Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Diebstahl aus dem Auto - besteht Versicherungsschutz?
Viele Autofahrer lassen in ihrem geparkten Pkw hochpreisige Gegenstände wie Laptops, Smartphones oder Navigationssysteme zurück. Oft ist ihnen gar nicht bewusst, dass solche Dinge bei Dieben beliebte Beute sind. Sie lassen sich nämlich ohne Probleme und vor allem schnell mitnehmen. In den meisten Fällen fällt der Diebstahl nicht einmal Passanten auf. Der Schock kommt erst, wenn das Diebesgut vermisst wird. Wer nun denkt, dass die Versicherung diesen Schaden zahlt, der wird in den meisten Fällen enttäuscht.
Teil- oder Vollkaskoversicherung ist ein Muss
Um überhaupt Anspruch auf eine Schadenregulierung für eigene Schäden zu haben, muss neben der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden sein. Beide bieten grundsätzlich Schutz bei entstandenen Diebstahlschäden, eine automatische Übernahme ist aber auch in diesem Fall nicht zu erwarten. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt nämlich in der Regel nur direkt mit dem Auto verbundene Einzelteile ab. So wäre ein ab Werk verbautes Navigationssystem zum Beispiel abgesichert.
Nicht ganz so einfach sieht es beim KFZ-Zubehör aus: Wurde ein Navi vom Besitzer nachinstalliert, dann ist es nur bei Auflistung in der Teileliste geschützt. Und auch da ist eine Verbindung zum Pkw Pflicht! Würde das Gerät einfach auf dem Beifahrersitz liegen, dann greift keine der beiden Versicherungen.
Viel glauben nun, bei der Hausratversicherung eine Chance auf eine Erstattung zu haben. In der Tat gibt es die Möglichkeit, über die Hausratversicherung einen Diebstahl aus verschlossenem Kfz zu versichern. Diese Option nennt man Außenversicherung, jedoch hat auch dieser Versicherungsschutz seine Tücken:
Außenversicherung
Die Außenversicherung einer Hausratpolice klingt auf den ersten Blick beruhigend, doch man sollte sich nicht blind darauf verlassen. Um die Versicherung bei einem Diebstahl tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, muss in ein Gebäude eingedrungen worden sein. Außerhalb des Versicherungsortes sind die Gegenstände nur begrenzt versichert, man spricht von zehn Prozent der Versicherungssumme. Bei Einbruch auf offener Straße greift allerdings auch sie nicht. Stünde das Auto in einem Parkhaus, sähe es mit dem Versicherungsschutz hingegen schon besser aus. Lassen sich dort die Zugänge verschließen, dann greift die Außenversicherung ohne Probleme. Das Gesetz spricht von einem gesicherten Parkhaus (in diesem Fall das Gebäude).
Unterm Strich:
Steht das Auto auf der Straße oder auf einem frei zugänglichen Parkplatz, dann zahlt auch die Außenversicherung der Hausratversicherung keinen Cent. Steht der Pkw hingegen in einem abschließbaren Gebäude (zum Beispiel einem Parkhaus) und wird dann eingebrochen, dann gibt es bei der Abwicklung in den meisten Fällen keine Probleme.
Wichtig:
Wer Kriminelle zu einem Einbruch „einlädt“, der muss entweder mit einem Entfall oder mit einer gekürzten Entschädigung rechnen. Damit ist einfach die Platzierung der Gegenstände ohne jegliche Sicherung auf dem Rück- oder Vordersitz gemeint. Die Einbrecher sehen die leichte Beute und schnappen in der Regel eher zu. Das Gesetz spricht von grober Fahrlässigkeit.