Ratgeber Versicherungen und Finanzen

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Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen..

  • Das eine ist die ordentliche Kündigung, beispielsweise bei der Autoversicherung zum 31.12. eines Jahres.

  • Außerdem gibt es das Recht auf außerordentliche Kündigung. Es greift,
    • wenn der Versicherungsbeitrag während der Laufzeit außerplanmäßig erhöht wurde oder
    • der Versicherungsfall eingetreten ist. Wer eine Haftpflichtversicherung besitzt und einen Schaden meldet, hofft natürlich, dass dieser reguliert wird. Mit der Regulierung ist der Vertragsgegenstand eingetreten, theoretisch wird der Vertrag beendet. Beide Seiten, Versicherung und Versicherungsnehmer, können im Fall der Regulierung den Vertrag kündigen. Dies ist jedoch die Ausnahme, in der Regel wird der Vertrag stillschweigend verlängert und fortgeführt.

War es früher üblich, eine Versicherung mit Einschreiben und Rückschein zu kündigen, haben die elektronischen Medien eine Veränderung herbeigeführt:
Eine Versicherung kann heute sowohl per E-Mail als auch per Kontaktformular auf der Homepage des Versicherers gekündigt werden. Sicherheitshalber sollten aber in beiden Fällen Ausdrucke des Kündigungsschreibens aufbewahrt werden.

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