Ratgeber Versicherungen und Finanzen

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Haftpflichtversicherung für Vereine

Die Haftpflichtversicherung für Vereine gehört zur Existenzsicherung jedes Vereins. Sie deckt Schadensersatzansprüche in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die von dritter Seite gegenüber dem Verein erhoben werden. Meist handelt es sich um unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die sich trotz aller Sorgfalt und Voraussicht nicht vermeiden lassen.

Vereine existieren auf der Grundlage der Tätigkeit ihrer Mitglieder, deren Handeln nur bedingt steuerbar ist. Es ist kaum auszuschließen, dass sich darunter ein schwarzes Schaf befindet, dessen Verhalten allen anderen unglaublich erscheint, den Verein aber dennoch in die Haftung führt. Es sind gerade die Fälle des alltäglichen Vereinslebens, von denen man glaubt, sie könnten nie Wirklichkeit werden.

Beispiele aus dem Vereinsalltag:

  • Ein Flugsportverein haftet, wenn bei einer Modellflugsportvorführung ein Modellflugzeug in die Zuschauermenge stürzt und einen Zuschauer lebensgefährlich am Kopf verletzt.
  • Gleiches gilt bei einem Drohnen-Wettbewerb.
  • Auf dem Vereinsfest stürzt ein älterer Besucher über ein Stromkabel und bricht sich ein Bein.
  • Bei einem Dartwettbewerb wird die Bedienung im Vereinslokal von einem Pfeil verletzt.

Vereine obliegen Verkehrssicherungspflichten

Der Verein haftet gerade bei öffentlichen Veranstaltungen für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Er muss gewährleisten, dass Besucher und Teilnehmer möglichst ohne Risiko teilnehmen können, selbst wenn bestimmte Risiken billigend in Kauf zu nehmen sind (Zuschauer wird beim Fußballspiel vom Ball am Kopf verletzt). Je nach Schadensintensität kann der Schadensersatzanspruch durch die Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld, zur Übernahme der ärztlichen Behandlungskosten oder Zahlung einer Unfallrente in schwindelerregende Höhen steigen.

Verein muss Verhandlungsführung dem Versicherer überlassen

Was macht die Vereinsversicherung im Schadensfall? Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Prüfung: Der Versicherer prüft den Haftpflichtanspruch des Geschädigten.
  • Ausgleich: Der Versicherer begleicht berechtigte Forderungen.
  • Abwehr und Rechtsvertretung: Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls anwaltlich und gerichtlich.

Der letzte Punkt ist - wie bei jeder Haftpflichtversicherung - besonders wertvoll, da er einen gewissen Rechtsschutz bedeutet. Die privaten Mitglieder des Vereins werden von tiefergehenden rechtlichen Fragen und Handlungen entlastet.

Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall muss der Verein den Geschädigten an den Versicherer verweisen und diesen sofort umfassend informieren. Kommt keine Einigung über den Schadensausgleich zustande, beauftragt der Versicherer einen Rechtsanwalt mit der Vertretung des Vereins vor Gericht. Wird der Verein zur Zahlung verurteilt, trägt der Versicherer auch die Verfahrenskosten.

Vorstand muss verantwortungsvoll handeln

Wer es als Vorstand eines Vereins versäumt oder für überflüssig erachtet, eine Haftpflichtversicherung für Vereine abzuschließen, handelt fahrlässig und riskiert die Existenz seines Vereins. Er muss damit rechnen, dass die Mitglieder ihn persönlich haftbar machen.

Die Prämien einer Vereinshaftpflicht erscheinen im Hinblick auf die Verantwortung des Vereins gegenüber Dritten und gegenüber den eigenen Mitgliedern als absolut notwendig. Viele Landesverbände haben für die ihnen angeschlossenen Vereine Sondervereinbarungen mit den Versicherern getroffen, die die Prämien senken. Vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Vereine sollte sich der Vorstand also über die verbandseigenen Angebote informieren.

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