vorteil des Versicherten ausfällt.

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Härtefallregelung

Härtefallregelung

2004 wurden im Rahmen der Gesundheitsreform für die von den gesetzlichen Krankenkassen gebotenen Leistungen (Ausnahme: Zahnersatz) individuelle Belastungsgrenzen eingeführt. Zuzahlungen sind danach auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei Menschen, die eine chronische Erkrankung nachweisen können, sind die Zuzahlungen auf 1 % ihrer Bruttoeinkünfte begrenzt. Sollte ein Einkommen sehr gering sein, ist es bei Zahnersatz möglich, den Festzuschussbetrag zu erhöhen.

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Hauptfälligkeit

Hauptfälligkeit

Damit ist der Termin gemeint, zu dem die jährliche Prämie fällig wird. Immer zur Hauptfälligkeit besteht die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag zu kündigen.

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Hauptversammlung

Hauptversammlung

Da der Anleger mit dem Kauf einer Aktie zum Mitinhaber des betreffenden Unternehmens wird, genießt er auch das Recht, an der regelmäßig stattfindenden Hauptversammlung des Unternehmens teilzunehmen. Hieran beteiligen sich auch der Vorstand sowie der Aufsichtsrat des Unternehmens. In der Regel werden Hauptversammlungen in der Anwesenheit aller Mitglieder durchgeführt, inzwischen besteht allerdings auch die Möglichkeit, diese per Internet oder Telefonkonferenz abzuhalten. Die meisten Unternehmen allerdings bevorzugen immer noch die klassische Form. Auf der Hauptversammlung werden unter anderem Beschlüsse über die Verwendung des Unternehmensgewinns und zur Beschaffung weiteren Kapitals sowie insgesamt zur Zukunft des Unternehmens getroffen.

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Haushaltsglasversicherung

Haushaltsglasversicherung

Alle zum Haushalt gehörenden Glasarten können mit einer Haushaltsglasversicherung zusätzlich gegen Zerstörung abgesichert werden. Dabei ist das Zerbrechen aller fertig eingesetzten Fensterscheiben und aller anderen in der Versicherungspolice aufgeführten Gegenstände abgesichert. In der Regel ist auch die Notverglasung durch einen Fachbetrieb enthalten. Oberflächenbeschädigungen sind in dieser Versicherung in der Regel nicht enthalten (z. B. Absplitterungen und Kratzer). Undichte Randverbindungen (Blindwerden von Isolierverglasung), optische Gläser, Handspiegel und Beleuchtungskörper sowie Hohlgläser (z. B. Lampen, Trinkgläser etc.) sind von der Haushaltsglasversicherung ebenfalls ausgeschlossen.

Siehe auch www.billige-hausratversicherung24.de

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Hausrat

Hausrat

Der gesamte Hausrat wird über die Hausratversicherung abgesichert. Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Verbrauch oder zum Gebrauch gedacht sind. Auch Bargeld und allgemeine Wertgegenstände werden über die Hausratversicherung abgesichert. Gegenstände, die von Besuchern zum Versicherten mitgebracht werden, sind nicht in dieser Hausratversicherung inkludiert. Bewegliche Gegenstände des Hausrats des Versicherten sind also demzufolge versichert, wenn sie, ohne dafür beschädigt werden zu müssen, auch an einen anderen Ort verbracht werden können (Wertsachen, Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Möbel).

Eine Hausratversicherung umfasst Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, Ex- oder Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Frost und Rohrbruch, Hagel, Sturm sowie den Absturz von Luftfahrzeugen entstehen. Die versicherten Gegenstände sind im Schadensfall mit einer Neu- und Vollwertversicherung abgesichert, sodass die Versicherungssumme in Höhe des Wiederbeschaffungswerts abgeschlossen wird. Ein Richtwert: Die durchschnittliche Versicherungssumme beträgt derzeit 650 € pro m² Wohnfläche.

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Hausse

Hausse

Die Hausse ist ein Fachbegriff aus dem Sprachraum der Broker an der Börse und bildet das genaue Gegenteil zur Baisse. Es handelt sich dabei um einen Zustand an der Börse, an dem die Kurse über einen längeren Zeitraum stetig steigen. In Deutschland spricht man bei der Hausse auch von einem Bullenmarkt. Die Entwicklung der Börsenkurse ist bei der Hausse also besonders optimistisch, sie entsteht aber oftmals aus sogenannten Spekulationsblasen, die irgendwann platzen müssen und wodurch sich die Situation an den Börsen dann oftmals ins Gegenteil umgekehrt.

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Hedge Fonds

Hedge Fonds

Bei den sogenannten Hedge Fonds handelt es sich um eine besondere Version von Investmentfonds. Diese Fonds bezeichnet man auch als „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“. Sie entstehen also aus dem Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften und sind für den Anleger mit erheblichen Risiken behaftet. Ein Grund dafür ist, dass für Hedge Fonds - anders als bei herkömmlichen Investmentfonds - keinerlei Verpflichtung besteht, das Anlegerkapital in bestimmte Anlagen zu investieren. Der Betreiber eines Hedge Fonds hat also völlig freie Hand, wie er das Kapital seiner Anleger investiert. Oftmals werden für Hedge Fonds extreme Renditen versprochen, die allerdings fast immer mit dem Risiko eines Totalverlustes einhergehen.

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Heredität

Heredität

Bei Personenversicherungen (z. B. Lebensversicherungen) prüfen Versicherungsgesellschaften aufgrund der Risikoübernahme auch die Krankengeschichte der nahen Verwandten des Versicherungsnehmers auf erbliche Krankheiten (Heredität).

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Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Ein von außen kommendes, durch Vernunft nicht abwendbares und auch nicht vorhersehbares Ereignis bezeichnet die Rechtsprechung als höhere Gewalt. Höhere Gewalt wird von keinem Versicherungsunternehmen versichert – mit Ausnahme einzelner Sparten und entsprechenden Vereinbarungen.

Folgende Beispiele werden als höhere Gewalt eingestuft:

  • Terroranschläge
  • Geiselnahmen
  • Sabotageakte
  • Naturkatastrophen
  • Reaktorunfälle
  • Kriegsgefahren
  • innere Unruhen
  • Krieg
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Hypothek

Hypothek

Bei der Hypothek handelt es sich in Bezug auf Immobilien um ein Grundpfandrecht (im Gegensatz zu Schiffs- und Flugzeughypotheken). Die Hypothek ist, im Gegensatz zur Grundschuld, streng mit der Schuld selbst verknüpft (akzessorisch). Durch die einfachere Handhabung einer Grundschuld findet diese in den meisten Fällen als Stellung einer dinglichen Sicherheit den Vorzug vor der Hypothek.

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