Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Von einer Personenversicherung spricht man, wenn sich der Versicherungsschutz auf eine bestimmte Person bezieht. Dies ist der Fall, wenn im Versicherungsfall die Leistung der Versicherung auf Personenschäden beruht.

Ausbildungsversicherung

Unter diesem Begriff vermittelte der Versicherungsaußendienst meistens eine Kapitallebensversicherung. Ziel dieser Maßnahme sollte sein, die Ausbildungskosten (Berufsausbildung oder Studium) anzusparen. Wir widmen uns diesem Thema nicht, weil wir prinzipiell die Kapitallebensversicherung nicht für eine vernünftige Form der Geldanlage halten. Tipp: Da es hier explizit um das Ansparen von Kapital für den eventuellen späteren Bedarf geht, halten wir Investmentsparpläne für geeigneter.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört in Deutschland zur Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Sie bietet Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip. Die private Versicherungswirtschaft bietet eine Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit nur im Rahmen der Kreditrestschuldversicherung. Die Restriktionen für den Leistungsfall sind allerdings so umfangreich, dass der Sinn zweifelhaft bleibt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn die Ausübung des Berufs um mehr als die Hälfte eingeschränkt ist, tritt die Berufsunfähigkeit ein. Die Ausübung eines anderen Berufs ist dennoch möglich, kann aber nicht vorgeschrieben werden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet nur in voller Höhe, wenn keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen mehr als drei und bis unter sechs Stunden am Tag wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung halten wir für dringend notwendig und informieren auf dieser Website unter "Berufsunfähigkeitsversicherung" darüber.

Dread-Disease-Versicherung

Hiermit werden die finanziellen Risiken einer schweren Erkrankung, beispielsweise Krebs oder Herzinfarkt versichert. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es hier nicht darauf an, ob der Versicherte berufsunfähig ist. Vielmehr tritt der Versicherungsfall mit der Diagnostizierung einer der versicherten Erkrankungen ein. Weitere Informationen finden Sie unter "Dread-Disease-Versicherung".

Invaliditätsversicherungen/Unfallversicherung

Versichert werden die Folgen einer durch Unfall eingetretenen Invalidität. Inzwischen leisten die besseren Anbieter auch bei Krankheitsfolgen durch Zeckenstich, Vergiftungen und Strahleneinwirkung. Wir widmen uns dem Thema  unter "Unfallversicherung"

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterscheiden zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Beiden Versicherungsarten widmen wir uns ausführlich:

Lebensversicherung

Diese Versicherung soll eine Familie vor den finanziellen Folgen schützen, die beim Ableben des Hauptverdieners entstehen würden. Unterschieden wird zwischen der Risiko- und der Kapitallebensversicherung. Erstere ist die günstigste Absicherung für Familien, denn sie leistet ausschließlich im Todesfall der versicherten Person. Die Kapitallebensversicherung wiederum leistet sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall und wurde in Deutschland als Geldanlage verkauft. Eine weitere zu den Lebensversicherungen gehörende Sparte ist die Sterbegeldversicherung, bei der die Versicherungssummen vergleichsweise gering sind und im Todesfall die Bestattungskosten beglichen werden. Diese Versicherungen werden auch über Bestattungsunternehmen vertrieben. Wir widmen uns ausschließlich der Risikolebensversicherung, weil wir diese für sinnvoll und günstig halten.
Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Risikolebensversicherung.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde im Januar 1995 als Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt. Sinn dieser Versicherung ist die Kostenbeteiligung an Pflegedienstleistungen und Pflegehilfsmitteln. Die Rechtsgrundlage dieser Versicherung ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Wir widmen uns der Thematik unter dem Stichwort Pflegeversicherung.

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