Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Die Deutschen gehören zu den am besten versicherten Bürgern, wenn man einen weltweiten Vergleich durchführt. Diese Tatsache ist allerdings nur begrenzt positiv zu sehen, denn neben diversen sinnvollen Versicherungsarten gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, die von Experten und Verbraucherschützern als nur begrenzt sinnvoll bzw. zum Teil sogar als überflüssig bezeichnet wird. Leider finden Verbraucher gerade zu diesen zum Teil unsinnigen Versicherungen kaum Informationen. Dies liegt natürlich daran, dass vor allem im Internet insbesondere solche Infos zu finden sind, die verschiedene Versicherungen als sinnvoll anpreisen. Daher soll im Folgenden explizit ausschließlich auf Versicherungen eingegangen werden, die für zahlreiche Verbraucher nicht empfehlenswert sind, da sie aus verschiedenen Gründen oftmals überflüssig sind. Daher wird auf die folgenden Versicherungsarten im Detail eingegangen:

  • Reisegepäckversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Brillenversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Versicherung gegen häusliche Notfälle
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Handy- und/oder PC-Versicherung

Reisegepäckversicherung: Schutz besteht nur eingeschränkt

Die folgenden Versicherungsarten, die häufig als überflüssig zu betrachten sind, werden in der Form zum Teil auch vom BdV (Bund der Versicherten) als nicht empfehlenswert betrachtet. Die erste Versicherung in dieser Rubrik ist die sogenannte Reisegepäckversicherung. Diese Versicherung hat in erster Linie die Aufgabe, Schäden am oder den Diebstahl von Reisegepäck abzusichern, im Schadensfall also den Wiederbeschaffungswert der Gepäckstücke nebst Inhalt zu erstatten. Bei zahlreichen Urlaubsreisen und Buchungen wird eine derartige Reisegepäckversicherung zwar automatisch mit angeboten, jedoch halten viele Experten und auch der BdV diese Versicherung für wenig empfehlenswert.

Der Grund dafür, dass die Reisegepäckversicherung durchaus als überflüssige Versicherungen gilt, ist zum einen, dass ein Schaden in der Praxis oftmals nicht reguliert wird. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn das Reisegepäck gestohlen wird. Die meisten Versicherer gehen in dem Zusammenhang nämlich davon aus, dass ein Diebstahl des Reisegepäcks nur dann möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer das Gepäckstück zumindest für einige Sekunden aus den Augen gelassen hat. Ist dies jedoch der Fall, handelt es sich dabei bereits um eine die Vertragsbedingungen verletzende Unachtsamkeit, sodass oftmals keine Kostenerstattung stattfindet. Dabei ist diese Einrede der Unachtsamkeit durchaus praxisfremd, denn natürlich wird man beispielsweise auf einem Flughafen oder Bahnhof sein Gepäck nicht jede Sekunde im Blick haben.

Ein anderer Grund, warum die Reisegepäckversicherung nicht zu den empfehlenswerten Versicherungen gehört, ist die Tatsache, dass eventuelle Schäden häufig schon durch eine andere Versicherung abgedeckt sind. Dabei handelt es sich nicht um eine Versicherung seitens des Verbrauchers, sondern um die Transportversicherung des jeweiligen Logistikunternehmens. In aller Regel soll die Reisegepäckversicherung nämlich während einer Geschäfts- oder Urlaubsreise greifen, die nicht immer mit dem Auto, sondern oftmals mit einem der folgenden Verkehrsmittel stattfindet:

  • Flugzeug
  • Schiff
  • Bahn
  • Bus

Bei all diesen Fortbewegungsmitteln ist ein Drittanbieter (Spediteur, Reederei oder Fluggesellschaft) auch für den Transport der Gepäckstücke verantwortlich. Sollte also beispielsweise ein Koffer beim Verladen ins Flugzeug beschädigt werden oder abhandenkommen, so kommt die Versicherung der Fluggesellschaft bzw. Airline für den Schaden auf. In diesem Fall wäre die Reisegepäckversicherung des Kunden also schlichtweg überflüssig, da der Schaden ohnehin vom jeweiligen Transporteur des Gepäckstücks reguliert wird.

Was gegen die Reisegepäckversicherung spricht:

  • öfter keine Leistung bei Diebstahl des Gepäcks
  • häufig ist Schaden durch andere Versicherung bereits abgedeckt
  • vergleichsweise geringes Schadenspotenzial (Gegenwert von Gepäck+Inhalt)

Insassenunfallversicherung: Absicherungspotenzial eher gering

Zu den Versicherungen, an die Verbraucher oftmals zuerst denken, wenn es um überflüssige Versicherungsarten geht, gehört auch nach Einschätzung des BdV die Insassenunfallversicherung. Es handelt sich dabei um eine durchaus weitverbreitete Variante der Autoversicherung, die in Deutschland aktuell von über drei Millionen Verbrauchern genutzt wird. Dennoch sind sich die Experten darüber einig, dass es sich um eine Versicherung handelt, die in die Kategorie nicht sinnvoll bzw. überflüssig einzuordnen ist. Die wesentliche Aufgabe der Insassenunfallversicherung besteht darin, einen Schaden zu ersetzen, den Personen während eines Unfalls mit dem Auto an ihrer Gesundheit erleiden. Es handelt sich bei der Insassenunfallversicherung also um eine sehr spezielle Unfallversicherung, die ausschließlich für Insassen eines motorisierten Fahrzeuges im Schadensfall gilt.

Der Hauptgrund, warum die Insassenunfallversicherung nicht empfehlenswert ist, besteht vor allem darin, dass die abzusichernden Risiken häufig bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Dabei handelt es sich in erster Linie um die folgenden Versicherungen:

Wenn mit einem Auto ein Unfall geschieht, dann gibt es bezüglich der Schuld nur drei Möglichkeiten. Entweder der Fahrer ist der Unfallverursacher oder der entsprechende andere Beteiligte hat den Unfall verschuldet. Mitunter kann die Schuld natürlich auch in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt werden. An dieser möglichen Verschuldung wird bereits deutlich, dass eventuelle Schäden häufig durch andere Versicherungen als die Insassenunfallversicherung bereits abgedeckt sind. Sollte beispielsweise der Unfallgegner der Schadensverursacher sein, so würde dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für sämtliche aus dem Unfall resultierende Folgen geradestehen. In einem solchen Fall wäre die Insassenunfallversicherung also bereits überflüssig, da der Schaden bereits anderweitig reguliert wird. Natürlich gehören dazu nicht nur Sachschäden am Fahrzeug, sondern eben auch Gesundheitsschäden, die aus einer Verletzung der Insassen des geschädigten Fahrzeuges entstehen.

Sollte nicht der am Unfall „fremde“ Beteiligte der Verursacher sein, sondern der Fahrer des Fahrzeuges selbst, greift in diesem Fall für jeden Insassen und auch den Fahrer eine private Unfallversicherung, falls diese vorhanden ist. Allerdings ist zu beachten, dass natürlich jeder einzelne Insasse seine eigene private Unfallversicherung haben muss. Sollte sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignen, kommt sogar die gesetzliche Unfallversicherung für die Schadensregulierung infrage. Auch in diesen Fällen wäre die Insassenunfallversicherung demnach überflüssig.

Die einzige Situation, in der eine Insassenunfallversicherung also sinnvoll sein kann, besteht darin, dass ein Autounfall nicht von einem anderen Beteiligten, sondern vom Fahrer selbst verursacht wurde. Darüber hinaus „dürften“ die jeweiligen Insassen keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben und auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig sein. Statistisch betrachtet betrifft dies nicht einmal in 30 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden, sodass der Sinn und Zweck der Insassenunfallversicherung sehr kritisch betrachtet werden muss.

Was gegen die Insassenunfallversicherung spricht:

  • meistens sind Risiken schon über eine andere Versicherung abgesichert
  • alle Plätze im Auto müssten separat versichert werden

Brillenversicherung: Oftmals wird nur ein Teil erstattet

Eine weitere Versicherung, die auch vom BdV als nicht empfehlenswert eingestuft wird, ist die sogenannte Brillenversicherung. Die Hauptaufgabe der Brillenversicherung besteht darin, den Schaden an einer Brille zu ersetzen, der sich beispielsweise durch ein gebrochenes Glas oder eine anderweitig beschädigte Brille ergibt. Auch wenn vor allem Optiker diesen Schutz oft empfehlen, ist auch diese Versicherung eher kritisch zu betrachten.

Der Hauptkritikpunkt an der Brillenversicherung besteht darin, dass je nach gewähltem Tarif in aller Regel fast nie die kompletten Kosten erstattet werden. Meistens gibt es bestimmte Höchstbeträge, die sich in aller Regel auf wenige Hundert Euro im Jahr beschränken. Insbesondere bei etwas hochwertigeren Brillen, bei denen es sich nicht nur um sogenannte Kassenmodelle handelt, würde die Brillenversicherung daher nur einen teilweise kleineren Anteil des Schadens regulieren. Auf der anderen Seite ist die Brillenversicherung aber auch dann wenig sinnvoll, wenn der Kunde ohnehin eine relativ preiswerte Brille nutzt, deren Ersatz vielleicht nur zwischen 50 und 150 Euro kosten würde. In dem Zusammenhang ist es teilweise auch das in solchen Fällen schlechte Preis-Leistungs-Verhältnis, weshalb die Brillenversicherung auch nach Ansicht des BdV wenig empfehlenswert ist.

Was gegen die Brillenversicherung spricht:

  • Gesamtkosten für neue Brille werden selten erstattet
  • meistens Höchstbeträge von wenigen Hundert Euro
  • kostengünstige Modelle können aus eigener Tasche bezahlt werden
  • für hochwertigere Brillen reicht Absicherung selten aus

Sterbegeldversicherung: Lieber monatlich Geld zurücklegen

Eine relativ emotionale Versicherung ist die sogenannte Sterbegeldversicherung, bei der es sich um eine Art kleine Lebensversicherung handelt. Zahlreiche Verbraucher nutzen diese Versicherung, damit die Angehörigen später im eigenen Todesfall nicht mit den anfallenden Beerdigungskosten belastet werden. Dieser Gedanke ist sicherlich sinnvoll und lobenswert, allerdings ist die Sterbegeldversicherung dennoch in die Gruppe der Versicherung einzuordnen, die als wenig bis gar nicht empfehlenswert gelten müssen. Die Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung besteht vereinfacht dargestellt darin, an einen Begünstigten die Versicherungssumme X auszuzahlen, falls der Versicherungsnehmer sterben sollte. Mit diesem Betrag werden dann in aller Regel die Beerdigungskosten - zumindest teilweise - gedeckt.

Dass die Sterbegeldversicherung nicht empfehlenswert ist, liegt in erster Linie daran, dass sie meistens ein sehr schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis beinhaltet. Dies resultiert daraus, dass der Verbraucher in vielen Fällen während der langen Laufzeit einer solchen Versicherung mehr Geld einzahlt, als der Begünstigte später im Versicherungsfall überhaupt ausgezahlt bekommt. Dass dies keineswegs selten ist, zeigt das folgende Beispiel:

  • Sterbegeldversicherung: 6.500 Euro (Versicherungssumme)
  • Alter des Versicherten bei Abschluss: 25 Jahre
  • Alter im Todesfall: 70 Jahre
  • Laufzeit der Versicherung: 45 Jahre
  • monatlicher Beitrag: 15 Euro
  • Gesamtbeitrag für 45 Jahre: 8.100 Euro

An diesem realistischen Rechenbeispiel wird deutlich, dass der Versicherungsnehmer während der gesamten Laufzeit 1.600 Euro mehr in die Versicherung eingezahlt hat, als die jeweiligen Angehörigen später ausgezahlt bekommen, um die Beerdigungskosten zu decken. In diesem Fall und zahlreichen anderen Praxisfällen wäre es schlichtweg günstiger gewesen, jeden Monat etwas Geld beiseite zulegen und auf einem verzinslichen Anlagekonto zu deponieren.

Was gegen die Sterbegeldversicherung spricht:

  • schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • oft höhere Einzahlungen als Auszahlungssumme

Hartz IV: Sterbegeldversicherung ist Schonvermögen

Eine Sterbegeldversicherung kann in wenigen Fällen allerdings auch sinnvoll sein. Das ist in erster Linie der Fall, wenn es um eine Absicherung für Hinterbliebene - hier zum Bezahlen der Beerdigungskosten - geht, die Hartz IV-sicher ist. Das durch die Sterbegeldversicherung vorhandenen "Vermögen" gehört laut mehrerer Gerichtsurteile zum Schonvermögen und darf somit bei Hartz IV-Empfängern nicht angegriffen werden.

Glasbruchversicherung nur für wenige Eigentümer und Mieter sinnvoll

Zu den auf breiter Front nicht empfehlenswerten Versicherungen gehört auch die sogenannte Glasbruchversicherung. Diese Versicherung wird von vielen Verbrauchern heutzutage als zusätzliches Element im Zuge einer Hausratversicherung abgeschlossen. Wie der Name bereits sagt, hat die Glasbruchversicherung die wesentliche Aufgabe, solche Schäden am Hausrat zu ersetzen, die sich an Glaselementen ereignen. Wird die Glasbruchversicherung in eine Hausratversicherung integriert, so steigt der Gesamtbeitrag der Hausratversicherung nicht selten zwischen fünf und 15 Prozent. Dabei reicht der Schutz der Hausratversicherung in den meisten Fällen vollständig aus, sodass gar keine separate Glasbruchversicherung mit einbezogen werden müsste.

Experten und auch der BdV sind sich darüber einig, dass eine Glasbruchversicherung nur in wenigen Fällen eine Berechtigung hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, falls sich in der Wohnung bzw. im Haus eine relativ teure und hochwertige Spezialverglasung befindet oder falls der Mieter oder der Wohnungseigentümer über einen Wintergarten verfügt. In nahezu allen anderen Fällen ist es für den Verbraucher deutlich günstiger, den Schaden an der jeweiligen Fensterscheibe selbst zu übernehmen. Darüber hinaus sichert die Glasbruchversicherung keineswegs Schäden an jedem Glas ab, welches im Hausrat vorhanden ist. So sind beispielsweise in aller Regel Aquarien oder auch Glasvitrinen vom Versicherungsschutz ausgenommen, sodass nur ganz bestimmte Sachwerte aus Glas überhaupt versicherbar sind. Das Gesamtfazit besteht bei der Glasbruchversicherung demzufolge darin, dass diese Versicherung in den meisten Fällen überflüssig ist, zumal ein eventueller Schaden den jeweiligen Mieter bzw. Eigentümer keineswegs in den Ruin treiben würde.

Was gegen die Glasbruchversicherung spricht:

  • nur bei hochwertiger und teurer Spezialverglasung in der Wohnung sinnvoll
  • viele Glaselemente (Aquarien etc.) oft nicht abgesichert
  • meistens reicht normale Hausratversicherung aus
  • Schadenssumme oftmals relativ gering

Versicherung gegen häusliche Notfälle: Modern, aber oft unsinnig

Eine relativ neue Versicherungsvariante, die in Deutschland noch nicht allzu lange angeboten wird, ist die sogenannte „Versicherung gegen häusliche Notfälle“. Was sich zunächst nach schlimmen Ereignissen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall anhört, hat einen ganz anderen Versicherungscharakter. Abgesichert werden über derartige Versicherungen gegen häusliche Notfälle nämlich beispielsweise die folgenden Situationen und der daraus resultierende finanzielle Schaden:

  • Verbraucher sperrt sich in seiner Wohnung bzw. einem Haus aus, sodass ein Schlüsseldienst benötigt wird
  • Heizung fällt aus
  • Toilette ist verstopft

Diese und andere Situationen sind es in den meisten Fällen, die durch eine Versicherung gegen häusliche Notfälle abgesichert werden.

Der Hauptgrund dafür, dass diese Versicherung eher als überflüssig anzusehen ist, ist die Tatsache, dass zahlreiche dieser im Haushalt entstehenden Schäden durch den Vermieter reguliert werden müssen. Ist beispielsweise die Toilette verstopft oder fällt die Heizung aus, so muss der Vermieter schnellstmöglich dafür sorgen, dass dieser Schaden behoben wird. Auf den Mieter kommen in diesem Fall also überhaupt keine finanziellen Folgen zu. Aber selbst dann, wenn der Hauseigentümer oder der Wohnungsinhaber selbst von einem derartigen Schaden betroffen ist, ist die Versicherung gegen häusliche Notfälle wenig sinnvoll. So kostet beispielsweise die Beseitigung einer Verstopfung in Toilette bzw. Abfluss oder die Reparatur der Heizung selten mehr als einige Hundert Euro, sodass der Schaden problemlos von der entsprechenden Person selbst getragen werden kann. Der regelmäßige Versicherungsbeitrag steht in dem Zusammenhang demnach in einem eher schlechten Verhältnis zu den möglichen Schadenssummen.

Was gegen die Versicherung für häusliche Notfälle spricht:

  • Vermieter ist oft für Beseitigung des Schadens verantwortlich
  • meistens eher geringe Schadenssummen
  • schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis

Krankenhaustagegeldversicherung: kaum nennenswerte Leistungen

Eine Versicherungsart, die in den Bereich der Krankenzusatzversicherungen gehört und häufig als günstige Alternative zu Krankentagegeldversicherung angepriesen wird, ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese darf keineswegs mit der zuvor erwähnten Krankentagegeldversicherung verwechselt werden. Die Leistung der Krankenhaustagegeldversicherung besteht nämlich ausschließlich darin, einen mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Betrag X pro Tag eines stationären Aufenthaltes, der aus medizinischen Gründen erforderlich ist, zu zahlen. Meistens handelt es sich dabei um Beträge zwischen 20 und 50 Euro am Tag. Da die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus in Deutschland allerdings schon seit Jahren bei unter einer Woche liegt, würde selbst bei einer großzügigen Versicherungssumme lediglich ein Gesamtbetrag von unter 500 Euro gezahlt werden.

Unter anderem deshalb handelt es sich bei der Krankenhaustagegeldversicherung eher um eine Art Schmerzensgeld-Zahlung für den Krankenhausaufenthalt als solches. Jedoch kann eher nicht von einer wirklich sinnvollen und vor allem absolut nicht von einer notwendigen Versicherung gesprochen werden. Stattdessen ist es auch in diesem Fall empfehlenswert, dass der Verbraucher einfach für derartige unvorhergesehene Fälle wie einen Krankenhausaufenthalt regelmäßig etwas Geld zur Seite legt. Dies ist aber auch nur dann notwendig, wenn der Aufenthalt mit einem besonderen Luxus verbunden sein soll, wie zum Beispiel mit einer Chefarztbehandlung oder einem Ein- bzw. Zweibettzimmer.

Faktisch nicht verständlich ist zudem, dass die Krankenhaustagegeldversicherung vor allem Freiberuflern und Selbstständigen als günstige Alternative zur Krankentagegeldversicherung angeboten wird. Sollte durch den Krankenhausaufenthalt nämlich tatsächlich ein Verdienstausfall entstehen (was natürlich in aller Regel der Fall sein wird), ist die aus der Krankenhaustagegeldversicherung resultierende Leistung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. In einem solchen Fall ist es ausschließlich die private Krankentagegeldversicherung, die dazu in der Lage ist, den eingetretenen Einkommensausfall zumindest zu einem größeren Teil zu kompensieren.

Was gegen die Krankenhaustagegeldversicherung spricht:

  • oft kein echter Bedarf vorhanden
  • nur geringe Auszahlungen
  • kann Einkommenverlust bei Selbstständigen nicht ersetzen
  • schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis

Handy- und/oder PC-Versicherung: häufige Schäden oft nicht abgesichert

Zu den Versicherungsarten, die zwar in den letzten Jahren deutlich an Präsenz gewonnen haben, die aber dennoch von zahlreichen Experten als überflüssig eingestuft werden, gehören unter anderem auch sogenannte Handy- bzw. Smartphone- und PC-Versicherungen. Diese Versicherungen haben in erster Linie die Aufgabe, Schäden am Handy, am PC oder sonstigen technischen Geräten abzudecken, die beispielsweise aus einem Diebstahl oder einer Beschädigung bzw. Zerstörung des jeweils versicherten Gegenstandes resultieren.

Dass Versicherungen diese Art von den weitaus meisten Fachleuten als nicht sinnvoll angesehen werden, hat im Wesentlichen dem Grund, dass in der Regel nur ein verhältnismäßig kleiner Schaden entstehen kann. Sowohl beim Smartphone als auch beim PC oder einem sonstigen mobilen Endgerät geht es in aller Regel um Schadenssummen von durchschnittlich maximal 1.000 Euro. Dabei muss es sich dann schon um einen Totalschaden handeln, während in der Praxis häufig deutlich kostengünstigere Reparaturen möglich sind. Schon allein aus diesem Grund, also wegen des recht geringen Schadenspotenzials, sind Handy- und PC-Versicherungen kritisch zu bewerten.

Es kommt jedoch noch ein anderer Aspekt hinzu, nämlich die Tatsache, dass die gängigsten Schadensursachen oft gar nicht abgesichert sind. So ist es beim PC beispielsweise ein häufig ein Bedienungsfehler, der die Software oder teilweise sogar die Hardware zerstört. Jedoch sind derartige Anwenderfehler häufig gar nicht versichert. Gleiches gilt zum Beispiel für das Smartphone, falls dieses herunterfällt und beschädigt bzw. zerstört wird. Es geht also in der Praxis keine wirklich schlagenden Argumente, die für den Abschluss einer derartigen Handy- bzw. PC-Versicherung im privaten Bereich sprechen.

Was gegen Handy- und PC-Versicherungen spricht:

  • Schaden meistens relativ gering
  • oftmals preisgünstige Reparatur möglich
  • viele häufige Schadensursachen nicht versicherbar
  • schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis

Fazit zu überflüssigen Versicherungsarten

Wie die vorherige Erläuterung zeigt, gibt es eine Reihe von Versicherungen, die selbst vom BdV als nicht empfehlenswert eingestuft werden. Daher sollte sich jeder Verbraucher selbst kritisch hinterfragen und im Detail genau prüfen, ob eine derartige Versicherung sinnvoll ist. In vielen Fällen kommt man auch sehr gut ohne eine der angesprochenen Versicherungen aus, weil die eventuelle Schadenssumme schlichtweg so gering ist, dass die Kosten auch bequem aus der eigenen Tasche getragen werden können.

Andererseits ist es allerdings extrem wichtig, sich nicht generell gegen Versicherungen zu wehren. Denn es gibt eine Reihe von sehr empfehlenswerten und notwendigen Versicherungen, auf die wir unter "wichtige Versicherungen" näher eingehen.

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