Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Private Rentenversicherungen begannen seit Ende der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts der Deutschen liebstes Kind für die private Altersvorsorge, die Kapitallebensversicherung, abzulösen. Es sprach sich immer schneller herum, dass die Kombination aus Kapitalaufbau und Risikovorsorge, in einem Vertrag gebündelt, eine geringere Rendite erwirtschaftete als die Trennung zwischen Risikoabsicherung und Rentenaufbau. Gerade Singles sahen in einer Rentenversicherung die deutlich sinnvollere Lösung. Konnte man zu Beginn der 1980er Jahre die Anbieter für private Rentenversicherungen noch an einer Hand abzählen, bietet heute jeder Versicherer solche Policen an. Hatten Verbraucher bis zur Jahrtausendwende nur die Wahl zwischen privater und betrieblicher Vorsorge, und hier wieder die Wahl zwischen klassischen und fondsgebundenen Lösungen, hat sich die Auswahl deutlich erweitert.

Private Rentenversicherung – der Klassiker

Nach wie vor bilden die unterschiedlichen Varianten einer Rentenversicherung den größten Anteil an der privaten Altersvorsorge. Das gilt für die private Rentenversicherung, die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge. Die unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen und Förderungsmöglichkeiten beschreiben wir in dem jeweiligen Kapitel. An dieser Stelle soll nur noch einmal auf einen ganz wesentlichen Faktor eingegangen werden.

Inflation – langfristig der Killer

Auch wenn Deutschland aktuell (Stand Dezember 2014 für 2014) mit einer Inflationsrate von 0,9 Prozent lebt, lässt sich bei einem langfristigen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge das Thema Inflation nicht ignorieren. Immerhin betragen hier die Vertragslaufzeiten häufig 20, 25 oder mehr Jahre. Die Problematik liegt darin, dass eine Investition von Geld in Geld früher oder später mit einem Kaufkraftverlust einhergeht. Die EZB möchte einen Inflationsgrad von zwei Prozent pro Jahr erreichen. Für eine klassische Rentenversicherung, die 25 Jahre mit 150 Euro monatlich bespart wird, bedeutet dies am Ende der Laufzeit einen Kapitalstock von 58.279 Euro, eine Verzinsung von zwei Prozent pro Jahr vorausgesetzt. Die tatsächliche Kaufkraft von 58.279 Euro in 25 Jahren beträgt jedoch bei einer Inflationsrate von zwei Prozent pro Jahr nur noch 35.523 Euro.

Dynamik nicht der Weisheit letzter Schluss

Der Versicherungsvertrieb bietet als Lösung eine Dynamisierung der Verträge an. Immerhin bedeutet dies eine jährliche Steigerung von – in der Regel – fünf Prozent der Versicherungssumme, leicht verdientes Geld für den Vertrieb. Für den Kunden bedeutet diese Dynamik allerdings eine Zeitbombe auf seinem Konto. Abgesehen davon, dass eine fünfprozentige Erhöhung völlig überhöht ist, entwickelt sich der Beitrag rasant. Aus den 150 Euro Monatsprämie werden nach zehn Jahren 233 Euro, die monatlich zu entrichten sind.

 

Die Alternative zur klassischen Rentenversicherung

Wer eine Versicherungslösung anstrebt, sollte sich mit fondsgebundenen Verträgen auseinandersetzen. Aktien gelten als Sachwerte und unterliegen keinem Kaufkraftverlust. Die Aktie spiegelt den Wert und die Zukunftserwartungen eines Unternehmens wider. Lohnerhöhungen oder Preiserhöhungen von Zulieferern werden in den Endpreis des Produktes integriert, die Aktie des Unternehmens bleibt davon unberührt. Aktien von Großkonzernen wie Microsoft oder Procter & Gamble kennen faktisch langfristig nur einen Weg: den nach oben. Das liegt im Wesentlichen daran, dass diese Unternehmen zwar weniger flexibel sind, aber ein geringeres Risiko eingehen. Es spricht nichts gegen die eine oder andere Variante einer Rentenversicherung zur Sicherung des Wohlstands im Alter. Allerdings sollte diese unbedingt mit Fonds unterlegt sein. Das Management des Unternehmens übernimmt es, einige Jahre vor Vertragsablauf den Fondsbestand und die monatlichen Beiträge sukzessive in Rentenfonds umzuschichten. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur die garantierte Rente, sondern auch die erwirtschafteten Überschüsse langfristig zur Verfügung stehen.

Investmentfonds – als Alternative

Auch wenn die Anzahl der Aktienanleger in Deutschland immer noch deutlich hinter der Zahl der Aktiensparer in den angelsächsischen Ländern zurückliegt, steigt das Interesse an dieser Variante des Vermögensaufbaus für das Alter kontinuierlich. Gegenüber einer Rentenversicherung bieten Investmentfonds Kostenvorteile. Wer sich für eine Direktbank entscheidet, spart beim Ausgabeaufschlag und muss keine Depotgebühren entrichten. Für eine Versicherung fallen Abschlusskosten an. Das leidige Thema Rückkaufswert ist mit einem Fondssparplan von Anfang an vom Tisch. Der Sparer weiß mit einem Blick auf das Kurs-Chart, was sein Erspartes tatsächlich wert ist. Wichtig ist jedoch, eine Bank zu wählen, die nicht das volle Agio berechnet: Es ist ein Unterschied, ob ein Sparer über 25 Jahre jeden Monat auf seine Sparleistung von 150 Euro fünf Prozent Ausgabeaufschlag abgezogen bekommt oder nicht. Viele Direktbanken bieten Sparpläne bereits ab 25 Euro und ohne Ausgabeaufschläge an. Beträgt das Endkapital bei einem Wertzuwachs von null Prozent ohne Ausgabeaufschlag 45.000 Euro, wäre es bei einem Agio von fünf Prozent nur bei 42.855 Euro angesiedelt.

Vom Cost-Average Effekt profitieren

Bei dem Erwerb von Aktienfondsanteilen im Rahmen eines Sparplans mit festem monatlichen Beitrag erwirbt der Sparer, je nach Kursentwicklung, einmal mehr, einmal weniger Anteile. Dadurch entsteht ein Durchschnittskosteneffekt (cost average), der am Ende der Laufzeit eine zwangsläufig höhere Rendite bietet als der Kauf einer festen Anzahl von Anteilen zu schwankenden Preisen – wenn Sie sich jetzt fragen, weshalb das so ist: Wenn nach diesem Prinzip verfahren wird, werden in Zeiten von hohen Aktienkursen weniger Anteile gekauft, bei niedrigeren Kursen steigt ihre Zahl entsprechend. Mit dieser Methode wird das sog. "harmonische Mittel" erreicht.
Wer sich für diese Variante der Altersvorsorge entscheidet, kann sich sein eigenes Portfolio zusammenstellen und möglicherweise während der Laufzeit auch durch Kursgewinne bei entsprechendem Verkauf von Anteilen und Einstieg bei einem anderen Fonds mit besserem Potenzial einen zusätzlichen Renditeturbo für sein Investment zünden.
Auch wenn kein Fondsmanager die Umschichtung zum Laufzeitende in Rentenfonds vornimmt, sei es geraten, auch bei Kurspotenzialen bei Aktienfonds, fünf Jahre vor dem geplanten Ruhestand mit einer Umschichtung in konservativere Fonds zu beginnen.

Der Durchschnittskosteneffekt hat jedoch einen deutlichen Nachteil, wenn es um langfristige Geldanlagen geht. Im Verlauf des Anlagezeitraums wächst das Anlagekapital insgesamt zwar stetig an, die monatliche Rate bleibt jedoch immer konstant. Somit spielt diese monatlich hinzukommende Rate im Verhältnis zum angelegten Gesamtkapital eine ständig kleiner werdende Rolle. Deshalb tritt der zunächst positive Effekt mit jedem Jahr immer mehr in den Hintergrund, sodass die Wirkung des eingesetzten Kapitals so ist, als sei der Gesamtbetrag in einer Summe angelegt worden.

Unterschiede zur Rentenversicherung

Bislang zeigen sich, bis auf die Abschlusskosten, wenige Unterschiede zu einer fondsbasierten Rentenversicherung. Die Unterschiede werden deutlich, wenn kurzfristiger Liquiditätsbedarf besteht. Eigentlich sollte man nicht auf das Ersparte für das Alter zurückgreifen, manchmal lässt sich dies aber nicht verhindern. Rund 50 Prozent der abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen werden vor dem eigentlichen Ablaufdatum gekündigt, eine Zahl, die für sich spricht. Viele Anleger nehmen in diesem Fall auch hohe Verluste in Kauf – der Rückkaufswert liegt unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Dieser Sachverhalt greift nicht bei Investmentfonds.
Ein anderer Unterschied ist die Besteuerung. Werden im Rahmen des Rentenbezugs Fondsanteile verkauft, muss der Gewinn, also die Differenz aus Ankaufspreis und Verkaufspreis, mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert werden. Für die private Rentenversicherung gilt die Ertragsanteilsbesteuerung, für staatlich geförderte Rentenversicherungen die Besteuerung gemäß dem jeweiligen Modell. Letztendlich ist es ein individuelles Rechenbeispiel, welche Kombination am Ende die niedrigste Steuerlast im Alter nach sich zieht.

Die klassische private Rentenversicherung wird staatlich nicht gefördert. Die Beiträge entstammen dem Nettoeinkommen, die Besteuerung erfolgt nach dem Ertragsanteilsprinzip.

Der Staat fördert Rentenversicherungen auf unterschiedliche Weise

Der Gesetzgeber weist schon seit vielen Jahren auf die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge hin, aber erst mit Einführung der geförderten Riester-Rente wurde das Thema in die Breite getragen. Die betriebliche Altersversorgung existiert zwar schon seit vielen Jahren, die Durchdringung gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben lässt aber nach wie vor zu wünschen übrig.

Welche Wege stehen den Menschen offen, um im Rahmen einer Versicherungslösung Altersvorsorge zu betreiben?

Riester-Rente

An kaum einer Rentenlösung haben sich in den letzten Jahren so die Geister geschieden. Zahlreiche Nachbesserungen und unterschiedliche Durchführungsmöglichkeiten haben jedoch letztendlich zu einer Verbreiterung der Akzeptanz geführt. Riester-Sparer profitieren von den hohen Zulagen auf die eigene Sparleistung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rürup-Rente

Das Ergebnis einer Verfassungsklage über die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Versicherungsansätzen endete im Alterseinkünftegesetz von 2004. Eine der Auswirkungen war die Einführung der Rürup-Rente, welche primär Selbstständigen die Möglichkeit einräumen sollte, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung Altersvorsorge zu betreiben. Hier lesen Sie, was es genau damit auf sich hat.

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) obliegt dem Arbeitgeber und stellt daher nur bedingt eine private Rentenversicherungslösung dar. In Deutschland existieren aktuell fünf Durchführungswege, welche den Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens entsprechen sollen:

Stellt der Arbeitgeber von sich aus kein Modell bereit, hat der Arbeitnehmer zumindest Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung im Rahmen einer Pensionskasse. Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen finanziert werden und nicht der Steuer und Sozialversicherungspflicht unterliegen. Nachteilig kann sich in der Bezugsphase auswirken, dass die Rentenleistungen zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner herangezogen werden.

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite