Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Order

Begriff Definition
Order

Order

In der Finanzwelt bezeichnet man mit dem Begriff Order die Möglichkeit, einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einen Dritten zu erteilen. Sie kommt insbesondere beim Handel mit Wertpapieren zum Einsatz. Hierbei ist es so, dass der Anleger in der Regel nicht selbst Wertpapiere erwerben kann, sondern dies durch einen Dritten - z. B. einen Börsenmakler - durchführen lassen muss. Aus diesem Grund erteilt er seinem Händler eine Order, damit dieser für ihn das entsprechende Wertpapier erwirbt oder auch verkauft. Zu den individuellen Eigenschaften einer Order gehört auch, dass sie sich in den meisten Fällen limitieren lässt. So kann der Anleger beispielsweise bestimmte Preisgrenzen oder auch Zeiträume vorgeben, bei deren Über- oder Unterschreiten die Order nicht ausgeführt wird.

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