Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Die private Krankenversicherung (PKV) gilt vielen gesetzlich Krankenversicherten als das Nonplusultra in der medizinischen Versorgung. Während die gesetzlichen Krankenkassen das medizinisch Notwendige erstatten, leisten die privaten Krankenversicherer das medizinisch Machbare. Für Selbstständige und Beamte ist die Entscheidung „Kasse oder privat“ ohne Auflagen möglich. Bei Angestellten muss ihr Einkommen die Jahresentgeltgrenze übersteigen. Erst als dann freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse kann der Wechsel zu einem privaten Versicherer erfolgen.

Die Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung

Während die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Solidarprinzip funktionieren, gilt bei den privaten Krankenversicherern das Individualprinzip. Der Beitrag selbst basiert auf dem Eintrittsalter der versicherten Person, dem Gesundheitszustand des Versicherten am Tag des Vertragsabschlusses und den gewählten Leistungen. Die Familienversicherung, wie sie bei den gesetzlichen Krankenkassen Standard ist, entfällt. Für jedes Familienmitglied ohne eigenes Einkommen muss eine eigene Police gezeichnet werden.

Der Beitrag besteht aus einem Beitragsanteil für die Deckung der laufenden möglichen Kosten einer medizinischen Versorgung und den sogenannten Altersrückstellungen. Die Altersrückstellungen dienen dazu, mögliche Beitragssteigerungen durch den Anstieg der altersbedingten ärztlichen Behandlungskosten aufzufangen. Die immer wieder diskutierten Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung werden nicht individuell pro Versichertem kalkuliert, sondern errechnen sich für jede Altersgruppe innerhalb eines Tarifs. Die Befürchtung, bei einer Erkrankung, die im laufenden Versicherungsverhältnis eintritt, mit einem höheren Beitrag belastet zu werden, ist falsch.

Die individuelle Risikoeinstufung

Richtig ist allerdings, dass der Antrag, in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, eine Gesundheitsprüfung voraussetzt. Bestehen oder bestanden Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen, kann dies zu Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen. Die Beurteilung einer Vorerkrankung erfolgt seitens eines Versicherers völlig subjektiv. Es ist daher sinnvoll, Probeanträge bei  den Gesellschaften zu stellen, die in die engere Wahl kommen. 

Günstig krankenversichert in der privaten Krankenversicherung

Verbrauchern, denen sich der Weg in die private Vollkrankenversicherung öffnet, können auf die Beiträge massiv Einfluss nehmen. Die Krankenversicherungspflicht entstand vor dem Hintergrund, dass die Kosten einer Heilbehandlung die wirtschaftliche Existenz gefährden können. Unstrittig ist, dass die stationäre Behandlung einer schweren Erkrankung einschließlich Operation eine nicht krankenversicherte Person ruinieren kann.

Die PKV lässt ihren Versicherten die Wahl zwischen Ein- oder Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer. Unstrittig ist, dass ein Zweibettzimmer seinen Charme hat, aber nicht unbedingt notwendig ist. Durch die Unterbringung im Mehrbettzimmer lässt sich die private Krankenversicherung günstiger gestalten.

Selbstbeteiligung als Kostensenkungsfaktor

Die optionale Selbstbeteiligung in der PKV ermöglicht ebenfalls eine günstige Vollkrankenversicherung. Natürlich darf man nicht vergessen, dass bei einem Versicherungsvergleich der Selbstbehalt rechnerisch auf die monatliche Prämie aufgeschlagen werden muss, um eine Vergleichbarkeit der Prämien zu erreichen. Es ist üblich, dass die Prämien günstiger werden, je höher der Eigenanteil ausfällt. Gerade Selbstständige wählen gern diese Variante.

Für Arbeitnehmer hat sie aber den Nachteil, dass der Arbeitgeber nur am konkret zu zahlenden Beitrag, nicht aber am Selbstbehalt beteiligt wird. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beläuft sich auf 7,3 Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze.    

Auswahlkriterien der privaten Krankenversicherung

Versicherungsnehmer stellen an ihren Versicherungsschutz unterschiedliche Anforderungen. Während die einen Wert auf eine möglichst hohe Erstattung bei zahnärztlichen Behandlungen legen, ist anderen eine möglichst umfassende Kostenerstattung bei alternativen Heilmethoden wichtig. Wie günstig der private Krankenversicherungsschutz ausfällt, hängt damit auch von den einzelnen Schwerpunkten bei den Behandlungsmethoden ab. Mit diesen unterschiedlichen Kriterien und Leistungsbausteinen lässt sich der Versicherungsschutz im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse sehr ausgeprägt individualisieren.

Präventivprogramme, wie wir sie im Abschnitt „Gesetzliche Krankenversicherung“ beschrieben haben, finden sich in der PKV in begrenztem Umfang.  Pflichtversicherte, die neidvoll auf privat Krankenversicherte schauen, können jedoch durch Zusatzbausteine ihren bestehenden Schutz mit einer Krankenzusatzversicherung veredeln.

 

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