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Rückgang der Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen: Was steckt dahinter?

Die Neuigkeiten wurden von vielen gesetzlich versicherten Patienten zum Teil irritiert aufgenommen: Kaum war das neue Jahr angebrochen, wurde die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen – wie auch in den Jahren davor – nach unten korrigiert. Hintergrund dafür war die Tatsache, dass es hier zu mehreren Fusionen und Zusammenschlüssen kam, die die Existenz einiger kleinerer Krankenkassen obsolet machten.

Wer sich die Entwicklung anschaut, der kommt nicht umhin, einen kontinuierlichen Rückgang zu bemerken – so hat sich die Gesamtzahl der gesetzlichen Krankenkassen seit 1990 von 1147 auf nunmehr 110 reduziert.[1] Für Versicherte mögen diese Zahlen dramatisch erscheinen: Es stellt sich daher die Frage, was der Rückgang für die gesetzlich versicherten Verbraucher bedeutet.

Sind weniger Krankenkassen ein Vorteil oder Nachteil?

Niedrige Beitragszahlungen, bessere Leistungen und ein optimiertes Serviceangebot: Gesetzlich Versicherte haben in der Regel ganz klare Wünsche und Bedürfnisse, wenn es um die eigene Krankenversicherung geht. Schließen sich mehrere Krankenkassen zusammen oder gehen diese entsprechende Fusionen ein, so ist eine Minderung des Leistungsumfangs eine häufige Sorge der Versicherten.

Fakt ist aber: Ein Zusammenschluss ist in der Regel optimal, um Verhandlungspositionen zu stärken. Das kommt indirekt auch den Versicherten zugute, denn die Versicherungen können dann mit den Leistungserbringern wie Ärzten, Krankenhäusern oder auch Pharmafirmen viel bessere Bedingungen aushandeln. Hier gelten die gleichen Prinzipien wie in jedem anderen Geschäftsfeld auch: je stärker die Gemeinschaft, desto besser die ausgehandelten Konditionen.

Für die Versicherten, die in den Krankenkassen versichert sind, die fusionieren, ändert sich übrigens nichts – die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der gesetzlichen Krankenkassen greifen auch in Fällen von Zusammenschlüssen, sodass es hier nicht zu Versorgungslücken oder Engpässen kommt.

Und was ist mit Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben oft ein ganz unterschiedliches Angebot, wenn es darum geht, die eigenen Versicherten mit Leistungen zu versorgen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt sind. Diese Zusatzleistungen sind freiwillig und werden immer in der Satzung der Krankenkasse schriftlich niedergelegt. Das kann zum Beispiel eine homöopathische Behandlung sein, spezielle Medikamente bzw. Vorsorgeuntersuchungen oder aber besondere Maßnahmen im Rahmen der Zahngesundheit.

Bei einem Zusammenschluss von Krankenversicherungen können diese Zusatzleistungen geändert oder sogar ganz aufgehoben werden. Das wird in der Regel von den Versicherten nicht begrüßt – kann aber zur Neuausrichtung der nunmehr gemeinsam agierenden Krankenkassen gehören. Da für die Versicherten hier kein rechtlicher Anspruch besteht, kann bei einer Fusion und einer neuen Satzung dieser auch nicht gerichtlich geltend gemacht werden.

Besteht im Falle einer Zusammenlegung ein Sonderkündigungsrecht?

Kommt es zu einer Fusion von gesetzlichen Krankenkassen, so steht den Versicherten kein Sonderkündigungsrecht zu. Dies ist nur dann der Fall, wenn es durch den Zusammenschluss zu neuen Zusatzbeiträgen kommt oder Erhöhungen des bisher geltenden Beitrags fällig werden. Realistisch werden Fusionen aber auch gerade aus dem Grund durchgeführt, um Zusatzbeiträge zu vermeiden – die verminderten Verwaltungskosten tragen bei einer Zusammenlegung dazu bei, unnötige Geldausgaben einzusparen, was wiederum den Versicherten direkt zugutekommt.

Wer dennoch einen Wechsel der Krankenkasse in Erwägung zieht, der kann allerdings auch nach einer Zusammenlegung eine ordentliche Kündigung aussprechen – und sich einer anderen Krankenkasse zuwenden.

Wirtschaftliche Gründe für das „Kassensterben“

Der kontinuierliche Wegfall von gesetzlichen Krankenkassen wird auch als Kassensterben bezeichnet. Dieses wirkt sich natürlich nicht nur auf die Versicherten und das Angebot aus, das diesen zur Verfügung steht – sondern auch auf die Versorgungssituation insgesamt. Grund für das Wegsterben (um die Terminologie weiterzuführen) einiger kleinerer Krankenkassen war nicht zuletzt auch der 2009 eingeführte krankheitsorientierte Finanzausgleich, der für die Verschiebung von Geldern sorgt und ursprünglich durch unterschiedliche Parameter einen Ausgleichsmechanismus darstellen soll. In der Umsetzung und täglichen Anwendung hat sich jedoch gezeigt, dass dieser geradezu einen Anreiz für Manipulationen und falsche Diagnosen bietet. Schon länger wird daher für eine Reform des Finanzausgleichs geworben, um derartige Vorgänge zu unterbinden und auch, um für eine gerechtere Verteilung der Gelder zu sorgen. Nur eine derartige Neuausrichtung könnte das bestehende System verbessern und dem Kassensterben entgegenwirken.

 

 

 

[1] https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/zahlen_und_grafiken/zahlen_und_grafiken.jsp

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