Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Die Hausratversicherung ist eine der sinnvollsten Versicherungen. Sie springt ein, wenn Sie Ihr Hab und Gut verlieren, zum Beispiel Möbel, Fernseher, Computer und Schmuck in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Die eigene Wohnungseinrichtung, Elektronik und Wertgegenstände ganz oder teilweise zu verlieren, schmerzt finanziell. Deshalb empfehlen wir, diese vergleichsweise günstige Versicherung abzuschließen.

Die erste große Besonderheit: Eine Hausratversicherung ersetzt nicht den Zeitwert, sondern den Wiederbeschaffungswert. Selbst wenn Ihr Wohnzimmersofa 40 Jahre alt ist, stinkt und nur noch von den Fettflecken zusammengehalten wird, bekommen Sie das Geld für ein neues Wohnzimmersofa.

Die zweite große Besonderheit: Die Hausrat springt auch dann ein, wenn jemand anderes die Schuld am Schaden trägt, ihn aber nicht ersetzen kann. Zum Beispiel wenn der Nachbar aus der Wohnung über Ihnen einen Rohrbruch verursacht, aber nicht ausreichend gegen diesen Schadensfall versichert ist. Ohne eigene Hausratversicherung hätten Sie zwar einen Anspruch gegenüber Ihrem Nachbarn, dass er ihr nasses Heimkinosystem ersetzt - aber was hilft Ihnen dieser Anspruch, wenn bei beim Nachbarn kein Geld zu holen ist?

Was ist in der Hausratversicherung eingeschlossen?

Kurz: Sie umfasst alles, was sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Dazu zählt der Inhalt der Gefriertruhe ebenso wie der Fernseher oder die Kleidung im Schrank. Die Hausratversicherung leistet grundsätzlich zum Neu- und nicht zum Zeitwert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruch/Diebstahl/Raub
  • Überspannungsschäden
  • Elementarschäden (als beitragserhöhende Zusatzdeckung)

entstehen.

Feuer

Unter Feuer versteht die Assekuranz ein offenes Feuer. Sengschäden werden erst seit kurzer Zeit von einigen Anbietern mitversichert.

Leitungswasser

Leitungswasserschäden entstehen „aus einem ordnungswidrigen Austritt“ von Leitungswasser, beispielsweise durch einen geplatzten Schlauch an der Waschmaschine. Wasserbetten oder große Aquarien können eine Prämienerhöhung bewirken.

Sturm- und Hagelschaden

Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Starkregen hervorgerufen werden, werden generell erst ab Windstärke acht reguliert.

Einbruch/Diebstahl/Raub

Hierfür wird vorausgesetzt, dass Tür oder Fenster aufgebrochen wurden. Schäden durch „Einschleichen“ sind nicht versichert, beispielsweise wenn das Fenster in Kippstellung oder vollständig geöffnet war. Fahrraddiebstahl wird in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes zur Versicherungssumme angeboten. Dieser Prozentsatz kann für eine Mehrprämie erhöht werden.

Überspannungsschaden

Zu den Überspannungsschäden zählen beispielsweise kaputte Router oder Fernseher infolge eines Gewitters.

Elementarschaden

Elementarschäden werden durch Hochwasser, Lawinen oder Schlammlawinen, aber auch durch Starkregen mit hochgedrückten Wasserdeckeln im Keller hervorgerufen.

Es sind nicht nur diejenigen Schäden versichert, die unmittelbar durch das Schadensereignis verursacht wurden, sondern auch eine Reihe von Folgekosten. Dazu gehören beispielsweise Bewachungs-, Aufräum- oder Unterbringungskosten.

Die Ermittlung der Versicherungssumme

Versicherungsnehmer sind mit einer pauschalen Quadratmeterermittlung in der Regel optimal geschützt. Die Assekuranzen legen hier einen Versicherungswert von 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zugrunde. Bei einer Größe von 70 Quadratmetern beläuft sich die Versicherungssumme also auf 42.000 Euro. Damit entfällt auch das Risiko der Unterversicherung. Nur wenn der Wert des Hausrates diese Summe signifikant über- oder unterschreitet, ist eine individuelle Ermittlung angeraten.
Die Hausratpolice schließt automatisch eine Zusatzversicherung für Wertsachen, Bilder, Schmuck, Wertpapier oder Gobelins in einem bestimmten Prozentsatz mit ein. Dieser liegt in der Regel bei zehn Prozent. Verfügt der Versicherungsnehmer über Wertgegenstände, die im Wiederbeschaffungswert die Grundabsicherung übersteigen, kann dieser Prozentsatz erhöht werden.

Die Unterversicherung

Man spricht von Unterversicherung, wenn der tatsächliche Wert des Hausrates die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Was passiert bei der Unterversicherung? Angenommen, der Wert des Hausrats beträgt 50.000 Euro, die Versicherungssumme beträgt aber nur 40.000 Euro. Bei einem Totalverlust bekäme der Versicherungsnehmer noch nicht einmal 40.000 Euro ersetzt. Die Formel für den Schadensersatz lautet: Entschädigung = (Schadenshöhe * Versicherungssumme) / Versicherungswert. In diesem Fall beträgt die Entschädigung nur 32.000 Euro bei einem Totalschaden. Die Quadratmeterpauschale geht auch mit einem Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherers einher. Der Versicherungsnehmer erhält dann immer den Schaden in voller Höhe ersetzt.

Zusätzliche Deckungseinschlüsse

Je nach Anbieter finden sich in den Versicherungsbedingungen die unterschiedlichsten, kostenfrei mitversicherten Leistungseinschlüsse.

  • Ein Beispiel ist der Ersatz von gestohlener Wäsche von der Wäscheleine im Garten.
  • Eine andere Variante ist der Ersatz von Gefriergut, falls die Kühltruhe unbemerkt ausgefallen ist.
  • Ein weiterer, allerdings kostenpflichtiger, Einschluss ist der „Wohnungsschutzbrief“, der die Kosten für einen Sanitäreinsatz am Wochenende oder den Schlüsseldienst an Weihnachten übernimmt.

Ob solche Einschlüsse sinnvoll sind, lässt sich nicht immer bejahen.

Ein Vergleich der Standarddeckung der einzelnen Assekuranzen und der kostenfreien Deckungserweiterungen zeigt, dass eine gute Versicherung durchaus preisgünstig sein kann. Teuer bedeutet, wie in allen anderen Sparten, nicht automatisch gut. Für die meisten Verbraucher bietet sich die Möglichkeit, durch den Wechsel zu einer günstigen Versicherung bei gleichen Leistungen die Beiträge zu reduzieren.

Glasversicherung

Der Versicherungsaußendienst bietet zur Hausratversicherung gern auch eine Glasversicherung an. Die Glasbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für Scheiben und Platten aus Glas. Dabei kann es sich auch um künstlerisch bearbeitete Glasscheiben oder Glasplatten handeln. Zudem sind auch Spiegel versichert. Wir halten die Glasversicherung nicht für unbedingt notwendig.

Die Prämienberechnung bei der Hausratversicherung

Nach der Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt die Berechnung auf der für die jeweilige Postleitzahl zugrunde liegenden Tarifzone. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat Deutschland in sechs Tarifzonen, H I – H VI, aufgeteilt. Die Zuordnung in die jeweilige Tarifzone basiert auf der Häufigkeit von Einbrüchen oder der Anzahl schwerer Stürme. Auf die so ermittelte Grundprämie pro tausend Euro Versicherungssumme kommen jetzt noch eventuelle Prämienzuschläge für gesondert versicherte Risiken oder Deckungserhöhungen wie Fahrräder oder Wertsachen hinzu.

 

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