Pensionskasse
Begriff | Definition |
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Pensionskasse | PensionskasseBei der Pensionskasse handelt es sich um eine betriebliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. In der Regel führt man derartige Einrichtungen in der Rechtsform des VVaG und kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar von der Gewerbe- und Körperschaftssteuerpflicht befreit sein. Anders als die Unterstützungskasse gewährt die Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen, die aus einer betrieblichen Altersversorgung stammen. Bei inländischen Pensionskassen unterhalten die Versicherungsaufsicht für Finanzdienstleistungen und/oder die Länderaufsichtsbehörde die Kontrolle darüber, ob die Kapitalanlage und Rechnungslegungsvorschriften aus dem VAG eingehalten werden. Pensionskassen werden durch die Zuwendung (Beitragsleistungen) der Arbeitgeber und selbst erwirtschaftete Erträge finanziert. Im Rahmen der Gehalts- und Entgeltumwandlung kann die Pensionskasse während der Ansparphase sowohl sozialabgaben- als auch steuerfrei genutzt werden.
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