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Neues Urteil des BGH erschwert die Verweisung bei BU-Versicherungen

Viele Verbraucher, die eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-Versicherung) abgeschlossen haben, sehen sich auf der sicheren Seite, wenn sie irgendwann ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Doch die Versicherer zeigten bislang dann regelmäßig auf die Vertragsbedingungen, in denen davon die Rede ist, dass der Versicherte möglicherweise in einem anderen Beruf arbeiten kann, der dessen „bisheriger Lebensstellung“ entspricht. Dieser Vorgang wird auch als „Verweisung“ bezeichnet. Was unter einer „bisherigen Lebensstellung“ konkret zu verstehen ist, sahen die Assekuranzen und ihre Kunden sehr häufig unterschiedlich, sodass jedes Jahr zahlreiche Streitigkeiten vor Gericht entschieden werden müssen. Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun für Klarheit gesorgt (Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. IV ZR 11/16).

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