Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Einer der beliebtesten Aussprüche, den man von Hundehaltern hört, lautet „Der macht doch nichts. Ach, das hat er ja noch nie gemacht.“ Die Notwendigkeit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung lässt sich aus dieser Aussage leicht ableiten. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Hundehalter in einigen Bundesländern inzwischen generell eine Pflichtversicherung, in anderen Bundesländern erstreckt sich die Vorgabe nur auf einige Hunderassen. Für Hundehalter ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen, unabhängig von der Rasse oder der Größe des Hundes, Vorschrift. Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg beschränken sich bei der Versicherungspflicht auf nachgewiesen verhaltensauffällige Hunde, während in Nordrhein-Westfalen die Körpergröße von mindestens 40 cm maßgeblich ist. In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurden Rasselisten erstellt, anhand derer eine Versicherungsverpflichtung festgestellt wird.

Für Pferde besteht keine generelle Versicherungspflicht. Schäden, die von Kleintieren wie z. B. Katzen verursacht werden, fallen unter die Regulierung der Privathaftpflichtversicherung.

Vor dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollten die Beiträge und Konditionen der einzelnen Anbieter unbedingt miteinander verglichen werden, da ein höherer Preis nicht unbedingt zu besseren Versicherungsleistungen führt.

Was leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Wie jede Haftpflichtversicherung deckt die Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Während Vermögensschäden eher in den Hintergrund treten, bergen Personen- und Sachschäden das größere Risikopotenzial. Wichtig ist, dass der Versicherungsschein die Leistung bei Mietsachschäden einschließt. Beschädigt ein Pferd die Mietbox oder der Hund die Tür in der Mietwohnung, sind diese Schäden versichert. Verletzt ein Tier einen Menschen, so muss der Halter ebenfalls Schadensersatz leisten. Die Verpflichtung resultiert aus Paragraf 823 Abs. 1 BGB, wonach eine Person haften muss, wenn eine andere Person an Leib, Leben oder Eigentum durch sie geschädigt wird. So, wie ein Arbeitgeber für Schäden seiner Mitarbeiter einstehen muss, so muss ein Hunde- oder Pferdehalter ebenfalls Kompensation leisten, wenn ein Dritter durch sein Tier zu Schaden kommt.

Der Versicherungsschutz

Wie bei der Privathaftpflicht empfiehlt es sich, die höchstmöglichen Deckungssummen zu wählen. Gerade Personenschäden können eine lebenslange Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen und den Tierhalter in existenzielle Bedrängnis bringen. Auch günstige Tierhalterversicherungen bieten bei Personen- und Sachschäden bereits Deckungssummen ab fünf Millionen Euro an, höhere Deckungssummen sind sehr zu empfehlen. Der Beitrag orientiert sich an der Rasse des Hundes, der Deckungssumme und dem Alter des Hundehalters. Die Statistik belegt, dass ältere Hundehalter seltener in Vorkommnisse verwickelt sind, aus denen Versicherungsschäden hervorgehen. Für jedes Tier muss ein gesonderter Vertrag geschlossen werden, die Prämie für Zweit- und Dritthunde wird günstiger kalkuliert.

Eine gute Tierhaftpflichtversicherung tritt auch dann ein, wenn ein Schaden durch ein Versäumnis des Tierhalters entstanden ist. Das kann der Fall sein, wenn ein Hund nicht angeleint war oder die Tür zum Pferdestall nicht sachgemäß verschlossen wurde.

Spezielle Deckung für Hundezüchter

Für Hundezüchter ist ein erweiterter Versicherungsschutz notwendig. Dazu gehört auch das Risiko ungewollter Deckungsakte. Da bei einer Tierhalterhaftpflicht weniger zusätzliche Einschlüsse notwendig sind als bei einer Privathaftpflichtversicherung, müssen sich günstige Tierhalterhaftpflichtversicherungen in keiner Weise vor den teuren Anbietern verstecken, sondern sind sogar die intelligentere Alternative.

 

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