Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Kündigung nach Schadensfall
Eine Versicherung ist ein Vertrag, der für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird, jedoch zur Erfüllung kommt, wenn der Schadensfall innerhalb der Vertragsdauer eintritt. Beide Parteien, Versicherungsnehmer und Versicherer, können nach der Regulierung des Schadens den Vertrag kündigen, da der Versicherungszweck eingetreten ist. Dies geschieht jedoch selten, häufiger wird der Vertrag nach der Regulierung stillschweigend verlängert.
Kündigung durch den Versicherer
Bei einigen Versicherern hat sich die Kündigungsquote in den letzten Jahren jedoch erhöht: Es kommt immer häufiger vor, dass ein Vertrag nach der Regulierung aufgelöst wurde. Der Grund liegt in der Profitabilität des einzelnen Versicherungsnehmers für die jeweilige Gesellschaft. Hat er nur die Privathaftpflicht mit 60 Euro Jahresprämie bei der Gesellschaft abgeschlossen und verursacht einen Schaden über 2.000 Euro, ist er für den Anbieter nicht mehr profitabel, das Risiko einer weiteren Regulierung bleibt jedoch bestehen.
Kündigung durch den Verbraucher (Versicherungsnehmer)
Versicherungsnehmer können einen Schadensfall ebenfalls für eine Kündigung nutzen. Dies wird der Fall sein, wenn sie feststellen, dass die Police einfach zu teuer war oder die Abwicklung nicht zur Zufriedenheit verlief. Die Kündigung selbst muss dem Versicherungsunternehmen innerhalb von vier Wochen vorliegen.