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Vermögenswirksame Leistungen verfallen in Milliardenhöhe

Eine Studie, die von Prof. Dr. Jens Kleine am privaten Forschungsinstitut Research Center for Financial Services (CFin) durchgeführt wurde, brachte Erstaunliches an den Tag: Pro Jahr lassen sieben Millionen Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen – im Gegenwert von insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro. Über die Gründe kann nur spekuliert werden.

Diese Voraussetzungen müssen für eine vermögenswirksame Leistung vorliegen

Etwa 20 Millionen Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende und Berufssoldaten haben grundsätzlich einen Anspruch auf VL, aber nur 13 Millionen und damit 65 % nutzen diese Möglichkeit des Vermögensaufbaus. Um in den Genuss der Förderung durch Zuschüsse des Arbeitgebers zu kommen, muss dieser dazu bereit sein, sich monatlich am Sparvertrag seiner Mitarbeiter zu beteiligen. In vielen Fällen ist das bereits im Tarifvertrag geregelt. Die meisten Arbeitgeber-Zuschüsse liegen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat und werden in Sparverträge einbezahlt, sofern es sich bei ihnen um Wertpapiersparen, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag handelt. Es ist auch möglich, mithilfe der VL-Zahlungen bereits bestehende Bank- oder Bauspardarlehen zu tilgen. Jede dieser Möglichkeiten hat ihre speziellen Vor- und Nachteile, die sich Sparer vor dem Vertragsschluss genau erläutern lassen sollten.

Sofern das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, beteiligt sich auch der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage an der Vermögensbildung. Je nach Anlageform beträgt sie zwischen 8,8 % und 20 % der eingezahlten Summe, hier gelten jedoch Höchstbeträge.

Das hat die Studie über die vermögenswirksamen Leistungen ergeben

Die Studie wurde im Auftrag der Depotbank ebase erstellt und zeigte u. a., dass Ost- und Westdeutsche sehr unterschiedlich mit den VL umgehen: Mit 1,4 Milliarden Euro ist die Summe der in Westdeutschland jährlich verfallenen Ansprüche deutlich höher als in Ostdeutschland, wo „nur“ auf 240 Millionen Euro verzichtet wurde. Um einem falschen Eindruck vorzubeugen, muss allerdings erwähnt werden, dass in mehr als der Hälfte der ostdeutschen Tarifverträge keine Zahlungen von VL vorgesehen sind.

Der Spitzenreiter im „Liegenlassen“ ist Nordrhein-Westfalen mit nicht genutzten Ansprüchen in Höhe von 364 Millionen Euro, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg.

Da es keine gesicherten Erkenntnisse gibt, warum Arbeitnehmer diese Unterstützung bei der Vermögensbildung nicht in Anspruch nehmen, können Fachleute hier nur Vermutungen anstellen. Sie gehen davon aus, dass in zahlreichen Fällen Unkenntnis eine Rolle spielt oder es vielen zu umständlich erscheint, für die auf den ersten Blick geringen Beträge die formale Mühe auf sich zu nehmen, die eine VL zunächst erfordert. Das ist angesichts der seit etlichen Jahren dauernden Diskussionen um die Gefahr von Altersarmut und der Notwendigkeit von privater Vorsorge eine vertane Chance, einen finanziellen Grundstock für die Zukunft aufzubauen und diesen Risiken vorzubeugen.

Keine neue Erkenntnis

Schon Ende 2010 wurde in der Presse über die Nichtnutzung der vermögenswirksamen Leistungen berichtet. Damals gab es etwa 23 Millionen Menschen, die einen Anspruch auf VL hatten, allerdings wurde er nur von 40 % auch genutzt. 2003 waren es immerhin noch 50 %. Ob sich aus dieser Rückschau jetzt aber ein Trend ableiten lässt, dass künftig mehr Menschen VL-Verträge abschließen, lässt sich aufgrund dieser Daten nicht vorhersagen.

 

 

 

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