Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Festgeld

Festgeld

Das sogenannte Festgeld gehört zu den modernen Kapitalanlagen. Wie der Name bereits andeutet, besteht die wichtigste Eigenschaft des Festgeldes darin, dass der Anlagebetrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird. Dadurch hat das Kreditinstitut die optimale Möglichkeit, mit diesem Kapital zu wirtschaften und kann entsprechend hohe Zinssätze für den Anleger garantieren. Einziger Negativpunkt beim Festgeld ist die eingeschränkte Flexibilität. Der Anleger kann nur unter finanziellen Verlusten während der festgelegten Laufzeit der Kapitalanlage auf sein Geld zugreifen. Für Menschen, die unter Umständen auf ihre Ersparnisse angewiesen sind, ist das Festgeld daher weniger geeignet. Sie sollten zu einer flexibleren Kapitalanlage wie beispielsweise dem Tagesgeld greifen.

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Festverzinsliche Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere

Die festverzinslichen Wertpapiere gehören zu den besonders sicheren Kapitalanlagen. Wie der Name schon verrät, sind die Zinssätze hierbei von Anfang an eindeutig festgelegt, sodass der Anleger genau weiß, welchen Gewinn seine Kapitalanlage erwirtschaften wird. Dabei können festverzinsliche Wertpapiere in verschiedenen Formen ausgegeben werden, z. B. als Schuldverschreibung oder in bestimmten Formen einer Anleihe. Die Zinsen bei festverzinslichen Wertpapieren werden allerdings nur einmal pro Jahr ausgezahlt, sodass sich der Zinseszinseffekt bei dieser Anlageform kaum ausnutzen lässt.

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Folgeprämie

Folgeprämie

Die laufende oder Folgeprämie ist die Zahlung nach der Entrichtung der Erstprämie während einer Versicherungsperiode. Bei jährlicher Zahlungsweise sind Folgeprämien in der Regel innerhalb eines Monats nach Fälligkeit zu entrichten. Wird monatliche oder Quartalszahlung vereinbart, muss die Folgeprämie spätestens 14 Tage nach Fälligkeit entrichtet werden. Seit dem 01.01.2008 gilt, dass die Zahlungsfrist generell nur noch 14 Tage beträgt. Eine Ausnahme ist die Krankenversicherung, bei der zwei Monate veranschlagt sind.

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Folgeprämienverzug

Folgeprämienverzug

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer bei einem Folgeprämienverzug ein qualifiziertes Mahnschreiben an den säumigen Versicherten schicken. In diesem Mahnschreiben müssen folgende Punkte mindestens enthalten sein:

  • Höhe und Zusammensetzung der Prämienforderung
  • die Angabe der Zahlungsfrist (mindestens zwei Wochen)
  • eine Rechtsfolgenbelehrung (Beitragsfreistellung/Kündigungsrecht und Leistungsfreiheit) für den Fall, dass der säumige Kunde weiterhin nicht bezahlt.

Damit der Mahnbescheid seine Gültigkeit behält, muss er in Schriftform beim Versicherten vorliegen.

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Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung

In einer gemischten Lebensversicherung (Todes- und Erlebensfallzahlung) wird der Sparanteil über einen offenen Investmentfonds nach Kundenwunsch (z. B. Renten-, Immobilien- oder Aktienfonds) oder nach verlangter Anlageklasse (z. B. wachstums-, chancen- oder risikoorientiert) angelegt. Eine Garantie auf Verzinsung des angesparten Kapitals kann bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht gegeben werden, da der Kapitalzuwachs vom Kursverlauf an der Börse abhängig ist. Mittlerweile wurden auch sogenannte Garantieprodukte eingeführt, die ein Mindestniveau oder alternativ eine Ausschüttung der durch den Versicherten eingezahlten Beträge garantieren. Diese Garantie wirkt sich aber negativ auf die Rendite aus.

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Fondssparplan

Fondssparplan

Aktienfonds setzen grundsätzlich auf eine Diversifizierung des Risikos für den Anleger, indem sie das Anlagekapital auf eine ganze Reihe unterschiedliche Aktien aufteilen. Das Kapital der Anleger wird dabei zunächst im Fonds gesammelt und dann in die Wertpapiere investiert. Darüber hinaus besteht bei vielen Fonds die Möglichkeit, automatisch in regelmäßigen Abständen Anteile zu erwerben. Hierbei spricht man auch von einem Fondssparplan. Wer also festgelegte Beträge über einen längeren Zeitraum ansparen kann, ist mit einem Fondssparplan sehr gut beraten. Durch die Langfristigkeit reduzieren sich die Gebühren und Aufschläge oft sehr deutlich, sodass sich ein höherer Zinsgewinn erzielen lässt. Für Anleger, die ihr Kapital möglichst kurzfristig vermehren wollen, ist er allerdings eher ungeeignet.

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Freibetrag

Freibetrag

Das Steuersystem in Deutschland sieht für viele Steuerarten sogenannte Freibeträge vor. Dabei handelt es sich um Betragsgrenzen, bei deren Unterschreiten der Steuerpflichtige keine Steuern zu zahlen hat. Man möchte damit das soziale Gleichgewicht und die Gerechtigkeit fördern, sodass Menschen mit geringem Einkommen manche Steuerarten erst gar nicht bezahlen müssen. Einige Freibeträge lassen sich dagegen nur auf Antrag in Anspruch nehmen, zum Beispiel die Freistellung bei Kapitalerträgen. Hierzu muss ein spezieller Freistellungsauftrag beantragt und an das Kreditinstitut weitergegeben werden, damit dieses von den erwirtschaften Gewinnen der Kapitalanlage keine Steuern mehr abgeführt. Selbstverständlich gilt der Freistellungsauftrag auch nur bis zu einem gewissen Freibetrag.

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Freizügigkeit

Freizügigkeit

Unter diesem Begriff versteht man in der Versicherungsbranche eine besondere Vereinbarung zwischen Versicherer und Versichertem in der festgelegt ist, dass versicherte Sachen auch frei zwischen unterschiedlichen Orten bewegt werden dürfen, ohne dass jeweils eine veränderte Versicherungssumme vereinbart werden muss. Verabredungen dieser Art werden besonders häufig getroffen, wenn es sich bei dem Versicherungskunden um eine Firma mit einem Filialnetz handelt. Es ist möglich, für einzelne Risiken (z .B. Raub) oder Positionen (Waren) ohne und mit Prämienaufschlag jeweils separate Vereinbarungen zu treffen.

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