Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung, häufig auch kapitalbildende Lebensversicherung genannt, dient nicht nur der Versorgung durch Zahlung im Todesfall des Versicherten, sondern auch der Vermögensbildung für das Alter. Zum Laufzeitende der Kapitallebensversicherung werden die Sparbeiträge des Versicherten wieder ausbezahlt – inklusive in der Regel angefallener Zinsen und Dividenden-Ausschüttungen.

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Kapitalwahlrecht

Kapitalwahlrecht

Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen genießt der Versicherte oftmals ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Dieser Begriff steht für die Möglichkeit, die Auszahlungsmodalitäten für den aus dem Versicherungsvertrag hervorgehenden Kapitalbetrag selbst zu wählen. Der Versicherte kann also beispielsweise festlegen, dass ihm das Kapital in einer Summe bei Erreichen des Zuteilungszeitpunktes ausgezahlt wird. Er kann aber ebenso festlegen, dass dieses Kapital in monatlichen Beträgen - ähnlich einer Rente - an ihn ausgeschüttet wird. Letztere Möglichkeit ist für viele günstiger, da sich dadurch Steuern einsparen lassen.

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Kaskoversicherung

Kaskoversicherung

Darunter fallen die Versicherungen für Fahrzeuge aller Art (Land-, Luft-, Wasser-, Weltraumfahrzeuge) gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung.

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Kfz, die Unfallopfern zugefügte Schäden bis zur Mindestdeckungssumme übernimmt. Geschädigte haben einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung des Schädigers. Die Prämie setzt sich aus dem individuellen Schadensfreiheitsrabatt, der Typklasse des Fahrzeugs, der Regionalklasse sowie weiteren Merkmalen zusammen, die darüber hinaus vereinbart werden können (z. B. Garagenfahrzeug, jährliche Fahrleistung etc.).

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Klauseln

Klauseln

Klauseln werden genutzt, um bestehende oder kurz vor dem Abschluss befindliche Versicherungsverträge zu erweitern oder einzuschränken. Über Klauseln lassen sich Verträge an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen. Wenn es um Klauseln geht, die den Risikobereich des Versicherungsschutzes erweitern, sind sie in der Regel mit einer erhöhten Prämienzahlung verbunden.

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Komageld

Komageld

Fällt ein Versicherter in ein Koma und verharrt dort, wird Komageld durch den Versicherer bezahlt, sofern eine entsprechende Versicherung vorhanden ist. In Unfallversicherungen ist es regelmäßig nicht eingeschlossen, kann aber als zusätzliche Leistung gegen Aufpreis mit eingebunden werden. Auf dem Markt werden auch Tarife angeboten, die das Komageld bereits kostenfrei beinhalten.

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Kontokorrentkredit

Kontokorrentkredit

Der sogenannte Kontokorrentkredit ist das Gegenstück zum Dispositionskredit. Während Dispositionskredite ausschließlich an Privatpersonen vergeben werden, können den Kontokorrentkredit ausschließlich gewerbliche Nutzer in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei also um eine genehmigte Überziehungsmöglichkeit für ein Geschäftskonto. Sie ist für viele Selbstständige und Gewerbetreibende ideal für kurzfristige Investitionen wie beispielsweise den Kauf von Arbeitsmaterialien oder Waren und Halbzeugen, bei denen erst nach Abschluss des Auftrages vom Kunden die Zahlung erfolgt. Damit kann dann der Kontokorrentkredit wieder ausgeglichen werden.

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Krankenhaustagegeldversicherung

Krankenhaustagegeldversicherung

Im Falle eines Krankenhausaufenthalts erhält der Versicherte pro Aufenthaltstag steuerfrei einen festen Tagessatz ohne Verwendungsnachweis. Damit können Zusatzkosten abgedeckt werden.

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Krankenhauszusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung

Übernimmt die Kosten für eine bessere Unterbringung und privatärztliche Behandlung.

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Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

Springt bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung ein, nachdem die sechswöchige Lohnfortzahlung entfallen ist. So kann das dann von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Krankengeld, das immer deutlich unter dem letzten Gehalt liegt, aufgestockt werden. Da privat krankenversicherte Selbstständige oder Angestellte kein Krankengeld erhalten, ist eine Krankentagegeldversicherung für sie noch wichtiger.

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Kurs

Kurs

Mit dem Begriff Kurs bezeichnet man die Entwicklung eines Wertpapiers. Man kann an ihm erkennen, ob der Preis für das Wertpapier im Beobachtungszeitraum gefallen oder gestiegen ist. Grundsätzlich ergibt sich diese Entwicklung aus dem Angebot und der Nachfrage nach dem Wertpapier. An den deutschen Börsen werden die Kurse für alle Wertpapiere ständig beobachtet und aufgezeichnet, einige von ihnen dienen dann als Basis für die Ermittlung eines Aktienindex. So setzt sich beispielsweise der Deutsche Aktien Index aus den Kursen von 30 verschiedenen, besonders ausgewählten Wertpapieren zusammen.

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Kurs-Gewinnsverhältnis

Kurs-Gewinnsverhältnis

Das Kurs-Gewinnverhältnis stellt eine wichtige Kennzahl in der Analyse von Wertpapieren dar. Es wird auch mit den Buchstaben KGV abgekürzt. Durch diese Kennzahl wird es möglich, die Ertragsfähigkeit eines Wertpapiers zu bestimmen. Dazu teilt man den aktuellen Aktienkurs durch den (geschätzten) Gewinn einer einzelnen Aktie. Fällt das Kurs-Gewinnverhältnis hoch aus, so weist dies auf eine positive Entwicklung der untersuchten Aktie hin. Weiterhin spielt das Kurs-Gewinnsverhältnis auch bei der Bewertung von Unternehmen eine wichtige Rolle. Hier gibt es Ausschlag darüber, welche Unternehmensgewinne zukünftig zu erwarten sind und wie stark die Innovationskraft des Unternehmens ausfällt.

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