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Was bedeutet Unterversicherungsverzicht in der Hausrat- und Gebäudeversicherung?

Bei vielen Versicherungsarten gibt es zahlreiche Vertragsklauseln, die einerseits von großer Bedeutung sein können, von vielen Versicherungsnehmern andererseits gar nicht zur Kenntnis genommen werden. Ein klassisches Beispiel ist die sogenannte Unterversicherung bzw. der Unterversicherungsverzicht, der vor allen Dingen im Bereich der Hausratversicherung sowie der Wohngebäudeversicherung wichtig sein kann.  Auf diese Vertragsklauseln sollten Sie definitiv achten, falls Sie sich für eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung entscheiden. Sollte diese Versicherung bereits bestehen, ist es definitiv ratsam, den Vertrag in dieser Hinsicht zu überprüfen.

 

Worum handelt es sich bei der Unterversicherung?

Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die Unterversicherung keine erfreuliche Tatsache. Sie beinhaltet nämlich, dass versicherte Gegenstände und Sachwerte nicht in ausreichendem Umfang geschützt sind. Haben Sie Ihr Haus beispielsweise im Zuge der Wohngebäudeversicherung mit einem Wert von 200.000 Euro versichert, beträgt der aktuelle Verkehrswert der Immobilie allerdings 250.000 Euro, so besteht eine Unterversicherung von 50.000 Euro.

Das große Missverständnis bei vielen Versicherungsnehmern besteht nun darin, dass eine solche Unterversicherung nur dann zum Tragen kommen würde, wenn der Schaden im Beispielsfall höher als die Versicherungssumme von 200.000 Euro wäre. Tatsächlich ist dies jedoch ein großer Irrtum, denn die Unterversicherung entsteht bereits ab der ersten Euro Schadenssumme.

 

Wie wirkt sich die Unterversicherung im Detail aus?

Um zu verdeutlichen, welche negativen Auswirkungen die Unterversicherung sowohl im Bereich der Hausrat- als auch in der Gebäudeversicherung haben kann, bietet sich ein Praxisbeispiel an.

  • Versicherungssumme in der Hausratversicherung: 40.000 Euro
  • Tatsächlicher Wert des Hausrates: 50.000 Euro
  • Unterversicherung: 10.000 Euro bzw. 20 Prozent
  • Schaden am Hausrat im Gegenwert von: 30.000 Euro

Dem zuvor angesprochenen Missverständnis folgend würden viele Versicherungsnehmer bei einem entstandenen Schaden über 30.000 Euro davon ausgehen, dass dieser von der Versicherungsgesellschaft in vollem Umfang reguliert wird, da er sich im Rahmen der Versicherungssumme von 40.000 Euro bewegt.
Tatsächlich besteht jedoch in diesem Fall eine Unterversicherung von 20 Prozent. Dies führt dazu, dass die Versicherungsgesellschaft in diesem Schadensfall nur 80 Prozent der Kosten übernimmt, also 24.000 Euro. Die Unterversicherung von 20 Prozent wird hingegen nicht erstattet, sodass der Versicherungsnehmer 6.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen muss.

 

Unterversicherungsverzicht als wichtige Vertragsklausel

Um das Risiko einer solchen Unterversicherung zu vermeiden, bieten zahlreiche Versicherer sowohl im Bereich der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung den sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Konkret handelt es sich dabei um eine Vertragsklausel, bei welcher das Versicherungsunternehmen auf die sogenannte Einrede der Unterversicherung verzichtet. Um dies zu bewirken, muss der Versicherungsnehmer zuvor allerdings eine Voraussetzung erfüllen.

 

Unterversicherungsverzicht bei der Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung muss der Hausrat mit einer Mindestversicherungssumme von  650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu versichert werden, damit die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall selbst dann auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet, wenn der tatsächliche Wert des Hausrates höher als die auf Basis der 650 Euro pro Quadratmeter gewählten Versicherungssumme liegt.

 

Unterversicherungsverzicht bei der Wohngebäudeversicherung

Ähnlich verhält es sich bei der Wohngebäudeversicherung, denn auch hier verzichten viele Versicherer bei einer bestimmten Versicherungssumme pro Quadratmeter auf die Einrede der Unterversicherung. Alternativ ist die Unterversicherungsverzichtsklausel bei der Gebäudeversicherung häufiger daran gebunden, dass die Versicherungsgesellschaft selbst die Wertermittlung der Immobilie vornehmen kann.

 

Fazit: Auf Unterversicherungsverzicht als Vertragsklausel achten

Da aus einer Unterversicherung im Schadensfall eine erhebliche finanzielle Belastung für den Versicherungsnehmer entstehen kann und die Unterversicherung bereits ab dem ersten Euro Schadenssumme entsteht, sollten Sie sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung darauf achten, dass es im Vertrag eine Unterversicherungsverzichtklausel gibt. Diese garantiert Ihnen, dass Sie selbst bei einer tatsächlich bestehenden Unterversicherung die vollen Kosten erstattet bekommen, die aus einem Versicherungsschaden resultieren.

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