Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Vandalismus

Vandalismus

Nach einem Einbruch spricht man dann von Vandalismus, wenn durch den Einbruch, das Einsteigen, den räuberischen Diebstahl oder das Eindringen in die Wohnung, das Haus oder den PKW ein Täter mutwillig versicherte Gegenstände beschädigt oder zerstört. Für solche Fälle bieten die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Kaskoversicherung den nötigen Versicherungsschutz.

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Venture Capital

Venture Capital

Inzwischen haben wir uns daran gewöhnt, dass die verschiedensten Begriffe aus der Finanzwelt nicht mehr mit Ausdrücken der deutschen Sprache, sondern in Englisch bezeichnet werden. So auch beim sogenannten Venture Kapital, das man früher in Deutschland einfach Risikokapital nannte. Es handelt sich hierbei um Investments, bei denen in junge, aufstrebende Unternehmen investiert wird. Diese Unternehmen werden auch als Startups bezeichnet. Für den Investor bedeuten solche Kapitalanlagen allerdings ein erhöhtes Risiko, da niemand sicher voraussagen kann, wie sich das Unternehmen zukünftig entwickeln wird.

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Verjährung

Verjährung

Ansprüche, die sich aus den Versicherungsverträgen ergeben, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, verjähren in der Regel nach 2 Jahren. Eine Ausnahme sind Lebensversicherungen, die eine Verjährungszeit von 5 Jahren vorsehen. Die Verjährungsfrist beginnt nach Jahresschluss des Jahres, in dem die Leistung fällig wurde. Im Zuge der VVG-Reform am 01.01.2008 veränderten sich die Verjährungsfristen auf Ansprüche, die nach diesem Datum gestellt werden können, auf 3 Jahre und entsprechen damit der Regelung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Hinweis
Die Verjährung ist gehemmt, solange eine Leistungsprüfung stattfindet. Sie beginnt erst nach einem Ablehnungs- oder Anerkennungsbescheid (auch teilweise) der Versicherungsunternehmen.

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Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung

Gemäß §823 BGB ist die Verschuldenshaftung im Rahmen der Haftpflichtversicherung:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

Folgende Voraussetzungen müssen im Versicherungsfall für die Verschuldungshaftung gegeben sein:

  • ein durch den Schädiger verletztes Rechtsgut in Form einer nicht rechtmäßigen Handlung,
  • schuldhaftes Handelns des Schädigers,
  • kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der unrechtmäßigen Handlung und
  • der Schädiger muss deliktfähig sein.
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Vertragshaftung

Vertragshaftung

Eine Vertragshaftung ergibt sich, wenn mindestens einer der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht oder nur unvollständig erfüllt. In den meisten Fällen kommt es zu einem Anspruch auf Schadensersatz.

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Verwaltungsgebühren

Verwaltungsgebühren

Jedes Investment und jede Versicherung ist mit einem bestimmten Verwaltungsaufwand verbunden. Die Kundendaten müssen archiviert werden, Gewinne und andere Entwicklungen dokumentiert und vieles mehr. Für die Versicherungsgesellschaft oder den Herausgeber des Investments ergibt sich damit eine finanzielle Belastung, die dieser in der Regel in Form einer Verwaltungsgebühr an seinen Kunden weitergibt. Der Kunde muss also entweder einen Absolutbetrag oder einen Prozentsatz der Investmentsumme beziehungsweise der Versicherungssumme für die Verwaltung bezahlen. Als Kunde sollte man darauf achten, dass die Verwaltungsgebühren nicht zu hoch ausfallen, beziehungsweise dem Aufwand angemessen sind. Dies lässt sich jedoch oft nicht ohne Weiteres nachprüfen.

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Verweisung

Verweisung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird zwischen einer abstrakten und einer konkreten Verweisung unterschieden. Die abstrakte Verweisung bietet den Versicherern die Möglichkeit, einem Versicherten eine theoretisch mögliche Arbeitsstelle vorzuschlagen, die die aufgrund seiner Qualifikationen noch ausüben kann. Ob der Versicherte eine solche Stelle findet, spielt dabei keine Rolle: Die abstrakte Verweisung befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Eine Verweisung ist zulässig, wenn tatsächlich einer Berufstätigkeit (z. B. nach einer Umschulung) nachgegangen wird, welche sich mit den bislang durchgeführten Tätigkeiten vergleichbar und deshalb zumutbar ist (konkrete Verweisung). In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die abstrakte Verweisung ausgeschlossen werden, dies erhöht jedoch sowohl die Prämie als auch den Leistungsumfang der Versicherung.

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Volatilität

Volatilität

Mit dem Finanzfachbegriff Volatilität bezeichnet der Experte die Schwankungsanfälligkeit eines vorher definierten Wertes. Oftmals kommt die Volatilität bei der Bewertung von Wertpapieren wie Aktien etc. zum Einsatz, um deren Schwankungsbreite beurteilen zu können. In der Regel verwendet man dabei eine spezielle Formel zum Errechnen der Standardabweichung, aus der sich dann die Volatilität ergibt. Einfach gesagt verläuft die Berechnung dabei so: Zunächst wird ein Standardwert definiert, anschließend wird der Wert an einem frei festlegbaren Zeitpunkt ermittelt. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten stellt schließlich die Volatilität dar.

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Vorläufige Deckungszusage

Vorläufige Deckungszusage

Die vorläufige Deckungszusage ist ein vollständiger Versicherungsvertrag, der vor dem endgültigen Abschluss eines Versicherungsvertrags greift und mit einer extra Prämie berechnet wird. Die zu bezahlende Prämie für die vorläufige Deckungszusage wird entweder mit dem nachfolgenden Vertrag verrechnet oder muss, sofern der eigentliche Vertrag nicht zustande kommt, nachgezahlt werden. Tritt zwischen der vorläufigen Deckungszusage und dem eigentlichen Vertragsschluss ein Schadensfall ein, ist der Versicherer in der Leistungspflicht. Abgeschlossen wird die vorläufige Deckungszusage dann, wenn sofortiger Versicherungsschutz geboten ist (z. B. Neuwagenzulassung).

Die Gültigkeit der vorläufigen Deckungszusage endet

  • wenn der endgültige Vertrag (der eigentliche Hauptvertrag) durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer abgelehnt wird,
  • sobald die vereinbarte Zeitspanne der Gültigkeit abgeschlossen ist,
  • wenn die Vertragsverhandlungen scheitern (der Versicherungsnehmer lehnt z. B. einen Risikozuschlag ab,
  • mit dem formellen Abschluss der Hauptversicherung,
  • bei Zahlungsverzug oder Kündigung (Belehrungspflicht muss durch den Versicherer beachtet werden) oder
  • wenn eine neue Deckungszusage abgeschlossen wird.
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Vorzugsaktien

Vorzugsaktien

Bei der Ausgabe von Aktien muss grundsätzlich zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden werden. Der größte Teil der ausgegebenen Aktien besteht in der Regel aus Stammaktien, während die Vorzugsaktien nur in einer recht kleinen Anzahl ausgegeben werden. Der Unterschied zwischen den beiden Aktienformen besteht darin, dass Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmens gewähren. Dafür werden sie bei der Auszahlung der Dividenden bevorzugt, z. B. durch eine spezielle Vorausdividende, die ausschließlich die Inhaber von Vorzugsaktien erhalten. Auch Zusatzdividenden sowie Dividendennachzahlungen sind für die Aktionäre von Vorzugsaktien oftmals vorgesehen.

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