Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Bei der Unfallversicherung muss zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung, einem Zweig der Sozialversicherung, und der privaten Unfallversicherung unterschieden werden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Fall eines Arbeitsunfalls, die private Unfallversicherung rund um die Uhr. Immer wieder landen Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor Gericht. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung übersteigen die der Erwerbsminderungsrente erheblich. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, entscheidet sich für eine private Unfallversicherung.

Ein Unfall kann das Leben verändern

Wir lesen täglich in den Medien von schweren Unfällen, gehen aber automatisch davon aus, dass es immer die anderen trifft. Invalidität kann unabsehbare Folgen haben. Der Verlust der Arbeitsfähigkeit bedeutet nicht automatisch den Bezug der Erwerbsminderungsrente, der soziale Abstieg ist vorprogrammiert. Nicht umsonst gilt die private Unfallversicherung als Absicherung der Arbeitskraft. Verbraucherschützer räumen dieser Absicherung, gerade wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht infrage kommt, eine hohe Priorität ein. Tatsache ist: Ein Unfall kann existenzbedrohend sein.

Die wichtigste Zielgruppe: Kinder

Die Kinderunfallversicherung wird in ihrer Bedeutung massiv unterschätzt: Wenn ein Kind einen schweren Unfall mit Invaliditätsfolge erleidet, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht jeden Beruf ergreifen, möglicherweise sogar kaum arbeiten können. Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung für die Zeit des Schulbesuches oder des Kindergartens sowie für die Wegstrecken dorthin und von dort nach Hause abgesichert. Die auf dieser Basis gezahlte lebenslange Rente für ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr beträgt bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent 425,75 Euro, bei einer Invalidität von 60 Prozent 255,45 Euro – das ist als lebenslange Leistung, aufgestockt um Hartz IV-Zahlungen, kaum ausreichend. Vor dem Hintergrund, dass ein Kind möglicherweise ein Leben lang auf eine Unfallrente angewiesen ist, geht es nicht darum, die billigste Variante, sondern die höchstmögliche Absicherung zu wählen. Wie diese aussehen kann, beschreiben wir an anderer Stelle.

Für Erwerbstätige die Vollkasko zur Sicherung des Lebensstandards

Hinsichtlich der Wahl der geeigneten Versicherungssumme für eine Grundinvaliditätssumme gibt es mehrere Beratungsansätze:

  • die Empfehlung, das Zehnfache der jährlichen Lebenshaltungskosten zu vereinbaren
  • eine altersabhängige Multiplikation des Brutto-Jahreseinkommens; dabei verringert sich die Versicherungsleistung mit zunehmendem Alter. Beispiel: Während ein 20jähriger Versicherungsnehmer das Fünffache seines jährlichen Bruttoeinkommens ansetzen sollte, genügt bei einem 50jährigen der dreifache Wert.

Die Leistungen aus einer Unfallversicherung basieren nicht nur auf einer Kapitalleistung, sondern können auch als Unfallrente bezogen werden. Die Versicherungssumme der Kapitalleistung wird in der Regel progressiv abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Leistung mit der Höhe des Invaliditätsgrades ansteigt. Beläuft sich die Versicherungssumme auf 100.000 Euro und die Progression auf 500 Prozent, erhält der Versicherungsnehmer bei Vollinvalidität eine Kapitalzahlung in Höhe von 500.000 Euro. Die Höhe der Unfallrente kann ebenfalls frei gewählt werden, ein Leistungsanspruch besteht ab einem Invaliditätsgrad von 51 Prozent. Die Zahlung erfolgt lebenslang.

Folgende Leistungen können im Rahmen einer Unfallversicherung abgesichert werden:

  • Kapitalleistung
  • Unfallrente
  • Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
  • Unfallkrankentagegeld
  • Todesfallzahlung
  • Übergangsleistung

Eine sinnvolle Vertragsgestaltung

Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient 50.000 Euro im Jahr. Es bietet sich in diesem Fall an, eine maximale Absicherung durch die Kapitalzahlung von 150.000 Euro zu vereinbaren und eine zusätzliche Rentenleistung von 1.000 Euro monatlich. Bei Vollinvalidität wird häufig ein Umbau der Wohnung oder eine Sonderanfertigung für das Auto nötig. Die Höhe der Rentenleistung sollte allerdings mit dem Anspruch aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abgestimmt sein. Die Berufsgenossenschaft spielt hierbei keine Rolle, da sich Unfälle als „ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis" (aus: § 1 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB), nicht ankündigen und doppelt so oft in der Freizeit passieren wie im Beruf. Da bis zur Feststellung des endgültigen Invaliditätsgrades durchaus mehrere Wochen vergehen können, ist eine Todesfallabsicherung ebenfalls sinnvoll. Diese wird als Vorauszahlung auf die Invaliditätsleistung vorabgezahlt, da im schlimmsten Fall der Versicherte sterben würde und diese Leistung auf jeden Fall erbracht werden müsste.
Auf das Unfallkrankenhaustagegeld kann ebenso wie auf das Unfallkrankentagegeld durchaus verzichtet werden. Der Verdienstausfall sollte eher über eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden, die auch eine Leistung bei organischen Erkrankungen einschließt.

Gute Versicherer, und das schließt auch preisgünstige Unfallversicherungen mit ein, bieten inzwischen zahlreiche Deckungserweiterungen. Dazu zählen

  • Vergiftungen
  • Strahlenschäden
  • Spätfolgen von Zeckenbissen

Dabei handelt es sich nicht um klassische Unfälle im Sinne der Definition, aber auch nicht um organische Erkrankungen. Diese Einschlüsse bedingen keine zusätzliche Prämie, sondern sind bei guten Versicherungen beitragsfrei eingeschlossen.

Die Prämienkalkulation

Die Prämie der Unfallversicherung unterscheidet beim Eintrittsalter lediglich zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren. Grundlage bilden für die Kapitalleistung die Höhe der Versicherungssumme und die Progression. Der Beitrag für die Rente basiert auf der Rentenhöhe, die Todesfallleistung auf der dafür vereinbarten Summe. Die Tagegelder können, wie bereits erwähnt,  vernachlässigt werden. Dies gilt auch für die Übergangsleistung: Die Todesfallleistung ist hier die bessere Lösung. Der Sinn einer Unfallversicherung für Senioren bleibt ebenfalls fraglich, da kein Ausfall der Rentenzahlung abgesichert werden muss.

 

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