Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Sturm?
Ein tosender Sturm kann innerhalb kürzester Zeit erheblichen Schaden anrichten. Allein Kyrill sorgte für Schäden von 4,2 Milliarden Euro. Fegt ein Orkan übers Land, kann er Erdrutsche, Hochwasser und Hagel auslösen - mit schlimmen Folgen für Haus- und Fahrzeugbesitzer. Schwere Stürme entstehen längst nicht mehr nur im Herbst, sondern toben das ganze Jahr in allen Regionen Deutschlands. Doch ab wann herrscht eigentlich Sturm, welche Versicherung zahlt für welche Schäden und wie sieht es mit der Schadenmeldung aus?
Wann aus Wind Sturm wird
Fliegen Dachziegel und Gartenmöbel durch die Gegend, sprechen wir gemeinhin von Sturm. Versicherungen definieren einen Sturm mit Windstärke 8, wenn die Windböen Geschwindigkeiten von mindesten 61 Stundenkilometer erreichen. Schwerer Sturm herrscht bei Windstärke 10 mit bis zu 102 Stundenkilometern und bei Windstärke 12 tobt ein Orkan mit Windgeschwindigkeiten von über 117 Kilometern pro Stunde. Eine typische Sturmversicherung gibt es in Deutschland nicht. Je nach Ausmaß des Sturmschadens werden die Risiken von unterschiedlichen Versicherungen abgedeckt.
Welche Versicherung reguliert Schäden am Gebäude?
Für Sturmschäden am Haus ist die Gebäudeversicherung zuständig. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Schadenskosten, sofern der Versicherungsnehmer Sturm- und Hagelschäden in seine Versicherungspolice aufgenommen hat. Die Versicherungen zahlen zum Beispiel bei beschädigten Dächern oder Schornsteinen, ebenso bei Schäden an Fassaden, Fenstern und Türen durch umgestürzte Bäume. Auch Gartenhäuser, Geräteschuppen oder Garagen auf dem Grundstück sind mitversichert, sofern diese Gefahren Teil des Versicherungsschutzes sind.
Kommt es als Folge des Sturms zu Überflutungen durch Starkregen und der Keller steht unter Wasser, ist zusätzlicher Versicherungsschutz für Elementarschäden nötig.
Wer kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf?
Bei durch Sturm verursachten Schäden an der Wohnungseinrichtung tritt die Hausratversicherung ein. Versichert sind alle zum Haushalt zählenden Gegenstände wie Möbel, Geschirr oder Kleidung. Bei der Hausratversicherung sind auch Folgeschäden im Versicherungsschutz enthalten, ebenso Gegenstände, die sich außen befinden, wie Markisen, Antennen oder Satellitenschüsseln.
Ausnahme: Wer fahrlässig handelt und Fenster oder Türen nicht schließt, kann kein Geld von der Assekuranz erwarten. Beschädigte Fenster oder Hausfassaden durch herabfallende Gegenstände oder Regenwasser sind nicht versichert. Hier übernimmt die Gebäudeversicherung den Schaden. Sollte ein Baum vom eigenen Grundstück einen Schaden beim Nachbarn anrichten, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig.
Wer übernimmt Sturmschäden für Häuser in der Bauphase?
Bauherren, die sich während der Bauphase gegen Sturmschäden absichern wollen, können eine Bauleistungsversicherung abschließen. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz innerhalb der Bauzeit. Die Bauleistungsversicherung greift bei Schäden, die durch extreme und unvorhersehbare Wetterphänomene entstehen. Hat ein Sturm den neuen Dachstuhl zu Kleinholz verarbeitet, können Bauherren die Bauleistungsversicherung in Anspruch nehmen. Auch Risiken wie Diebstahl, durch Materialfehler oder durch Fahrlässigkeit entstandene Bauschäden sind versichert. Die Bauleistungsversicherung ist nicht zu verwechseln mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung!
Wer zahlt bei Schäden an Fahrzeugen?
Hat ein Sturm ein Fahrzeug beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung ein. Auch dann muss die Windstärke mindestens die Stufe 8 erreicht haben. Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden auch bei Windgeschwindigkeiten unter 61 Stundenkilometern. Kaskoversicherungen versichern zudem Gefahren durch herumwirbelnde Gegenstände wie Dachpfannen oder Äste. Baut ein Fahrer aufgrund eines Sturms einen Unfall, weil er auf einen umgestürzten Baum aufgefahren ist, reichen die Leistungen der Teilkaskoversicherung nicht aus. In diesem Fall reguliert nur die Vollkasko den Schaden. Bei Selbstverschulden droht allerdings eine Rückstufung innerhalb der Schadensfreiheitsklassen. Fahrzeughalter können sich jedoch erst an den Grundstücksbesitzer wenden, wenn Ziegel oder Äste von dessen Grund und Boden ein Auto oder Motorrad beschädigen. Der Hauseigentümer ist zu Schadenersatzleistungen verpflichtet.
Tipps zur Schadensmeldung
Gleich ob bei Sturmschäden an Haus, Fahrzeug oder Mobiliar – Versicherungskunden sind verpflichtet, den Schaden schnellstmöglich per Anruf, Brief, E-Mail oder Online-Formular zu melden, damit eine zeitnahe Regulierung erfolgen kann. Bei einer Verzögerung riskieren Versicherungsnehmer außerdem ihren Versicherungsschutz. Jeder Schaden sollte mit Fotos und einer vollständigen Schadensliste dokumentiert werden. Wichtig ist auch, dass keinerlei Veränderungen vorgenommen werden, etwa vorzeitige Aufräumarbeiten. Einzig Gefahrenquellen darf der Geschädigte entfernen. Sind unverzügliche Maßnahmen nötig, um den Schaden zu mindern, wie beispielsweise die Sicherung durch Planen bei Dachschäden, muss der Versicherungskunde diese umgehend einleiten. Viele Versicherungen bieten einen eigenen Reparatur-Service zur schnellen Schadenbehebung an.