Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Die Kfz-Versicherung ist eine der wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Sachversicherungen. Fast alle motorbetriebenen Fahrzeuge, vom Krankenfahrstuhl, der schneller als 6 km/h fährt, bis zum Sportwagen, dürfen im Straßenverkehr nicht ohne gültige Versicherung betrieben oder in der Öffentlichkeit abgestellt werden. In Bezug auf die Höhe der Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer zwischen 100 Millionen Deckungssumme und unbegrenztem Versicherungsschutz wählen. Vor dem Hintergrund der Gefährdung im Straßenverkehr empfiehlt sich grundsätzlich die höchstmögliche Deckungssumme. Die Kfz-Versicherung unterscheidet zwischen Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug entstehen. Viele Versicherer bieten im Rahmen der Haftpflicht auch die sogenannte Mallorca-Police beitragsfrei an. Diese Deckungserweiterung übernimmt bei einem Schaden mit einem Mietwagen im Ausland die Differenz zwischen der lokalen Versicherungsleistung und den Ansprüchen der Geschädigten. Die Deckungssummen im Ausland liegen häufig in einem Bereich, der gerade bei Personenschäden nicht ausreicht.

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Haarwild, Feuer und Explosion, Glasschäden, Schäden durch Kurzschluss sowie Sturm- und Hagelschäden. Diebstahl und Vandalismus sind ebenfalls über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Neuere Tarife in der Teilkaskoversicherung beschränken den Tierschaden nicht mehr nur auf Haarwild, sondern schließen Tiere generell ein.

Die Vollkaskoversicherung

Im Rahmen der Vollkaskoversicherung werden selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert. Wurde das Fahrzeug entwendet und später beschädigt wieder aufgefunden, wird die Reparatur ebenfalls von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Die Insassenunfallversicherung

Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine völlig unsinnige Komponente, die kaum eine Leistung der Assekuranzen nach sich zieht. Wurde ein Insasse verletzt, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Einzig der Fahrer selbst hätte Anspruch auf Regulierung. Hier empfiehlt sich allerdings eine private Unfallversicherung, da diese deutlich bessere Leistungen aufweist.

Schadensfreiheitsklassen der Autoversicherung

Die Schadensfreiheitsklassen (SF) spielen bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine entscheidende Rolle. Die Einstufung in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung orientiert sich an der Zahl der zurückliegenden unfallfreien Jahre. Die Teilkaskoversicherung ist davon ausgenommen. Der Übertrag der Schadensfreiheitsklasse von einer Person auf eine andere ist heute nur noch innerhalb von Familien möglich und auch hier eingeschränkt. Fuhr der Großvater in der SF-Klasse 35 und möchte seine SF-Klasse auf den Enkel übertragen, werden nur die Jahre angerechnet, in denen der Enkel den Führerschein besitzt. Lag der Erwerb zehn Jahre zurück, ist die Einstufung nur mit SF 10 möglich. Bei Anmeldung eines Zweitwagens gilt in der Regel die Schadensfreiheitsklasse 2. Für Fahranfänger ist es deshalb sinnvoll, den Wagen zunächst auf die Eltern als Zweitwangen anzumelden.

Tarifgestaltung der Autoversicherung

Die Versicherungsgesellschaften bieten heute mindestens zwei, überwiegend drei Tarife an. Diese lauten beispielsweise „Basis“, „Komfort“ und „Premium“. Die Unterschiede sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung marginal, in der Vollkasko und Teilkasko jedoch deutlich.
Liegt ein Totalschaden vor, leistet die Basisvariante den Neupreis in der Regel nur innerhalb von sechs Monaten nach Erstzulassung, die Premiumvariante bis zu einer Dauer von 24 Monaten. In der Teilkasko bietet der Allround-Tarif nicht nur Schutz bei Marderbissschäden (ein Kabel kostet nicht viel), sondern auch für Folgeschäden, beispielsweise einen Motorschaden, der durch das Tier zeitverzögert hervorgerufen wurde. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung sucht, kann sich durchaus auf die billigsten Versicherer fokussieren. Wer dagegen auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sucht, muss bei entsprechendem Versicherungsschutz etwas tiefer in die Tasche greifen. Das heißt allerdings nicht, dass es nicht auch Komfort- oder Premiumangebote als günstige Kfz-Versicherungen gibt. Die Bandbreite bei der Höhe der Prämien bietet ein gewaltiges Einsparpotenzial, das Autohalter mit ihrem Recht Kündigungsrecht zum 30.11. eines Jahres nutzen sollten, um in eine günstigere Kfz-Versicherung zu wechseln.

Prämienermittlung der Autoversicherung

Die Berechnung des Beitrages erfolgt schon lange nicht mehr auf Basis der Merkmale Zulassungskreis, Motorstärke und Fahrzeugtyp. Für die Prämienermittlung werden heute nicht nur dezidiertere Fahrzeugdaten herangezogen, sondern auch sozioökonomische Daten des Versicherungsnehmers. Dazu zählen unter anderem

  • Kinder unter 16 Jahren im Haushalt
  • Wohneigentum
  • Nutzer von ÖPNV/Bahncard
  • jährliche Kilometerleistung
  • nächtlicher Abstellplatz
  • Art der Nutzung (privat/gewerblich)
  • Verzicht auf die freie Wahl der Werkstatt

Insgesamt sind mehr als 50 Merkmale bekannt, die Einfluss auf die Tarifgestaltung einer Kfz-Versicherung haben können.

Versicherungsnehmer sollten sich nicht über das überdurchschnittliche Interesse der Versicherer an persönlichen Daten wundern. Der Gutachterausschuss der Versicherungswirtschaft grenzt durch diese Daten den Personenkreis ein, für den die jeweilige Tarifierung erfolgt.

Kündigungsmöglichkeiten der Autoversicherung

  • Die ordentliche Kündigung kann bis zum 30.11. eines Jahres zum 31.12. ausgesprochen werden.
  • Bei einem Fahrzeugwechsel ist ein Versichererwechsel jederzeit möglich.
  • Im Fall einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer Frist von vier Wochen.

Versicherungsvergleich für Autoversicherungen

 

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