Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Tafelgeschäft

Tafelgeschäft

Wer mit Wertpapieren handelt, dem dürfte der Begriff Tafelgeschäft nicht fremd sein. Man bezeichnet damit eine bestimmte Form der Geschäftsabwicklung beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Wertpapieren. In diesem Fall wird das Geschäft nicht einseitig abgewickelt, sondern Zug um Zug. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Käufer den Kaufpreis für die Lieferung eines Basiswertes sofort bezahlen muss, beziehungsweise die Lieferung erst nach der Bezahlung erfolgt. Bei den Tafelgeschäften wird also nicht - wie zum Beispiel bei einem Future - ein Zahlungsziel in der Zukunft festgelegt, sondern das Kapital fließt sofort.

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Tagesgeldkonto

Tagesgeldkonto

Bei den in Deutschland verfügbaren Formen von Anlagekonten unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Festgeld- und dem Tagesgeldkonto. Während bei einem Festgeldkonto das Kapital des Anlegers - wie der Name bereits andeutet - für einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist, kann der Anleger mit einem Tagesgeldkonto tagtäglich über sein dort befindliches Kapital verfügen. Seine Kapitalanlage ist also wesentlich flexibler gestaltet, als das Festgeldkonto. Bezahlen muss der Anleger diese Flexibilität allerdings mit deutlich niedrigeren Zinssätzen, die sich zudem bei einem Tagesgeldkonto ständig ändern können. Trotzdem sollten alle Anleger ein Tagesgeldkonto bevorzugen, die unter Umständen auf ihr Kapital angewiesen sein könnten, beziehungsweise dieses nicht für einen längeren Zeitraum problemlos entbehren können.

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Technischer Versicherungsbeginn

Technischer Versicherungsbeginn

Beim technischen Versicherungsbeginn handelt es sich um den gewünschten Versicherungsbeginn (in der Regel im Antrag genannt). Mit diesem Datum beginnen die Beitragszahlung des Versicherungsnehmers.

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Term-fix-Versicherung

Term-fix-Versicherung

Dies ist eine Versicherung mit festem Auszahlzeitpunkt. Bei Versicherungen dieser Art wird die Erlebensfallleistung bei einem besonderen Anlass gewährt. Anlässe können beispielsweise Heirat oder Ausbildung eines mitversicherten Kindes sein. Bei Heirats-, Aussteuer- und Ausbildungsversicherungen gibt es die Besonderheit, dass erst im Falle des Todes (hier: Elternteil versichert) die Versicherung in voller Höhe beitragsfrei gestellt wird. Die volle Versicherungssumme wird zum vereinbarten Ablauf der Versicherungszeit erbracht. Diese Versicherungsleistung wird auch dann erbracht, wenn die Beitragszahler (Eltern) durch Tod die Beitragszahlungen eingestellt hatten.

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Termingeschäft

Termingeschäft

Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei einem Termingeschäft um ein Geschäft, bei dem die Ausführung erst an einem in der Zukunft liegenden, vertraglich festgelegten Termin abgewickelt wird. Das bedeutet: Der Vertrag zu einem Termingeschäft wird zwar bereits zum jetzigen Zeitpunkt geschlossen, das eigentliche Geschäft wird allerdings erst zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt abgewickelt. Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Termingeschäften in Deutschland. Einige sind mit einem sogenannten Wahlrecht belegt, bei dem der Käufer selbst wählen kann, ob er die im Vertrag vorgesehene Option zum betreffenden Zeitpunkt auch wirklich ausüben möchte.

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Tilgung

Tilgung

Mit dem Begriff Tilgung wird die Rückzahlung eines in Anspruch genommen Darlehens bezeichnet. Üblicherweise wird hierfür ein Vertrag geschlossen, in dem alle Rahmenbedingungen der Tilgung schriftlich festgelegt werden. Dies kann zum Beispiel die Höhe der einzelnen Tilgungsraten, die Gesamtrückzahlungsdauer und vieles mehr sein. Eine Tilgung ist auf verschiedenste Weise möglich. Sie kann in Form eines Einmalbetrages, der an den Darlehensgeber gezahlt wird, stattfinden, aber auch durch die Zahlung von monatlichen Ratenbeträgen oder mittels unregelmäßigen Zahlungen. Wichtig zu wissen ist, dass in die Tilgung grundsätzlich auch die Zinsen sowie die Nebenkosten des Darlehens mit integriert sind.

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Totalschaden

Totalschaden

Davon ist die Rede, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts übersteigen.

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Totalverlust

Totalverlust

Viele Anleger wollen diese Tatsache nicht wahrhaben: Grundsätzlich ist jede Kapitalanlage mit entsprechenden Risiken verbunden - bei manchen fällt dieses Risiko höher, bei anderen dagegen etwas geringer aus. Einige Anlageformen gelten jedoch als besonders risikoreich, bei diesen besteht dann oft für den Anleger die Gefahr eines Totalverlustes. Darunter versteht man, wenn der gesamte Anlagebetrag verloren geht. Dem Anleger entgeht damit also nicht nur ein möglicher Gewinn, sondern er verliert auch sein komplettes, in die Anlage eingebrachtes Kapital. Experten empfehlen daher immer, die Risiken bei Kapitalanlagen möglichst breit zu streuen. Wird beispielsweise lediglich ein großes Aktienpaket eines Konzerns erworben und dieser geht in der Folge in Konkurs, so könnte damit für den Anleger sein gesamtes Kapital verloren sein.

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