Ratgeber Versicherungen und Finanzen

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Unwetterschaden? Hier haben wir Tipps für Betroffene:

Wenn das Wetter verrückt spielt, sprechen wir von Unwetter oder auch Extremwetterereignis. Extreme Wetterereignisse verursachen zum Teil erhebliche Sachschäden bis hin zu lebensbedrohlichen Ereignissen. In der Regel spricht man von einem Umwetter, wenn der Deutsche Wetterdienst eine entsprechende Warnung herausgibt. So wird aus Wind zum Beispiel ab der Stärke 11 auf der Beaufortskala ein Orkan und somit ein Unwetter. Ein Sturm zum Beispiel kann erhebliche Schäden anrichten. Damit eine Versicherung vollständig und vor allem schnell für den entstandenen Schaden aufkommt, müssen ein paar Punkte beachtet werden:

Die Meldung des Schadens

Als Erstes müssen Sie den entstandenen Schaden Ihrer Versicherung melden. Dies sollte schnellstmöglich geschehen und zu diesem Schritt sind Sie vertraglich verpflichtet! Warten Sie mit der Schadensmeldung zu lange, könnte es die Folge haben, dass Sie nichts erstattet bekommen. Eine detaillierte Auflistung des Schadens ist auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Erst nachdem der Schaden gemeldet wurde, kann die Versicherung aktiv werden und der Vorgang gestartet werden.

Ausmaß minimieren

Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Schaden so klein wie möglich halten. Einen drohenden Wassereintritt kann beispielsweise durch Abdeckmaterial minimiert werden. Markisen können bei einem drohenden Unwetter eingezogen werden, Fenster geschlossen werden. Ein Feuer kann gelöscht werden bzw. der Versuch das Feuer zu löschen kann unternommen werden. Hierzu muss auch ein Feuerlöscher bereitstehen und einsatzfähig sein. Selbstverständlich müssen Sie dabei jedoch ihr eigenes Leben nicht aufs Spiel setzten! Alles, was zumutbar ist, sollten Sie jedoch unternehmen! Dabei ist es jedoch besonders wichtig, keine Beweismittel zu zerstören. Aus diesem Grund gilt: unbedingt gleich fotografieren und bei Bedarf den Versicherungsmakler kontaktieren und nach dem richtigen Verhalten nachfragen.
Auch Folgeschäden muss vorgebeugt werden. Kaputte und undichte Fenster können zum Beispiel durch eine Plane abgedeckt werden, sonst zahlt die Versicherung für Folgeschäden eventuell nicht.

Beweise sichern

Ein Sturmschaden verursacht oftmals Chaos, dennoch sollte die Schadensstelle bis zur Besichtigung durch die Versicherung möglichst nicht verändert werden. Nur Gefahrenquellen sollten repariert bzw. aufgeräumt werden. Ist es nicht möglich, die Stelle unverändert zu lassen, helfen Fotos weiter. Auch Videoaufnahmen sind zu empfehlen. Die beschädigten Gegenstände sollten zudem aufbewahrt werden. Gibt es einen Unwetterschaden am Gebäude, sollten Sie diesen zudem protokollieren. Zeugenaussagen von Nachbarn helfen weiter! Eine Liste aller Schäden sollte außerdem erstellt werden. Diese sollte auch den Kaufpreis der Gegenstände enthalten, die dem Sturm zum Opfer gefallen sind. Entsprechende Quittungen können als Belege dienen. Fertigen Sie auch eine Kopie der Liste und Belege für Ihre persönlichen Unterlagen, bevor Sie diese abschicken!

Schriftliche Dokumentation

Ein wichtiger Punkt ist die schriftliche Dokumentation: Hier müssen der Schadenshergang sowie die Beschädigungen klar und verständlich festgehalten werden. Zudem ist anzugeben, wo und wann der Schaden entstanden ist, was genau beschädigt wurde und wodurch es beschädigt wurde. Der Umfang der Beschädigung muss aus der Schadensmeldung klar und deutlich erkennbar sein.

Hinweis:
Bis die Versicherung bei einem Sturmschaden bezahlt, dauert es. Zuerst muss alles untersucht und überprüft werden. Nach einem Monat haben Sie jedoch Anspruch auf eine sogenannte Abschlagzahlung, welche aus der Höhe des Betrages besteht, der bereits eindeutig feststeht!

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