Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
„rosa“ Police

„rosa“ Police

Wenn ausländische Kraftfahrer in Deutschland unterwegs sind, ohne eine anerkannte Kfz-Haftpflichtversicherung („Grüne Karte“) zu besitzen, müssen diese eine sogenannte Grenzversicherung für Europa abschließen. Diese Grenzversicherung wird mit einem rosa Grenzversicherungsschein dokumentiert.

Zugriffe - 4652
Synonyme - Grüne Karte
Zwingende Vorschrift

Zwingende Vorschrift

Von den im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) genannten zwingenden Vorschriften darf auf keinen Fall abgewichen werden. Dabei ist es unerheblich, ob dies zum Vor- oder Nachteil des Versicherungsnehmers ausfallen würde. Bei einer Abweichung, die gesetzwidrig ist, kann entweder ein einzelner Punkt oder gleich der ganze Versicherungsvertrag hinfällig sein.

Zugriffe - 4227
Zweitmarkt

Zweitmarkt

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen kündigt die Mehrheit aller Versicherungskunden ihren Vertrag vor Ablauf der Laufzeit. Wird eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, zahlt das Versicherungsunternehmen einen Rückkaufswert an den Versicherten aus, der in der Regel geringer als das bislang angesammelte Guthaben ist. Um dem sich daraus ergebenden Verlust entgegen zu wirken, bieten Versicherer mittlerweile sogenannte „notleidende Lebensversicherungen“ auf dem Zweitmarkt an. Bei dieser speziellen Lebensversicherungsform wird dem Versicherten bis zu 20 % mehr als der eigentliche Rückkaufswert ausbezahlt, und der Vertrag läuft bis zum Laufzeitende weiter. Für die Zweitmarkt-Firmen lohnt sich dieses Geschäft, denn wenn die Laufzeit einer Lebensversicherung zu Ende geht, wird durch die Erstversicherer eine beträchtliche Summe an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet, die dann an die Firma aus dem Zweitmarkt geht. Die Bundesregierung hat am 01.01.2009 die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt, da der deutsche Zweitmarkt stark wuchs.

Zugriffe - 4277
Zeitwert

Zeitwert

Der Zeitwert einer Sache wird ermittelt, indem vom Neuwert ein Betrag für Abnutzung, Alter und Gebrauch abgezogen wird.

Zugriffe - 4174
Yankee-Bonds

Yankee-Bonds

Für den Fall, dass ein ausländischer Emittent auf eine Anleihe (US-Dollar notiert) in den USA auflegt, wird dies Yankee-Bonds genannt. Yankee-Bonds können unter anderem auch im Portfolio ausländischer Versicherungsunternehmen und Fonds auftauchen.

Zugriffe - 4130
XL

XL

XL steht im Versicherungsbereich als Abkürzung für „Excess of Loss“ – die Schadenexedentenrückversicherung. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Form der Rückversicherung.

Zugriffe - 4084
Synonyme - Excess of Loss
Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Diese Versicherung springt bei Schäden durch Blitzschlag, Brand, Explosion, Leitungswasser, Frost und Rohrbruch, Hagel und Sturm sowie den Absturz von Luftfahrzeugen ein. Es kann eine Erweiterung um Elementarschäden gegen die Folgen von Naturereignissen wie z. B. Überschwemmung oder Schneedruck vereinbart werden. Die Wohngebäudeversicherung umfasst das Gebäude mit allen Bestandteilen. Die Wohngebäudeversicherung zahlt neben der Reparatur oder Wiedererrichtung des Gebäudes auch Abbruch- und Aufräumkosten, Schutz- und Rettungskosten und ggf. den Verlust durch entgangene Mieteinnahmen.

Zugriffe - 4620
Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Ein Versicherungsantrag, dessen Annahme zu einem Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr führt und der nicht den sofortigen Versicherungsschutz beinhaltet, kann innerhalb von 2 Wochen ab Unterzeichnung schriftlich durch den Versicherungsnehmer widerrufen werden. Handelt es sich bei der Versicherung um eine Lebensversicherung, verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf 30 Tage ab dem Erhalt des Versicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn der Vertrag in den Bereich des Fernabsatzgesetzes fällt, also per Internet oder telefonisch abgeschlossen wurde. Die Versicherungsfrist beginnt erst dann, wenn dem Versicherten sämtliche Vertragsunterlagen zugegangen sind (Versicherungsschein, alle Unterlagen, Verbraucherinformation, Rechtsbehelfsbelehrung).

Hinweise

Mit der Änderung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zum 01.01.2008 wurde das Widerrufsrecht für folgende Versicherungsverträge ausgeschlossen:

  • Verträge, die eine Laufzeit von unter einem Jahr haben
  • Verträge zur vorläufigen Deckung (Ausnahmen: Verträge, die nach dem Fernabsatzgesetz behandelt werden müssen)
  • Verträge, die Großrisiken versichern
  • Pensionskassen-Verträge, wenn sie im Rahmen der Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge vorgesehen sind (Ausnahme: Verträge, die nach dem Fernabsatzgesetz behandelt werden müssen)
Zugriffe - 4360
Wertsachen

Wertsachen

In verschiedenen Sachversicherungsbereichen wie z. B. der Hausratversicherung gibt es klare Definitionen, was genau Wertsachen sind. Zu den Gegenständen, die im Versicherungsrecht hierzu gezählt werden, gehören u.a.:

  • Urkunden einschließlich sonstiger Wertpapier und Sparbücher
  • Edelsteine
  • Schmucksachen
  • Perlen
  • Münzen und Medaillen sowie Gegenstände aus Platin oder Gold
  • Telefonkarten
  • Briefmarken
  • handgeknüpfte Teppiche
  • Pelze
  • Kunstgegenstände (Collagen, Gemälde, Plastiken, Grafiken, uva.)
  • Gobelins
  • alle Gegenstände aus Silber
  • Antiquitäten (Gegenstände sind mehr als 100 Jahre alt); Ausnahme: Möbelstücke

Bei Wertsachen gibt es anders als bei gewöhnlichen Hausratversicherungen besondere Grenzen zur Entschädigungshöhe und häufig auch die Notwendigkeit, eine zusätzliche Absicherung einzubauen (Valorenversicherung). Alle Gegenstände, die nicht der Definition der Wertsachen entsprechen, werden im Schadensfall zu niedrigen Werten ersetzt.

Zugriffe - 4683
Wartezeit

Wartezeit

Um das subjektive Risiko des Kunden beschränken zu können, sind in vielen Versicherungssparten sogenannte Wartezeiten verankert. Damit ist gemeint, dass noch kein Versicherungsschutz für Leistungsfälle gegeben ist, obwohl bereits eine Prämie gezahlt wurde. Wartezeiten kann man unter bestimmten Voraussetzungen umgehen oder abkürzen, wenn es sich z. B. um einen lückenlosen Anschlussvertrag handelt.

Als Beispiel kann eine private Krankenversicherung betrachtet werden, bei der folgende Wartezeiten gelten:

  • 3 Monate allgemeine Wartezeit
  • 8 Monate besondere Wartezeit bei Zahnersatz, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung

Die Wartezeit entfällt, wenn

  • es sich um von privat Versicherten Neugeborene handelt (sofern eine Versicherung ab Geburt gegeben ist),
  • es um die Versicherung des Ehepartners geht,
  • es sich um einen Unfall handelt,
  • ein positiv ausfallendes Ergebnis oder ein guter Untersuchungsbericht eines Arztes vorliegt oder
  • es einen Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung gibt (nahtloser Übergang).

Die Wartezeit kann bei einer PKV entfallen, sofern zwischen dem Ende der vorherigen und dem Beginn der neuen Krankenversicherung nicht mehr als zwei Monate liegen.

Zugriffe - 4702
Währungsrisiko

Währungsrisiko

In Zeiten der weltweiten Globalisierung kommt es heute oftmals vor, dass Anleger ihr Kapital im Ausland investieren möchten. Insbesondere bei der Investition in ausländische Wertpapiere besteht dabei allerdings immer ein Risiko, das sich aus den Schwankungen der Währungen ergibt. Einmal erzielte Gewinne können durch diese Schwankungen durchaus komplett wieder zunichtegemacht werden. Auch Kreditnehmer haben oftmals das Problem des Währungsrisikos. Wenn sie ihren Kredit in einer fremden Währung aufnehmen, und sich der Währungskurs im Anschluss ungünstig entwickelt, könnten die Kosten dadurch explodieren und der Kredit am Ende wesentlich teurer werden, als wenn er zu einem ungünstigeren Zinssatz im Inland aufgenommen worden wäre.

Zugriffe - 3866
Vorzugsaktien

Vorzugsaktien

Bei der Ausgabe von Aktien muss grundsätzlich zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden werden. Der größte Teil der ausgegebenen Aktien besteht in der Regel aus Stammaktien, während die Vorzugsaktien nur in einer recht kleinen Anzahl ausgegeben werden. Der Unterschied zwischen den beiden Aktienformen besteht darin, dass Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmens gewähren. Dafür werden sie bei der Auszahlung der Dividenden bevorzugt, z. B. durch eine spezielle Vorausdividende, die ausschließlich die Inhaber von Vorzugsaktien erhalten. Auch Zusatzdividenden sowie Dividendennachzahlungen sind für die Aktionäre von Vorzugsaktien oftmals vorgesehen.

Zugriffe - 4288
Vorläufige Deckungszusage

Vorläufige Deckungszusage

Die vorläufige Deckungszusage ist ein vollständiger Versicherungsvertrag, der vor dem endgültigen Abschluss eines Versicherungsvertrags greift und mit einer extra Prämie berechnet wird. Die zu bezahlende Prämie für die vorläufige Deckungszusage wird entweder mit dem nachfolgenden Vertrag verrechnet oder muss, sofern der eigentliche Vertrag nicht zustande kommt, nachgezahlt werden. Tritt zwischen der vorläufigen Deckungszusage und dem eigentlichen Vertragsschluss ein Schadensfall ein, ist der Versicherer in der Leistungspflicht. Abgeschlossen wird die vorläufige Deckungszusage dann, wenn sofortiger Versicherungsschutz geboten ist (z. B. Neuwagenzulassung).

Die Gültigkeit der vorläufigen Deckungszusage endet

  • wenn der endgültige Vertrag (der eigentliche Hauptvertrag) durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer abgelehnt wird,
  • sobald die vereinbarte Zeitspanne der Gültigkeit abgeschlossen ist,
  • wenn die Vertragsverhandlungen scheitern (der Versicherungsnehmer lehnt z. B. einen Risikozuschlag ab,
  • mit dem formellen Abschluss der Hauptversicherung,
  • bei Zahlungsverzug oder Kündigung (Belehrungspflicht muss durch den Versicherer beachtet werden) oder
  • wenn eine neue Deckungszusage abgeschlossen wird.
Zugriffe - 4419
Volatilität

Volatilität

Mit dem Finanzfachbegriff Volatilität bezeichnet der Experte die Schwankungsanfälligkeit eines vorher definierten Wertes. Oftmals kommt die Volatilität bei der Bewertung von Wertpapieren wie Aktien etc. zum Einsatz, um deren Schwankungsbreite beurteilen zu können. In der Regel verwendet man dabei eine spezielle Formel zum Errechnen der Standardabweichung, aus der sich dann die Volatilität ergibt. Einfach gesagt verläuft die Berechnung dabei so: Zunächst wird ein Standardwert definiert, anschließend wird der Wert an einem frei festlegbaren Zeitpunkt ermittelt. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten stellt schließlich die Volatilität dar.

Zugriffe - 4204
Verweisung

Verweisung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird zwischen einer abstrakten und einer konkreten Verweisung unterschieden. Die abstrakte Verweisung bietet den Versicherern die Möglichkeit, einem Versicherten eine theoretisch mögliche Arbeitsstelle vorzuschlagen, die die aufgrund seiner Qualifikationen noch ausüben kann. Ob der Versicherte eine solche Stelle findet, spielt dabei keine Rolle: Die abstrakte Verweisung befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Eine Verweisung ist zulässig, wenn tatsächlich einer Berufstätigkeit (z. B. nach einer Umschulung) nachgegangen wird, welche sich mit den bislang durchgeführten Tätigkeiten vergleichbar und deshalb zumutbar ist (konkrete Verweisung). In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die abstrakte Verweisung ausgeschlossen werden, dies erhöht jedoch sowohl die Prämie als auch den Leistungsumfang der Versicherung.

Zugriffe - 4488
Verwaltungsgebühren

Verwaltungsgebühren

Jedes Investment und jede Versicherung ist mit einem bestimmten Verwaltungsaufwand verbunden. Die Kundendaten müssen archiviert werden, Gewinne und andere Entwicklungen dokumentiert und vieles mehr. Für die Versicherungsgesellschaft oder den Herausgeber des Investments ergibt sich damit eine finanzielle Belastung, die dieser in der Regel in Form einer Verwaltungsgebühr an seinen Kunden weitergibt. Der Kunde muss also entweder einen Absolutbetrag oder einen Prozentsatz der Investmentsumme beziehungsweise der Versicherungssumme für die Verwaltung bezahlen. Als Kunde sollte man darauf achten, dass die Verwaltungsgebühren nicht zu hoch ausfallen, beziehungsweise dem Aufwand angemessen sind. Dies lässt sich jedoch oft nicht ohne Weiteres nachprüfen.

Zugriffe - 4448
Vertragshaftung

Vertragshaftung

Eine Vertragshaftung ergibt sich, wenn mindestens einer der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht oder nur unvollständig erfüllt. In den meisten Fällen kommt es zu einem Anspruch auf Schadensersatz.

Zugriffe - 5431
Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung

Gemäß §823 BGB ist die Verschuldenshaftung im Rahmen der Haftpflichtversicherung:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

Folgende Voraussetzungen müssen im Versicherungsfall für die Verschuldungshaftung gegeben sein:

  • ein durch den Schädiger verletztes Rechtsgut in Form einer nicht rechtmäßigen Handlung,
  • schuldhaftes Handelns des Schädigers,
  • kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der unrechtmäßigen Handlung und
  • der Schädiger muss deliktfähig sein.
Zugriffe - 4273
Verjährung

Verjährung

Ansprüche, die sich aus den Versicherungsverträgen ergeben, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, verjähren in der Regel nach 2 Jahren. Eine Ausnahme sind Lebensversicherungen, die eine Verjährungszeit von 5 Jahren vorsehen. Die Verjährungsfrist beginnt nach Jahresschluss des Jahres, in dem die Leistung fällig wurde. Im Zuge der VVG-Reform am 01.01.2008 veränderten sich die Verjährungsfristen auf Ansprüche, die nach diesem Datum gestellt werden können, auf 3 Jahre und entsprechen damit der Regelung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Hinweis
Die Verjährung ist gehemmt, solange eine Leistungsprüfung stattfindet. Sie beginnt erst nach einem Ablehnungs- oder Anerkennungsbescheid (auch teilweise) der Versicherungsunternehmen.

Zugriffe - 4165
Venture Capital

Venture Capital

Inzwischen haben wir uns daran gewöhnt, dass die verschiedensten Begriffe aus der Finanzwelt nicht mehr mit Ausdrücken der deutschen Sprache, sondern in Englisch bezeichnet werden. So auch beim sogenannten Venture Kapital, das man früher in Deutschland einfach Risikokapital nannte. Es handelt sich hierbei um Investments, bei denen in junge, aufstrebende Unternehmen investiert wird. Diese Unternehmen werden auch als Startups bezeichnet. Für den Investor bedeuten solche Kapitalanlagen allerdings ein erhöhtes Risiko, da niemand sicher voraussagen kann, wie sich das Unternehmen zukünftig entwickeln wird.

Zugriffe - 4235

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite