Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Reiseversicherungen - Welche Versicherungen Sie im Urlaub (nicht) brauchen
Wer an seinen Urlaub denkt, hat nur die schönen Bilder vor Augen: strahlender Sonnenschein, glasklares Wasser oder idyllische Berglandschaften. Doch so vielfältig wie die Urlaubsmöglichkeiten sind auch die Risiken, zu verunglücken oder zu erkranken. Wer dann nicht versichert ist, sieht sich schnell großen Kosten gegenüber. Gerade wenn ärztliche Behandlungen oder Transporte im Ausland nötig werden, springt die normale Krankenversicherung nur sehr begrenzt ein.Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Versicherungen grundsätzlich zu empfehlen sind.
Das „Lieblingskind“ der Reisebüros: Versicherungspakete
Auf den ersten Blick sind sie eine praktische Sache: Mit einer Unterschrift schließen Kunden eine ganze Reihe von Reiseversicherungen ab. Doch was zunächst attraktiv erscheint, hat oft einige Haken:
In vielen Paketen sind Versicherungen enthalten, die die Reisenden von vornherein bereits haben. Haftpflicht- und Unfallversicherungen oder eine Absicherung für den Rücktransport im Erkrankungsfall haben zahlreiche Kunden bereits standardmäßig bei einer klassischen Versicherung oder einem Automobilclub abgeschlossen. Da diese Versicherungen jedoch meistens Teil eines solchen Versicherungspaketes sind, werden sie dann doppelt bezahlt. Die Versicherungssummen sind bei einigen Versicherungsarten so gering, dass sie im Ernstfall eher wie ein Tropfen auf dem heißen Stein wirken. Allerdings werden für Paketversicherungen üblicherweise keine höheren Deckungssummen angeboten. Fast alle Versicherungspakete enthalten Versicherungen, die völlig überflüssig sind. Versicherungspakete werden nur für die Dauer des Urlaubs abgeschlossen, sodass sich Kunden beim nächsten Urlaub erneut um einen geeigneten Risikoschutz kümmern müssen.
Diese Versicherungen brauchen Urlauber tatsächlich:
Auslandskrankenversicherung
Wenn die Reise ins Ausland geht, geht kein Weg an der privaten Auslandskrankenversicherung vorbei. Die Auslandsversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen haben ein zu geringes Leistungsspektrum, um sie empfehlen zu können. Kommt es zu einer schweren Verletzung, die einen Rücktransport nötig macht, wird dieser nicht durch eine gesetzliche Krankenkasse bezahlt.
Die private Auslandskrankenversicherung sollte sowohl für Reisen innerhalb als auch außerhalb der EU abgeschlossen werden. Wie bei jeder Versicherung sollten sich Kunden mit den Konditionen vertraut machen:
- Risikosport
So sind Risikosportler oft vom Rücktransport ausgeschlossen. Hier hilft gegebenenfalls ein erhöhter Beitrag.In vielen Policen verweigern chronisch Kranken die Behandlungen im Ausland, die im direkten Zusammenhang mit ihrer Erkrankung stehen (z. B. Dialyse bei Nierenerkrankungen). Die Begründungen hierfür wirken oft wie an den Haaren herbeigezogen. - chronisch Kranke
Die Behandlung von chronisch Kranken gehört allerdings zum Leistungsspektrum der Krankenkassen, wird aber in jedem Fall nur in Höhe derjenigen Kosten bezahlt, die auch in Deutschland entstanden wären. Fallen sie Ausland an, werden sie von den gesetzlichen Krankenversicherungen außerdem nur für bis zu sechs Wochen pro Jahr übernommen.
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung kann Reisenden empfohlen werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit, die Reise nicht antreten zu können, relativ hoch ist. Dazu zählen insbesondere Familien mit kleinen Kindern, chronisch Kranke und Senioren. Je länger die Reise im Voraus gebucht worden ist, umso wichtiger ist eine Reiserücktrittsversicherung. Sie leistet immer dann, wenn der Versicherte, sein Begleiter oder ein naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist und die Reise abgebrochen werden muss. Die Versicherung kommt dann für die Stornokosten auf.
Reiseabbruchversicherungen
Relativ teuer sind Reiseabbruchversicherungen. Für den „klassischen“ zweiwöchigen Familienurlaub (Flugreise, 2 Erwachsene/2 Kinder, 4000 EUR Reisekosten) sollten ca. 60 EUR einkalkuliert werden. Daher kann diese Versicherungsart nur empfohlen werden, wenn Kunden ein hohes Risiko sehen, den bereits angetretenen Urlaub abbrechen und dann Stornokosten zahlen zu müssen.
Reiseunfallversicherung
Zu einer Reiseunfallversicherung raten Fachleute nur bedingt. Nur Menschen, die im Urlaub einen Risikosport betreiben oder gar keine private Unfallversicherung haben, sollten über diesen Versicherungstyp nachdenken. Wichtigstes Kriterium ist mit Abstand eine möglichst hohe Schadenssumme, die bei Invalidität ausgezahlt wird.
Mallorca-Police
Wer im Urlaub mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung („Mallorca-Police“) abschließen. In zahlreichen Ländern sind die Deckungssummen der dort üblichen Haftpflichtversicherung so niedrig, dass man kaum ernsthaft von einem Versicherungsschutz sprechen kann. Das gilt vor allem für die USA, Südosteuropa oder Spanien. (Siehe auch "Urlaub mit dem Auto".)
Diese Versicherungen sind (so gut wie) überflüssig
Reisenotruf-Versicherung
Mit der Reisenotruf-Versicherung werden die Reise- und Aufenthaltskosten eines Angehörigen übernommen, wenn der Versicherte im Ausland im Krankenhaus liegt. Auch Darlehen, um vor Ort Rechnungen zu bezahlen oder bei Diebstahl sind häufig inbegriffen. Diese Versicherungsart wird oft im Verbund mit einer Reisekrankenversicherung angeboten.
Reisehaftpflichtversicherung
Jeder, der bereits eine private Haftpflichtversicherung hat, braucht sie grundsätzlich nicht: die Reisehaftpflichtversicherung. Experten raten jedoch dazu, wenn Kleinkinder mitreisen, da die Reisehaftpflicht auch für Mietsachschäden einsteht.
Gepäckversicherung
Bei dieser Versicherung sind sich alle über ihre Unwichtigkeit einig: der Gepäckversicherung. Das Preis-Leistungsverhältnis ist meistens miserabel, die Schadensabwicklung alles andere als großzügig, die Ansprüche an die Versicherten oft eine Zumutung. Versicherungen mutmaßen in der Regel eine grobe Fahrlässigkeit ihrer Kunden. Hinzu kommt, dass das, was dem meisten Reisenden wichtig ist, ohnehin nicht versichert ist: kostspielige elektronische Geräte, Flugtickets, Geld, Schecks und medizinische Hilfsmittel.