Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Versicherungsschutz beim Urlaub mit dem Auto
Wer mit dem eigenen Auto verreisen möchte, sollte einiges beachten. Gerade im Schadenfall ist wichtig zu wissen, wie man sich zu verhalten hat.
Versicherungsschutz im Ausland in Haftpflicht, Kasko, Teilkasko
Der Versicherungsschutz besteht für Deutsche über ihre Kfz-Versicherung im Ausland ebenfalls.
Es empfiehlt sich jedoch, eine zusätzliche Auslandsschadenschutz-Versicherung abzuschließen. Dadurch greift derselbe Versicherungsschutz wie in Deutschland. Das Problem der niedrigeren Deckungssummen entfällt. Wenn der Unfall selbst verschuldet wird, greift die bestehende Vollkaskoversicherung.
Schadensregulierung mit ausländischem Unfallgegner
Die Schadensregulierung kann im Ausland oft problematisch werden, da ausländische Versicherungen weniger im Schadenfall zahlen. Zudem ist stets zu unterscheiden, wer den Unfall verursacht hat. Wenn Sie der Geschädigte sind, wird die Regulierung von Ihrer Versicherung eingeleitet. Sollten Sie allerdings den Unfall verursacht haben, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Die Mallorca-Police
Die Mallorca-Klausel kommt bei Leihwagen im Ausland zum Tragen. Sie bezeichnet die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung und die gesetzlich geforderte Versicherungssumme. In Deutschland liegt diese bei 2,5 Millionen Euro pro Person und Unfall sowie bei 500.000 Euro für den Sachschaden bei einem Unfall. Die Summen weichen innerhalb des europäischen Auslandes erheblich ab. Es empfiehlt sich daher, die Mallorca-Police im Ausland für einen Mietwagen abzuschließen. Diese Zusatzversicherung kann im Rahmen der Kfz-Haftpflichversicherung mit eingeschlossen werden, wenn sie nicht bereits enthalten ist.
Die grüne Versicherungskarte
Mit der grünen Versicherungskarte erbringen Sie den Nachweis, eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftfahrzeug zu besitzen. Wenn Sie in eines der EU-Mitgliedsländer, oder nach Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Kroatien und in die Schweiz fahren, benötigen Sie die grüne Versicherungskarte nicht zwingend.
Wir empfehlen deren Mitführung dennoch, weil dort sämtliche Adressen von ausländischen Regulierungsbüros abgedruckt sind. Zudem kann es nicht von Schaden sein, den Nachweis bei sich zu führen, denn in der Regel kann so ein Schadensfall zügiger abgewickelt werden.
Der europäische Unfallbericht
Der europäische Unfallbericht ist ein Formular, welches im Internet verfügbar ist. Vor Reiseantritt in das europäische Ausland sollten Sie das Formular in zweifacher Ausfertigung ausdrucken und im Handschuhfach bereithalten. Der europäische Unfallbericht soll Ihnen im Schadenfall dabei helfen eine schnelle Schadensregulierung herbeiführen zu können. Zudem ist es von Vorteil den Unfall per Fotos zu dokumentieren. Abschließend soll der Bericht unterschrieben werden. Die Schadensdokumentation erfolgt anhand des europäischen Unfallberichts in 10 kurzen Schritten. Es ist alles genau erklärt, sodass nichts übersehen werden kann.
Tipp:
Vor Antritt einer Reise ins Ausland mit dem eigenen Auto ist es wichtig, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Des Weiteren können verschiedene Zusatzoptionen ausgewählt werden, um den Schaden regulieren lassen zu können. Alles in allem sollten nur die zuvor genannten Punkte beachtet werden.