Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Immobilienfonds

Immobilienfonds

Ein Immobilienfonds ist eine besondere Form des Investmentfonds, bei dem das Anlegerkapital ausschließlich in Immobilienwerte investiert wird. Es gibt sowohl offene als auch geschlossene Immobilienfonds. Darüber hinaus existieren zahlreiche Spezialfonds, die das Kapital der Anleger beispielsweise ausschließlich in gewerbliche Immobilien oder unbebaute Grundstücke investieren. Geschlossene Immobilienfonds sind allerdings in den letzten Jahren etwas in Verruf geraten, da sie im Zuge der weltweiten Finanzkrisen oftmals in Schwierigkeiten gerieten. Der Grund: Viele Anleger wollten ihr Kapital frühzeitig abziehen. So mussten einige Fonds zunächst eingefroren werden und sind es heute noch, zumindest solange, bis sich die Situation wieder etwas entspannt hat.

Zugriffe - 4233
Indexzertifikat

Indexzertifikate

Ein Indexzertifikat ist ein strukturiertes Finanzprodukt, durch dessen Erwerb der Kapitalanleger das Recht erhält, am festgelegten Fälligkeitszeitpunkt eine bestimmte Kapitalsumme zu erhalten. Die Höhe dieser Kapitalsumme wird allerdings nicht bei Aufsetzen des Zertifikates festgelegt, sondern hängt vom zugrunde liegenden Basiswert ab. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Aktienindex handeln. Fällt dieser Index während der Laufzeit des Zertifikates, so erhält der Anleger weniger Kapital ausgezahlt, steigt der Index, bekommt er entsprechend mehr.

Zugriffe - 3818
Inflation

Inflation

Mit dem Begriff Inflation bezeichnet man die Entwertung beziehungsweise Wertverschlechterung des im Umlauf befindlichen Geldes über einen bestimmten Zeitraum. Das Grundprinzip ist dabei ganz einfach: Waren und Dienstleistungen werden stets teurer, die Löhne und Gehälter steigen allerdings nicht in gleichem Maße mit an. So ergibt es sich, dass der Bürger vergleichsweise weniger mit seinem Geld kaufen kann. Genau dabei handelt es sich um eine Inflation. Wird die Inflation zu stark, kann sie die gesamte Wirtschaft eines Landes in eine Schieflage bringen oder sogar ganz zerstören. Die Entstehung von schwarzen Märkten wird dadurch gefördert.

Zugriffe - 4499
Invaliditätsleistung

Invaliditätsleistung

In der privaten Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gehört die Invaliditätsleistung zu den  Hauptleistungen der Versicherungsunternehmen und wird erbracht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • dauerhafte Beeinträchtigung des Versicherten in seiner psychischen oder physischen Leistungsfähigkeit als direkte oder indirekte Folge eines Unfalls gemäß den Bedingungen aus dem Versicherungsvertrag,
  • innerhalb eines Jahres nach dem Unfall tritt eine Invalidität auf und
  • nach einem Unfall (innerhalb von 15 Monaten) stellt ein Arzt in Schriftform fest, dass eine Invalidität bedingt durch den Unfall entstanden ist und beim Versicherer geltend gemacht wird.

Die Unfallversicherung zahlt bei vollem oder teilweisem Verlust der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (s. Gliedertaxe).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel erst, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % festgestellt wird.

Hinweis
Durch den Umstand, dass ein Unfallversehrter durchaus auch innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen versterben kann, bezahlen die Versicherungsunternehmer die Invaliditätsleistung erst nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten. Der Versicherte hat in der Regel jedoch das Recht, die vereinbarte Unfall-Todesfall-Leistung in Form einer Vorschusszahlung zu erhalten.

Zugriffe - 5191
Invitatio-Modell

Invitatio-Modell

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 im Rahmen der Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, das bis dahin gültige Policenmodell (Vertragsunterlagen werden erst mit der Zusendung des Versicherungsscheins übersandt) aufzulösen und hat stattdessen das Antragsmodell (sämtliche Unterlagen müssen vor Vertragsschluss vorliegen) eingeführt. Um die Einfachheit der Versicherungsverkäufe dennoch zu gewährleisten, nutzen die Versicherungsunternehmen eine im BGB vorhandene Regelung, über die Versicherte über eine Belehrung und deren Bestätigung in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Bei dieser Vorgehensweise wird der Kundenwunsch in Form einer unverbindlichen Anfrage (kein Antrag) gewertet. Erst auf diese unverbindliche Anfrage hin versenden Versicherungsunternehmen ein Angebot (Antrag), das ausführliche Informationen wie z. B. Bedingungen und Rechte enthält, an den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer muss dieses Angebot in der Regel schriftlich und ausdrücklich annehmen. Dass vor dem Abschluss des Vertrags (Annahme durch Versicherungsnehmer) kein Versicherungsschutz besteht, ist ein Risiko, das zu Problemen führen kann.

Zugriffe - 4483

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite