In Deutschland legt das Embryonenschutzgesetz seit 1990 fest, in welchen Grenzen eine Kinderwunsch-Behandlung stattfinden darf. Auch die Rahmenbedingungen für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) sind dort geregelt: Methoden wie die Leihmutterschaft, die Embryonenspende und die Eizellenspende sind im Gesetz ausdrücklich verboten. Gleichwohl gilt diejenige Frau, die ein Kind zur Welt bringt, das aus der Eizellenspende einer anderen Frau hervorgegangen ist, in Deutschland juristisch als dessen Mutter. Daher sehen viele Frauen, die unbedingt Mutter werden wollen, die Eizellenspende als eine für sie gute Lösung an.
Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Hier erfahren Sie interessantes aus dem Versicherungsrecht. Die Themen sind bunt gemischt und für Verbraucher verständlich erklärt.
Was Bewertungsreserven sind und wie der BGH die Sache sieht, erfahren Sie hier:
Viele Verbraucher, die eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-Versicherung) abgeschlossen haben, sehen sich auf der sicheren Seite, wenn sie irgendwann ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Doch die Versicherer zeigten bislang dann regelmäßig auf die Vertragsbedingungen, in denen davon die Rede ist, dass der Versicherte möglicherweise in einem anderen Beruf arbeiten kann, der dessen „bisheriger Lebensstellung“ entspricht. Dieser Vorgang wird auch als „Verweisung“ bezeichnet. Was unter einer „bisherigen Lebensstellung“ konkret zu verstehen ist, sahen die Assekuranzen und ihre Kunden sehr häufig unterschiedlich, sodass jedes Jahr zahlreiche Streitigkeiten vor Gericht entschieden werden müssen. Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun für Klarheit gesorgt (Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. IV ZR 11/16).
Etwa 16,5 Millionen Deutsche „riestern“, um im Alter ihre Rente aufzubessern und weil sie wissen, dass der Staat auf dieses Geld nicht zugreifen darf. Doch was passiert, wenn jemand eine Privatinsolvenz beantragt hat und der Insolvenzverwalter auf den Rückkaufswert zugreifen will? Ein kürzlich ergangenes höchstrichterliches Urteil dürfte viele überschuldete Riester-Sparer beruhigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil verkündet, das viele Versicherte aufhorchen lassen wird. Die Richter bejahten den Anspruch auf eine Rentenzahlung, obwohl die Klägerin nicht die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeit von 50 % erreicht hatte (Az. IV ZR 535/15 vom 19. Juli 2017).
Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. März 2017 war es der Volkswohl-Bund, der jetzt das vom Bundesverband der Verbraucherzentralen angestrengte Gerichtsverfahren in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof verlor. Mit Urteil vom 15. Februar 2017 (Az. IV ZR 91/16) nahmen die Richter eine Position ein, die eine spezielle und seit Jahren ausgeübte Praxis, die Verbraucher deutlich benachteiligte, beendete.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wollen sich Verbraucher gegen die Situation absichern, infolge einer Erkrankung, einer Verletzung oder durch den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage zu sein, ihren Beruf auszuüben. Offenbar ist es aber gängige Praxis einiger Versicherer, sich mit der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen Zeit zu lassen und dem Versicherten zunächst die vereinbarte Leistung zu zahlen. Im vor dem Bundesgerichtshof (BGH; Az. IV ZR 280/15 vom 15. Februar 2017) verhandelten Fall wurde die Zahlung jedoch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ geleistet.
Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Lebenspartner eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die juristisch zum großen Teil einer Ehe entspricht. Daraus ergibt sich – wie im verhandelten Fall – zwangsläufig ein Regelungsbedarf für die Situation, dass einer der Partner verstirbt. Am 26. April 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über Klage zu entscheiden, bei der es um die Auszahlung einer privaten Hinterbliebenenrente ging (Az. IV ZR 126/16).
Wir sind alle kleine Sünderlein: Der Text aus dem alten Liedchen trifft nicht zuletzt auf sogenannte Kavaliersdelikte zu, die wohl jeder schon einmal begangen hat. Alltägliches Beispiel ist das Überqueren der Straße durch Fußgänger trotz roter Ampel. Wer erwischt wird, zahlt fünf Euro Strafe, passiert dabei ein Unfall, sind es zehn Euro. Missachtet ein Radfahrer das Rotlicht, wird es deutlich teurer, das dürfte den meisten bekannt sein. Dass aber auch bei der "Müllentsorgung" im öffentlichen Raum Strafen drohen, ist vielen dagegen wohl nicht geläufig.