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Versicherte Personenkreise in der Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung für einzelne Personen und Familien. Hierbei werden verschiedene Personenkreise geschützt. Die Ausarbeitung der Konditionen und Bedürfnisse muss daher immer individuell erfolgen. Um für das Beratungsgespräch gewappnet zu sein, haben wir hier drei wichtige Zielgruppen erfasst.

 

Haftpflichtversicherung für Kinder und Kleinkinder

Allein wenn es um Kinder und Kleinkinder geht, beinhaltet die Privathaftpflichtversicherung verschiedene Einstufungen. So steht im BGB, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres als „deliktunfähig“ gelten. Wenn sie einen Schaden verursachen, dann ohne das Bewusstsein dafür zu haben. Bei Kindern zwischen dem 7. Und 10. Lebensjahr greift eine Beschränkung, bspw. bei einem Unfall mit Kraftfahrzeugen. Vorausgesetzt die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, greift die Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die in den Vertragsbedingungen aufgenommen wurden.

 

Paare ohne Trauschein

Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind für viele zu einem festen Konzept geworden oder man lebt einfach noch nicht lange genug zusammen, um den Schritt der Eheschließung zu gehen. In den meisten Fällen macht eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung aus Kostengründen Sinn. Dazu sollte der Versicherungsberater zwei Angebote erstellen, einzeln für die beiden Personen und zusammen versichert. Steuerliche Vorteile sind hier übrigens nicht zu erwarten.

Selbst verschuldete Schäden sind in unbegrenzter Höhe haftbar, daher steckt das Wort „Pflicht“ in der Privathaftpflichtversicherung. Die paar Euro im Monat können vor erheblichen finanziellen Problemen schützen, die gelegentlich sogar die eigene Existenz bedrohen. Beim Zusammenziehen können sich unverheiratete Paare von ihren getrennt geführten Privathaftpflichtversicherungen verabschieden und eine gemeinsam bezahlen. In der Regel sollten sich die bestehenden Verträge problemlos kündigen lassen.

Tipp:

Wer zusammenzieht, bringt zwei Haushalte in eine Wohnung. Daher sollte auch die Hausratsversicherung vereint werden.

 

Kinder in Ausbildung und Studium

Eine ebenso spezielle Zielgruppe der Privathaftpflichtversicherung sind Azubis und Studenten. Die jungen Generationen stecken voller Tatendrang, der manchmal einen Schaden verursacht. Viele Versicherungen stufen sie daher als potentiell gefährlicher ein. Das erhöht auch den Spielraum bei den Versicherungsbeiträgen. Ein unbegrenzt haftbarer Schaden ist für Auszubildende oder Studenten extrem verheerend, da sie nur ein geringes Einkommen besitzen und im Zweifelsfall jahrelang an den Schulden abzahlen müssen. Einen kleinen Jahresbeitrag für die Privathaftpflichtversicherung erscheint hier tragbar. Auch hier unbedingt die Tarife und Leistungen vergleichen.

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