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Claims-Made-Prinzip

Begriff Definition
Claims-Made-Prinzip

Claims-Made-Prinzip

Dieses Prinzip spielt für im anglo-amerikanischen Raum gültige Haftpflichtversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen von Unternehmen eine Rolle, die international tätig sind. Dabei wird das Versicherungsunternehmen erst dann leistungspflichtig, wenn gegen ein Mitglied der firmeninternen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführung) Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Die bloße Pflichtverletzung spielt dabei keine Rolle. Das bedeutet für die Praxis, dass schädigende Handlungen, die zwar während der Dauer des versicherten Zeitraums begangen, jedoch erst geltend gemacht wurden, nachdem die Versicherung bereits gekündigt war, nicht unter den Versicherungsschutz fallen.

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